Fordern Sie Transparenz im ÖPNV des Landkreises Cochem-Zell

Aktuelle Unterzeichner*innen:
jutta Vorwerk und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

 

 

 

 

Unser Landkreis, unsere Zukunft – Transparenz beim ÖNPV !!!

Wer mit dem Rücken zur Wand in die Krise fährt, wird handlungsunfähig!

Warum diese Petition wichtig ist

Diese Petition richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Cochem-Zell – unabhängig von Alter oder Lebenssituation. Die Kosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stellen einen erheblichen Ausgabenposten des Kreishaushalts dar und werden öffentlich häufig mit der Schülerbeförderung begründet. Gleichzeitig fehlt vielen Bürgerinnen und Bürgern eine nachvollziehbare Darstellung, welche Teile des Busangebots tatsächlich verpflichtend für den Schülerverkehr notwendig sind und welche darüber hinausgehen. Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist Transparenz hier unverzichtbar. Einzelne Nachfragen bleiben oft wirkungslos, doch viele gemeinsame Stimmen verleihen dem Anliegen Gewicht.

Was bewirken Unterschriften konkret?

Bei rund 61.600 Einwohnern im Landkreis macht es einen deutlichen Unterschied, wie viele Menschen sich beteiligen. Die Kosten des ÖPNV werden öffentlich zu einem großen Teil mit der Schülerbeförderung begründet. Umso wichtiger ist es, dass diese Zusammenhänge transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

  • einige hundert Unterschriften zeigen ein erstes Interesse,
  • mehrere tausend Unterschriften machen deutlich, dass es sich um ein breites öffentliches            Anliegen handelt,
  • eine hohe Beteiligung verleiht der Forderung nach Transparenz spürbares Gewicht.

Diese Petition gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit, zu zeigen, wie wichtig es ist zu verstehen, welche Kosten tatsächlich durch den Schülerverkehr entstehen und welche darüber hinausgehen.

Worum geht es konkret?

Der Öffentliche Personennahverkehr im Landkreis Cochem-Zell ist seit der Umstellung vor zwei Jahren Gegenstand anhaltender Diskussionen. Viele Bürgerinnen und Bürger erleben ein umfangreiches Busangebot, können jedoch nicht nachvollziehen, welche Teile dieses Angebots zwingend für die Schülerbeförderung erforderlich sind und welche darüber hinausgehen.

Unklar ist für viele insbesondere,

  • ob zu jeder beginnenden oder endenden Schulstunde ein Bus bereitstehen muss
  • oder ob für Schülerinnen und Schüler auch Wartezeiten zumutbar sind
  • und welche rechtlichen oder organisatorischen Vorgaben für die Planung der Schülerbeförderung gelten.

Diese Fragen sind nicht nur für Eltern und Schülerinnen und Schüler relevant, sondern haben direkten Einfluss auf Umfang, Taktung und Kosten des gesamten ÖPNV-Angebots im Landkreis. Ohne transparente Antworten bleibt unklar, welche Leistungen verpflichtend notwendig sind und welche zusätzlichen Kosten verursachen.

Was fordert diese Petition?

Diese Petition fordert eine transparente und nachvollziehbare Darstellung des ÖPNV im Landkreis Cochem-Zell, insbesondere:

eine klare Abgrenzung zwischen verpflichtender Schülerbeförderung und darüberhinausgehenden ÖPNV-Angeboten,
eine verständliche Aufschlüsselung der Kosten des ÖPNV nach Pflicht- und freiwilligen Leistungen,
transparente Informationen zu den Grundlagen der Planung, etwa zu Wartezeiten, Taktungen und dem tatsächlichen Bedarf.

Warum ist das für alle relevant?

Der ÖPNV betrifft nicht nur Fahrgäste. Er wirkt sich direkt auf den Kreishaushalt aus und damit auch auf Schulen, Vereine, Familien und das Ehrenamt. Gerade in finanziell angespannten Zeiten ist es wichtig, dass große Ausgaben nachvollziehbar und transparent dargestellt werden. Nur so können Prioritäten verstanden, diskutiert und mitgetragen werden.

Wie geht es weiter?

Ein konkreter Antrag nach dem Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) ist mit veröffentlichung der Petition bei der Kreisverwaltung eingereicht. 

Mit dieser Petition entscheiden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, ob dieser Antrag mit breitem öffentlichem Rückhalt entsprechendes Gewicht erhält.

Jetzt unterstützen

Unterstützen Sie diese Petition, wenn Sie sich eine sachliche, transparente und nachvollziehbare Darstellung des ÖPNV im Landkreis Cochem-Zell wünschen. Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen – und für tragfähige Entscheidungen über die Zukunft unseres Landkreises. 

Hinweis zur Anonymität

Diese Petition wird bewusst anonym gestartet. Ziel ist es nicht, einzelne Personen in den Vordergrund zu stellen, sondern den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises eine gemeinsame Stimme zu geben. Der Fokus soll ausschließlich auf dem Anliegen und den Inhalten liegen. Gleichzeitig dient die Anonymität dem Schutz vor möglichen Nachteilen, die bei öffentlichem Engagement auf lokaler Ebene entstehen können.

