Rehabilitierung für unschuldig Inhaftierten in Rheinland-Pfalz!

Das Problem

Mit Harry Wörtz und Gustl Mollath hatten Baden-Württemberg und Bayern Justizskandale mit bundesweitem Aufsehen. Obwohl die dabei verantwortlichen Justizminister jeweils keine gute Figur abgaben, ist Herbert Mertin (FDP), als amtierender Staatsminister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz ganz offensichtlich bemüht, sich seinen eigenen zuzulegen!

Ein Mensch sitzt unübersehbar unschuldig seit Jahren ein und er hat Vieles, jedoch keine Zeit.

Dennoch werden keinerlei Schritte erkennbar, die rechtswidrigen Verläufe der Justiz in Frankenthal zu beenden und aufzuarbeiten, statt sie noch länger auf dem Rücken von Fehmi Ciftcioglu, ,Aramäer aus Frankenthal, auszutragen - sogar noch fortzusetzen!

Die gravierendsten Schändlichkeiten:

1) über die Login-Daten des Mobiltelefons dokumentiertes Bewegungsprofil sagt eindeutig, dass es keinen Aufenthalt in der, dem Tatort zugehörigen Funkzelle gab. In dubio pro reo allerdings wird halt kurzerhand mal außer Kraft gesetzt und mit Funkzellen-Überlastungen argumentiert, welches dann ein switchen in andere Funkzellen auslöst, sodass damit kein Beweis gegeben sei. Natürlich kommen gerade an Sylvester Funkzellen-Überlastungen vor: nicht jedoch schon um 19.00! 

2) blendet man die Gehbehinderung des angeblichen Täters aus, mag die von Zeugen geschilderte Tatortflucht ja erfolgen können. Angesichts ihres unzweifelhaften Bestehens jedoch ein weiterer substantieller Grund, das Verfahren mit Einstellung oder Freispruch zu beenden! 

3) haben wir vor Gericht Polizisten als Zeugen gegen uns, können wir im Regelfall einpacken, deren Glaubwürdigkeit wird – durchaus vertretbar! – allemal höher eingeschätzt. 

Hier sagen die Beamten, dass wenn das Opfer schon von Anfang an den Täter als ehemaligen Vermieter identifiziert hätte, das ja wohl Royal Flash für sie gewesen wäre. Dennoch werden sie vom Richter bedrängt, von dieser Aussage Abstand zu nehmen. Glaubt wirklich Jemand ernsthaft, dass die Erinnerung an den ehemaligen Vermieter als Täter erst mit Zeitversatz kommt? 

4) der Vorsitzende Richter ruft den Verteidiger des vermeintlichen Täters an, da er doch keinen Unschuldigen verurteilen könne und macht es dann aber doch? Ein Schelm, wer Böses dahingehend denkt, dass die Justiz hier andere Interessen verfolgt, als allein die Wahrheitsfindung? 

5) obwohl der Gutachter zur klaren Aussage kommt, dass eine stationäre Behandlung für den Inhaftierten besser sei, wird dies vom dazu angerufenen Gericht im Termin als die damit beste Lösung definiert und danach dennoch abgelehnt. Es bleibt weiter bei Haft und Zustandsverschlechterung eines unzweifelhaft Unschuldigen. Resozialisierung und alle sonst gebetsmühlenartig beschworenen, angeblichen Positiv-Aspekte werden hier ebenfalls nicht in Betracht gezogen. Ganze Bücherregalwände füllen dabei die Expertisen zu einem mehr, als nur in Frage zu stellenden System, wie bsw. von Autor, Publizist, Gesellschafts- und Sozialkritiker, Prof. Dres. h.c. mult. Christian Lukas-Altenburg, als einem der bekanntesten (Medien-) Experten über Strafvollzug und Strafvollstreckung. 

Nachdem falsche Verdächtigung kein Antrags-, sondern nach § 164 StGB ein Offizialdelikt, darstellt, die Justiz aber keine Ermittlungen aufgenommen hat, blieb zur dahingehenden Klärung nur der Weg der Selbstanzeige, der allerdings seit 14. Juli 2023 auch nicht gefolgt wird. 

Klarheit ist mehr, als nur nötig: denken wir nur an den vermeintlichen Badewannenmörder. Jeder Tag eines Unschuldigen in Haft ist ein Tag zu Viel und kann nicht mit Justizirrtum erklärt oder gar entschuldigt, wie abgetan werden, wenn derartige Willkür zu Grunde liegt!

avatar of the starter
Erich NeumannPetitionsstarter*infreier investigativer, auf Wirtschaftskriminalität, unterdrückte Pressefreiheit, Politverflechtungen, Justizdefizite und Mängel im Gutachterwesen ausgerichteter Journalist und Medienunternehmer

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Das Problem

Mit Harry Wörtz und Gustl Mollath hatten Baden-Württemberg und Bayern Justizskandale mit bundesweitem Aufsehen. Obwohl die dabei verantwortlichen Justizminister jeweils keine gute Figur abgaben, ist Herbert Mertin (FDP), als amtierender Staatsminister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz ganz offensichtlich bemüht, sich seinen eigenen zuzulegen!

