

Ganztagsplätze für alle Kindergartenkinder in Hattersheim!
Das Problem
Ganztagsplätze für alle Kindergartenkinder in Hattersheim!
Petition zu Anspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder mit einem Elternteil in Elternzeit (wegen der Geburt eines jüngeren Geschwisterkindes) bei der Stadt Hattersheim.
Gründe
- Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Hessen für Kinder deren Eltern z.B. nicht erwerbstätig sind und die Betreuung theoretisch selbst übernehmen könnten, haben einen Anspruch auf Kinderbetreuung. Der Kernrechtsanspruch liegt bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden täglich bzw. 30 Stunden wöchentlich vom 1. Geburtstag bis zur Einschulung.
Die Stadt Hattersheim gewährleisten mit den Halbtagesplätze von 7 Uhr bis 12:30 Uhr dieses Recht nicht.
- Das Kindergartenkind soll nach der Geburt des Geschwisterkindes möglichst denselben Alltag behalten. Die Kürzung des Platzes auf einem Vormittagsplatz unterstützt nicht die Entwicklung des Kindes. Das Essen in der Kindergartengemeinschaft stärkt die Sozialkompetenz.
- 6 Stunden Betreuung können auch in anderen Kernzeiten dargestellt werden z.B. zwischen 09:00 und 15 Uhr, dies würde Randzeiten umgehen und ist auch besser an den Alltag der Familien angepasst.
- Entlastung für die Eltern. Die ersten Jahre von einem Kind beanspruchen viel Zeit und Energie für die Eltern. Die Möglichkeit der längere Betreuung des älteren Geschwisterkindes unterstützt die Familie, sich an die neue Familiensituation zu gewöhnen und ihr Familienleben besser zu managen.
Wir fordern die Stadt Hattersheim daher auf, das Recht auf einen Ganztagsplatz für Kindergartenkinder mit einem Elternteil in Elternzeit zu gewährleisten.
Bildquelle: Kita ABC (brenz-og.de)
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Das Problem
Ganztagsplätze für alle Kindergartenkinder in Hattersheim!
Petition zu Anspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder mit einem Elternteil in Elternzeit (wegen der Geburt eines jüngeren Geschwisterkindes) bei der Stadt Hattersheim.
Gründe
- Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Hessen für Kinder deren Eltern z.B. nicht erwerbstätig sind und die Betreuung theoretisch selbst übernehmen könnten, haben einen Anspruch auf Kinderbetreuung. Der Kernrechtsanspruch liegt bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden täglich bzw. 30 Stunden wöchentlich vom 1. Geburtstag bis zur Einschulung.
Die Stadt Hattersheim gewährleisten mit den Halbtagesplätze von 7 Uhr bis 12:30 Uhr dieses Recht nicht.
- Das Kindergartenkind soll nach der Geburt des Geschwisterkindes möglichst denselben Alltag behalten. Die Kürzung des Platzes auf einem Vormittagsplatz unterstützt nicht die Entwicklung des Kindes. Das Essen in der Kindergartengemeinschaft stärkt die Sozialkompetenz.
- 6 Stunden Betreuung können auch in anderen Kernzeiten dargestellt werden z.B. zwischen 09:00 und 15 Uhr, dies würde Randzeiten umgehen und ist auch besser an den Alltag der Familien angepasst.
- Entlastung für die Eltern. Die ersten Jahre von einem Kind beanspruchen viel Zeit und Energie für die Eltern. Die Möglichkeit der längere Betreuung des älteren Geschwisterkindes unterstützt die Familie, sich an die neue Familiensituation zu gewöhnen und ihr Familienleben besser zu managen.
Wir fordern die Stadt Hattersheim daher auf, das Recht auf einen Ganztagsplatz für Kindergartenkinder mit einem Elternteil in Elternzeit zu gewährleisten.
Bildquelle: Kita ABC (brenz-og.de)
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Petition am 13. Februar 2024 erstellt