 

Hier der eingereichte Antrag, macht Ihn mit Eurer Stimme erfolgreich!!!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns mit einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an Sie.

Uns ist bewusst, dass der Bereich ÖPNV und insbesondere die Schülerbeförderung für den Landkreis Cochem-Zell eine wichtige und komplexe Aufgabe darstellt.

Gleichzeitig herrscht in der Öffentlichkeit eine gewisse Unsicherheit darüber, welche Teile des Busangebots Pflichtleistungen für den Schülerverkehr sind, und welche darüberhinausgehenden Angebote betrieben werden.

Nach zahlreichen öffentlichen Berichten entsteht der Eindruck, dass die Kostensteigerungen im ÖPNV maßgeblich durch die Schülerbeförderung verursacht werden. Um diese Einschätzung korrekt einordnen zu können und um die tatsächlichen Anforderungen an den Schülerverkehr zu verstehen, ist eine transparente Abgrenzung zwischen:

  • verpflichtenden Schülerbeförderungsleistungen und
  • freiwilligen bzw. erweiterten ÖPNV-Angeboten

erforderlich.

Ein berechtigtes Interesse muss nach dem LTranspG nicht dargelegt werden. Die kurze Kontextdarstellung erfolgte freiwillig.

Wir fordern ausschließlich abgeschlossene, verwendete oder in der Praxis angewandte Unterlagen an - keine Entwürfe! Für diese besteht volle Herausgabepflicht nach § 11 LTranspG.

Als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV (§ 3 ÖPNVG RP) ist der Landkreis für alle beantragten Informationen zuständig.

Sollten Unterlagen bei Dritten liegen, bitten wir um Weiterleitung unseres Antrags gemäß § 10 Abs. 4 LTranspG.

Bitte stellen Sie uns folgende Unterlagen und Übersichten zur Verfügung:

1. alle Buslinien, die im Landkreis betrieben werden (Linienbündel), jeweils mit Angabe:

  • ob die Linie vollständig, überwiegend oder nur teilweise dem Schülerverkehr dient,
  • welche Fahrten an Schultagen speziell für Schüler eingesetzt werden,
  • welche Fahrten unabhängig vom Schülerverkehr betrieben werden.
     

2. Eine Aufstellung, wie viele Schüler pro Linie (durchschnittlich pro Schultag) befördert werden,    sofern entsprechende Daten oder Schätzungen vorliegen.

Hinweis:

Wir fordern keine personenbezogenen Daten an.
Aggregierte Nutzerzahlen sind nicht personenbezogen und fallen nicht unter § 4 Abs. 2 LTranspG.


Außerdem bitten wir um Auskunft zu folgenden Punkten:

3. Existieren im Landkreis Cochem-Zell oder auf Landesebene (RLP) Regelungen,
die festlegen, ob vor oder nach jeder beginnenden oder beendeten Schulstunde ein Bus            bereitstehen muss?

4. Gibt es eine maximal zulässige Wartezeit für Schüler zwischen Unterrichtsbeginn /-ende und Abfahrt eines Busses?

5. Welche Vorgaben gelten für die Planung von Schülerfahrten, insbesondere:
- Muss ein Bus unmittelbar vor Schulbeginn oder nach Schulende fahren?
- Falls nein: Welche Wartezeit gilt als "zumutbar" nach der Verwaltungspraxis oder nach den      einschlägigen Vorschriften?

6. Bitte stellen Sie uns jede interne oder externe Richtlinie, Handlungsanweisung oder Abstimmungsregel zur Verfügung, die die Schülerbeförderung betrifft (z. B. Qualitätsstandards, Taktvorgaben an Schultagen, Mindestbedienungszeiten). 

7. Die Kosten- und Leistungsrechnung ÖPNV für die Jahre 2022, 2023 und 2024, jeweils getrennt nach:
- Schülerbeförderung (inkl. Kita),
- sonstigem Linienverkehr,
- erweiterten bzw. zusätzlichen Taktungen.
 

Hinweis:

„Als Aufgabenträger nach § 3 ÖPNVG RP muss der Kreis eine vollständige Kosten- und Leistungsübersicht führen.

Sollten entsprechende Daten nicht vorliegen, bitten wir um Mitteilung, auf welcher Grundlage Vergaben und Haushaltsansätze kalkuliert werden.“

8 . Die Berechnungsgrundlagen, aus denen hervorgeht, welche Teile der Gesamtkosten auf Pflichtaufgaben und welche auf freiwillige Leistungen zurückzuführen sind.
 

Wir sind an einem sachlichen Verständnis der Situation interessiert und freuen uns auf die entsprechenden Informationen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Schwärzung einzelner geschäftsrelevanter Vertrags-bestandteile selbstverständlich akzeptiert wird, Informationspflichtig bleiben jedoch die Gesamt-kosten, die Kostenarten und die Zweckzuordnung (Schülerbeförderung / sonstiger ÖPNV) gemäß § 4 Abs. 1 LTranspG.“

Wir bitten gemäß § 7 Abs. 4 LTranspG um elektronische Übersendung der Unterlagen in geeigneter Form (PDF- oder Tabellenformat), um Verwaltungsaufwand und Kosten gering zu halten.

