VDH fordert Überarbeitung der Leitlinien zur Tierschutz-Hundeverordnung

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jonnathan RICARD und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Verbieten die Bundesländer gesunden Hunden die Teilnahme an Hundesport, Züchter-Spaziergängen und Ausstellungen? VDH fordert Überarbeitung der Leitlinien.

Anfang Oktober hat die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz (AGT) der Bundesländer Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungverbots von § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung vorgelegt.

Diese Leitlinien definieren 50 genetische und morphologische Merkmale als Qualzuchtmerkmal und fordern tierärztliche Voruntersuchungen für 221 Hunderassen, sowie für Kreuzungen aus diesen Rassen und Mischlinge.

So werden beispielsweise alle oder nahezu alle Vertreter beliebter Hunderassen wie Dackel, Cocker Spaniel, Beagle oder Welsh Corgi  von Ausstellungen, Hundesport oder sogar Züchter-Spaziergängen ausgeschlossen.

Zahlreiche Merkmale, auf die Untersuchungen angeordnet werden, kommen nach Angaben aus der wissenschaftlichen Literatur und nach aktuellen Auskünften der großen Fachlabore bei den genannten Rassen nicht oder nicht in relevantem Umfang vor.

Andere Merkmale erfordern eine aufwendige und für die untersuchten Hunde belastende Diagnostik wie Röntgenuntersuchungen in Sedation oder Narkose oder Untersuchungen im MRT. Solche Maßnahmen als Voraussetzung für eine Veranstaltungsteilnahme sind nicht verhältnismäßig und nicht im Sinne des Tierschutzes.

Wir lehnen die pauschale Anordnung aufwendiger, kostenintensiver und für die Tiere belastender Untersuchungen ab. Diese Überprüfung auf Erkrankungen, für die es aus tierärztlicher Sicht bei vielen Hunden keine Veranlassung gibt, ist tierschutzwidrig.

Die gravierenden fachlichen und rechtlichen Fehler der AGT-Leitlinien müssen beseitigt und qualifizierte Veterinär-Genetiker und Fachleute einbezogen werden. Der VDH und seine Mitgliedsvereine, die seit Jahrzehnten im Rahmen rassespezifischer Zuchtprogramme viele Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht von gesunden Rassehunden umsetzen, können mit ihrer Erfahrung und dem vorhandenen Datenmaterial zu der Entwicklung sinnvoller Handlungsrichtlinien beitragen.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere ausführliche Stellungnahme Stellungnahme des VDH

avatar of the starter
Verband für das Deutsche Hundewesen e​.​V. (VDH)Petitionsstarter*inDer VDH ist die führende Interessensvertretung aller Hundehalter in Deutschland - die erste Adresse rund um das Leben mit Hund, dem Hundesport und die Hundezucht. Als Dachorganisation für 180 Vereine repräsentiert der VDH mehr als 600.000 Mitglieder.

42.450

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jonnathan RICARD und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Verbieten die Bundesländer gesunden Hunden die Teilnahme an Hundesport, Züchter-Spaziergängen und Ausstellungen? VDH fordert Überarbeitung der Leitlinien.

Anfang Oktober hat die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz (AGT) der Bundesländer Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungverbots von § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung vorgelegt.

Diese Leitlinien definieren 50 genetische und morphologische Merkmale als Qualzuchtmerkmal und fordern tierärztliche Voruntersuchungen für 221 Hunderassen, sowie für Kreuzungen aus diesen Rassen und Mischlinge.

So werden beispielsweise alle oder nahezu alle Vertreter beliebter Hunderassen wie Dackel, Cocker Spaniel, Beagle oder Welsh Corgi  von Ausstellungen, Hundesport oder sogar Züchter-Spaziergängen ausgeschlossen.

Zahlreiche Merkmale, auf die Untersuchungen angeordnet werden, kommen nach Angaben aus der wissenschaftlichen Literatur und nach aktuellen Auskünften der großen Fachlabore bei den genannten Rassen nicht oder nicht in relevantem Umfang vor.

Andere Merkmale erfordern eine aufwendige und für die untersuchten Hunde belastende Diagnostik wie Röntgenuntersuchungen in Sedation oder Narkose oder Untersuchungen im MRT. Solche Maßnahmen als Voraussetzung für eine Veranstaltungsteilnahme sind nicht verhältnismäßig und nicht im Sinne des Tierschutzes.

Wir lehnen die pauschale Anordnung aufwendiger, kostenintensiver und für die Tiere belastender Untersuchungen ab. Diese Überprüfung auf Erkrankungen, für die es aus tierärztlicher Sicht bei vielen Hunden keine Veranlassung gibt, ist tierschutzwidrig.

Die gravierenden fachlichen und rechtlichen Fehler der AGT-Leitlinien müssen beseitigt und qualifizierte Veterinär-Genetiker und Fachleute einbezogen werden. Der VDH und seine Mitgliedsvereine, die seit Jahrzehnten im Rahmen rassespezifischer Zuchtprogramme viele Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht von gesunden Rassehunden umsetzen, können mit ihrer Erfahrung und dem vorhandenen Datenmaterial zu der Entwicklung sinnvoller Handlungsrichtlinien beitragen.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere ausführliche Stellungnahme Stellungnahme des VDH

avatar of the starter
Verband für das Deutsche Hundewesen e​.​V. (VDH)Petitionsstarter*inDer VDH ist die führende Interessensvertretung aller Hundehalter in Deutschland - die erste Adresse rund um das Leben mit Hund, dem Hundesport und die Hundezucht. Als Dachorganisation für 180 Vereine repräsentiert der VDH mehr als 600.000 Mitglieder.
Jetzt unterstützen

42.450


Die Entscheidungsträger*innen

Cem Özdemir
Cem Özdemir
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Neuigkeiten zur Petition