5 Oct 2022

Update: Die Verordnung wurde am 30.9. geändert, es gelten immer noch Freiversuche und die Verordnung gilt bis 1.April 2023. Die Universität sollte nun die Aussage ihrerseits korrigieren. Das Präsidium sollte angeschrieben werden.

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=47227&aufgehoben=N&menu=0&sg=0

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