Gegen die unfaire neue Abitur-Prüfungsverordnung!


Gegen die unfaire neue Abitur-Prüfungsverordnung!
Das Problem
Chancengleichheit, von wegen!
Der Berliner Senat hat am 02.10.25 rückwirkend zum August 2025 die Prüfungsverordnung für das Nicht-Schüler:innen-Abitur verändert. Die mündlichen Abiturprüfungen werden damit zur Lotterie.
Betroffene Schüler:innen sind gerichtlich dagegenen vorgegangen, woraufhin die Änderung bis Sommer 2026 auf Grund der Kurzfristigkeit ausgesetzt wurde.
Aber was bedeutet diese neue Prüfungsverordnung und wen betrifft sie? Was ist überhaupt das Nicht-Schüler:innen Abitur?
Das Nicht-Schüler:innen Abitur ist eine Möglichkeit die Abiturprüfungen auf dem Zweiten Bildungsweg zu machen. Hierbei können sich Menschen autodidaktisch, also selbstständig, oder auf Ersatzschulen, wie der Schule für Erwachsenenbildung, an Instituten oder bei anderen Trägern auf die Prüfungen vorbereiten.
Das Abitur für Nichtschüler:innen besteht aus insgesamt 8 Prüfungen: 4 mündlichen und 4 schriftlichen, welche an einer externen Prüfungsschule abgelegt werden. Die Anzahl der Prüfungen ist deshalb so hoch, damit die einzelnen Fachbereiche ausreichend abgedeckt sind und damit das Abitur vergleichbar ist. Die Abiturnote setzt sich letztendlich alleinig aus den Ergebnissen dieser 8 Prüfungen zusammen.
Es liegt in der Natur einer sog. Externenprüfung, dass weder die Prüflinge die Prüfer:innen, noch die Prüfer:innen die Prüflinge kennen. Sie wissen auch nicht mit welchen Themen die Prüflinge sich auseinander gesetzt haben.
Ganz im Gegensatz zu einer Regelschule: Hier kennen die Lehrer:innen ihre Schüler:innen und können die mündlichen Prüfungen entsprechend auslegen. Zudem fließen in die Abiturnote jener Schüler:innen auch die Halbjahresnoten der 4 Kurshalbjahre ein.
Was ist die Prüfungsverordnung und was wurde an ihr verändert?
Die Prüfungsverordnung für das Nicht-Schüler:innen Abitur regelt die Prüfungen und gibt die Richtlinien vor, nach denen die Vorbereitung und die Prüfungen ablaufen dürfen.
Bisher konnten wir Schüler:innen in den mündlichen Prüfungsfächern zwei Schwerpunktsemester und dazu einen jeweiligen thematischen Schwerpunkt innerhalb dieser Semester auswählen. Die mündliche Prüfung bezog sich dann auf diese gewählten Schwerpunkte und angrenzende Themenbereiche. Die neue Prüfungsverordnung sieht vor, dass eine Schwerpunktsetzung gänzlich entfällt.
Doch damit noch nicht genug, die neue Prüfungsverordnung wirft außerdem Fragen zur fachlichen Kompetenz der Verfasser:innen auf. So verweist sie auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, die im Widerspruch zum Berliner Rahmenlehrplan stehen.
In Fächern wie z.B. Kunst, ergeben sich durch die Änderungen deutlich vergrößerte Themenbereiche. Wohlgemerkt ein zu prüfendes Semester könnte nun Malerei, Grafik, Installations- und Konzeptkunst umfassen, ohne jegliche Eingrenzung.
Der Senat hat mit der geänderten Prüfungsordnung zwar auf dem Papier eine Angleichung der Prüfungsverfahren von Regelschulen und Nichtschüler:innen vorgenommen, in der Realität führt diese Änderung aber zu einer erheblichen Ungleichbehandlung der sog. Nichtschüler:innen.
Was bedeutet das für uns, die NichtSchüler*innen?
Die Rahmenlehrpläne der einzelnen Fächer sind sehr unterschiedlich weit gefasst, sodass uns jegliche Erfahrung mit den neuen Voraussetzungen in der Prüfung fehlen.
Während wir nun weiter versuchen, die anstehende Veränderung der Prüfungsverordnung weitesgehend abzuwehren, brauchen wir alle Hilfe, die wir kriegen können! Unterschreibt also bitte unsere Petition, damit wir dem Senat auch auf diesem Weg zeigen können, dass wir uns damit überhaupt nicht zufrieden geben.
Wir fordern die sofortige Rücknahme der Prüfungsverodnungsverschärfung, eine Tatsächliche Gleichbehandlung statt realitätsferner Gesetzesänderungen und Bildung für Alle!
