
kahler@bistum-muenster.de
An: 'ich woll' olliwoll@hotmail.de
Gesendet: Montag, 21. März 2022,
16:09
Sehr geehrter Herr Oliver W.
gerne teile ich Ihnen mit, was die UKA
mir geschrieben hat. Ich will aber
zugleich klarstellen, dass sich dieser
Brief ausschließlich auf die Untaten
bezieht, die mit Recht sexualisierte
Gewalt heißen und die Ihnen nach Ihrer
Schilderung von einer Schwester des
Ordens der Vorsehungsschwestern
zugefügt wurde. Für den Missbrauch
durch den damaligen Kaplan
Hullermann ist nicht der Orden,
sondern das Bistum Essen zu
Zahlungen verpflichtet.
Am 1. März 2022 schrieb die UKA, sie
habe in ihrer Sitzung vom 24. Februar
2022 Ihren Antrag beraten und eine
Leistungshöhe von 12.000 Euro
festgelegt. Die UKA habe dabei alle
geschilderten Tatumstände wie auch
die Auswirkungen der sexualisierten
Gewalt auf den Werdegang und das
Leben des Antragstellers sowie ein
mögliches institutionelles Versagen
berücksichtigt.Gemäß den eingereichten
Antragsunterlagen seien bereits
Leistungen in Höhe von 3.000 Euro
gezahlt worden. Diese Summe werde
nach Ziffer 10 Absatz 5 der Ordnung
für das Verfahren zur Anerkennung
des Leids auf die festgelegte
materielle Leistung angerechnet.
Daher werde der Antragsteller, also
Sie, den Betrag von 9.000 Euro
erhalten.
Sie würden hierüber schriftlich
informiert werden. Diese Information
werde in frühestens 14 Tagen
versandt. Eine Auszahlung der
Leistungen erfolge unmittelbar
danach.
Dieses Schreiben erhielt ich am
Freitag, dem 4. März. Nach Klärung
mit dem Orden, dass er die
Entscheidung der UKA annimmt,
informierte ich Sie am Montag, 7.
März, über den Eingang des
Schreibens, seinen Inhalt und das
Einverständnis des Ordens, die
Entscheidung der UKA zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
H. Kahler
Dr. Hermann Kahler
Ansprechpartner der
Vorsehungsschwesternfür Meldungen von Missbrauch an
Minderjährigen
Horsteberg 11 (Bischöfliches
Offizialat)
48143 Münster
Tel.: 0251 / 495-6030
Fax: 0251-495 6020
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