Ein Mensch sitzt unübersehbar unschuldig seit Jahren ein und er hat Vieles, jedoch keine Zeit.

Dennoch werden keinerlei Schritte erkennbar, die rechtswidrigen Verläufe der Justiz in Frankenthal zu beenden und aufzuarbeiten, statt sie noch länger auf dem Rücken von Fehmi Ciftcioglu, ,Aramäer aus Frankenthal, auszutragen - sogar noch fortzusetzen!

Die gravierendsten Schändlichkeiten:

1) über die Login-Daten des Mobiltelefons dokumentiertes Bewegungsprofil sagt eindeutig, dass es keinen Aufenthalt in der, dem Tatort zugehörigen Funkzelle gab. In dubio pro reo allerdings wird halt kurzerhand mal außer Kraft gesetzt und mit Funkzellen-Überlastungen argumentiert, welches dann ein switchen in andere Funkzellen auslöst, sodass damit kein Beweis gegeben sei. Natürlich kommen gerade an Sylvester Funkzellen-Überlastungen vor: nicht jedoch schon um 19.00! 

2) blendet man die Gehbehinderung des angeblichen Täters aus, mag die von Zeugen geschilderte Tatortflucht ja erfolgen können. Angesichts ihres unzweifelhaften Bestehens jedoch ein weiterer substantieller Grund, das Verfahren mit Einstellung oder Freispruch zu beenden! 

3) haben wir vor Gericht Polizisten als Zeugen gegen uns, können wir im Regelfall einpacken, deren Glaubwürdigkeit wird – durchaus vertretbar! – allemal höher eingeschätzt. 

Hier sagen die Beamten, dass wenn das Opfer schon von Anfang an den Täter als ehemaligen Vermieter identifiziert hätte, das ja wohl Royal Flash für sie gewesen wäre. Dennoch werden sie vom Richter bedrängt, von dieser Aussage Abstand zu nehmen. Glaubt wirklich Jemand ernsthaft, dass die Erinnerung an den ehemaligen Vermieter als Täter erst mit Zeitversatz kommt? 

4) der Vorsitzende Richter ruft den Verteidiger des vermeintlichen Täters an, da er doch keinen Unschuldigen verurteilen könne und macht es dann aber doch? Ein Schelm, wer Böses dahingehend denkt, dass die Justiz hier andere Interessen verfolgt, als allein die Wahrheitsfindung? 

5) obwohl der Gutachter zur klaren Aussage kommt, dass eine stationäre Behandlung für den Inhaftierten besser sei, wird dies vom dazu angerufenen Gericht im Termin als die damit beste Lösung definiert und danach dennoch abgelehnt. Es bleibt weiter bei Haft und Zustandsverschlechterung eines unzweifelhaft Unschuldigen. Resozialisierung und alle sonst gebetsmühlenartig beschworenen, angeblichen Positiv-Aspekte werden hier ebenfalls nicht in Betracht gezogen. Ganze Bücherregalwände füllen dabei die Expertisen zu einem mehr, als nur in Frage zu stellenden System, wie bsw. von Autor, Publizist, Gesellschafts- und Sozialkritiker, Prof. Dres. h.c. mult. Christian Lukas-Altenburg, als einem der bekanntesten (Medien-) Experten über Strafvollzug und Strafvollstreckung. 

Nachdem falsche Verdächtigung kein Antrags-, sondern nach § 164 StGB ein Offizialdelikt, darstellt, die Justiz aber keine Ermittlungen aufgenommen hat, blieb zur dahingehenden Klärung nur der Weg der Selbstanzeige, der allerdings seit 14. Juli 2023 auch nicht gefolgt wird. 

Klarheit ist mehr, als nur nötig: denken wir nur an den vermeintlichen Badewannenmörder. Jeder Tag eines Unschuldigen in Haft ist ein Tag zu Viel und kann nicht mit Justizirrtum erklärt oder gar entschuldigt, wie abgetan werden, wenn derartige Willkür zu Grunde liegt!

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Erich NeumannPetitionsstarter*infreier investigativer, auf Wirtschaftskriminalität, unterdrückte Pressefreiheit, Politverflechtungen, Justizdefizite und Mängel im Gutachterwesen ausgerichteter Journalist und Medienunternehmer

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