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Das Problem
Chancengleichheit, von wegen!
Der Berliner Senat hat am 02.10.25 rückwirkend zum August 2025 die Prüfungsverordnung für das Nicht-Schüler:innen-Abitur verändert. Die mündlichen Abiturprüfungen werden damit zur Lotterie.
Betroffene Schüler:innen sind gerichtlich dagegenen vorgegangen, woraufhin die Änderung bis Sommer 2026 auf Grund der Kurzfristigkeit ausgesetzt wurde.
Aber was bedeutet diese neue Prüfungsverordnung und wen betrifft sie? Was ist überhaupt das Nicht-Schüler:innen Abitur?
Das Nicht-Schüler:innen Abitur ist eine Möglichkeit die Abiturprüfungen auf dem Zweiten Bildungsweg zu machen. Hierbei können sich Menschen autodidaktisch, also selbstständig, oder auf Ersatzschulen, wie der Schule für Erwachsenenbildung, an Instituten oder bei anderen Trägern auf die Prüfungen vorbereiten.
Das Abitur für Nichtschüler:innen besteht aus insgesamt 8 Prüfungen: 4 mündlichen und 4 schriftlichen, welche an einer externen Prüfungsschule abgelegt werden. Die Anzahl der Prüfungen ist deshalb so hoch, damit die einzelnen Fachbereiche ausreichend abgedeckt sind und damit das Abitur vergleichbar ist. Die Abiturnote setzt sich letztendlich alleinig aus den Ergebnissen dieser 8 Prüfungen zusammen.
Es liegt in der Natur einer sog. Externenprüfung, dass weder die Prüflinge die Prüfer:innen, noch die Prüfer:innen die Prüflinge kennen. Sie wissen auch nicht mit welchen Themen die Prüflinge sich auseinander gesetzt haben.
Ganz im Gegensatz zu einer Regelschule: Hier kennen die Lehrer:innen ihre Schüler:innen und können die mündlichen Prüfungen entsprechend auslegen. Zudem fließen in die Abiturnote jener Schüler:innen auch die Halbjahresnoten der 4 Kurshalbjahre ein.
Was ist die Prüfungsverordnung und was wurde an ihr verändert?
Die Prüfungsverordnung für das Nicht-Schüler:innen Abitur regelt die Prüfungen und gibt die Richtlinien vor, nach denen die Vorbereitung und die Prüfungen ablaufen dürfen.
Bisher konnten wir Schüler:innen in den mündlichen Prüfungsfächern zwei Schwerpunktsemester und dazu einen jeweiligen thematischen Schwerpunkt innerhalb dieser Semester auswählen. Die mündliche Prüfung bezog sich dann auf diese gewählten Schwerpunkte und angrenzende Themenbereiche. Die neue Prüfungsverordnung sieht vor, dass eine Schwerpunktsetzung gänzlich entfällt.
Doch damit noch nicht genug, die neue Prüfungsverordnung wirft außerdem Fragen zur fachlichen Kompetenz der Verfasser:innen auf. So verweist sie auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, die im Widerspruch zum Berliner Rahmenlehrplan stehen.
In Fächern wie z.B. Kunst, ergeben sich durch die Änderungen deutlich vergrößerte Themenbereiche. Wohlgemerkt ein zu prüfendes Semester könnte nun Malerei, Grafik, Installations- und Konzeptkunst umfassen, ohne jegliche Eingrenzung.
Der Senat hat mit der geänderten Prüfungsordnung zwar auf dem Papier eine Angleichung der Prüfungsverfahren von Regelschulen und Nichtschüler:innen vorgenommen, in der Realität führt diese Änderung aber zu einer erheblichen Ungleichbehandlung der sog. Nichtschüler:innen.
Was bedeutet das für uns, die NichtSchüler*innen?
Die Rahmenlehrpläne der einzelnen Fächer sind sehr unterschiedlich weit gefasst, sodass uns jegliche Erfahrung mit den neuen Voraussetzungen in der Prüfung fehlen.
Während wir nun weiter versuchen, die anstehende Veränderung der Prüfungsverordnung weitesgehend abzuwehren, brauchen wir alle Hilfe, die wir kriegen können! Unterschreibt also bitte unsere Petition, damit wir dem Senat auch auf diesem Weg zeigen können, dass wir uns damit überhaupt nicht zufrieden geben.
Wir fordern die sofortige Rücknahme der Prüfungsverodnungsverschärfung, eine Tatsächliche Gleichbehandlung statt realitätsferner Gesetzesänderungen und Bildung für Alle!
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Petition am 2. Dezember 2025 erstellt