Die Übersendung kann an eine neutrale Kontaktadresse erfolgen, die ausschließlich der Entgegennahme dieser Anfrage dient.

 

WirCochemZeller@proton.me


Wenn entsprechende Unterlagen ausschließlich in Papierform vorliegen, akzeptieren wir einfache Scans.

Sollte eine elektronische Übersendung im Einzelfall nicht möglich sein, bitten wir um Mitteilung geeigneter Alternativen zur Einsichtnahme.

Gemäß § 12 LTranspG ist die Anfrage binnen eines Monats zu beantworten. Eine eventuelle Anhörung Dritter verlängert diese Frist nicht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Wir Cochem-Zeller Bürgerinnen und Bürger


UPDATE!
Reaktion zur Stellungnahme der Kreisverwaltung zum ÖPNV im Landkreis Cochem-Zell

Die Kreisverwaltung hat sich erstmals öffentlich zur Petition geäußert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Auffällig ist jedoch, dass auf konkrete Fragen kaum oder gar nicht eingegangen wird.

Statt überprüfbare Antworten zu liefern, wird die Nachfrage überwiegend bewertet.

Der Zeitpunkt einer Nachfrage ändert nichts an ihrem Inhalt. Öffentliche Ausgaben bleiben erklärungsbedürftig – unabhängig davon, ob ein Wahltermin bevorsteht oder nicht.

Genau hier setzt die Petition an:

Sie verlangt keine neuen Bewertungen – sondern nachvollziehbare Strukturen und Zahlen.

1. „Es fehlt nicht an Transparenz, sondern an Verständnis“

Die Kreisverwaltung verweist u.a. auf Kreistagssitzungen und das Ratsinformationssystem. Diese enthalten Beschlüsse und Einzelinformationen, jedoch keine systematische Kosten- und Leistungsaufstellung.

Transparenz bedeutet:

  • nachvollziehbare Zuordnung von Kosten zu Leistungen (muss jedes Unternehmen gegenüber dem Finanzamt darlegen!)
  • klare Trennung von Pflichtaufgabe und Zusatzangebot
  • prüfbare Berechnungsgrundlagen

Solange diese Struktur nicht öffentlich vorliegt, kann Verständnis gar nicht entstehen. Die Forderung nach Transparenz ist daher kein Vorwurf – sondern Voraussetzung für Verständnis.

Die Nachfrage nach einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung wird als fehlendes Verständnis interpretiert. Tatsächlich entsteht Verständnis erst dann, wenn Zahlen so dargestellt werden, dass sie unabhängig überprüfbar sind.

2. „Schülerverkehr und ÖPNV sind kaum trennbar“

Die Integration von Schülerverkehr in den allgemeinen ÖPNV ist grundsätzlich nachvollziehbar und heute vielerorts üblich: Busse fahren morgens Schüler und anschließend im Linienverkehr weiter. Gerade dieses Modell macht Kosten aber schwieriger erkennbar – deshalb braucht es eine klare Aufschlüsselung.

Gleichzeitig nennt der Kreis selbst getrennte Werte:

  • Fahrerzahlen
  • Defizite
  • Fahrzeugbedarf

Wenn getrennte Zahlen berechnet werden können, ist auch eine getrennte Betrachtung möglich! Die Petition verlangt lediglich, diese vorhandene Berechnungslogik vollständig offenzulegen.

3. „Kostentreiber ist die Pflichtaufgabe Schülerbeförderung“

Genannt werden:

  • Unterdeckung Schülerbeförderung: 12,3 Mio. €
  • Unterdeckung Gesamtpaket: 10,7 Mio. €

Daraus folgt rechnerisch: Zusätzliche Fahrten erzeugen Einnahmen. Offen bleibt jedoch die entscheidende Frage:

Welche zusätzlichen Kosten entstehen je zusätzlicher Fahrt – und welche Einnahmen stehen dem gegenüber?

Ohne Kosten-Leistungs-Zuordnung bleibt diese Aussage eine Schlussfolgerung, aber kein nachvollziehbarer Nachweis.

4. „Kein Bus wurde zusätzlich beschafft“

Das beantwortet nicht die Kostenfrage! Mehrkosten entstehen auch ohne neue Fahrzeuge, etwa durch längere Einsatzzeiten, zusätzliche Personalstunden, Energieverbrauch sowie Wartung und Verschleiß. Entscheidend ist daher nicht nur, wie viele Busse existieren, sondern welche Leistungen gefahren werden, was sie kosten und ob diese notwendig sind.

5. Schülerzeiten und Planungsmaßstäbe

Schülerverkehr findet naturgemäß zu klar abgegrenzten Zeiten statt: vor Schulbeginn sowie nach Unterrichtsende. Zwischen diesen Stoßzeiten – und erst recht am Abend oder nachts – ist der Anteil am eigentlichen Schulweg deutlich geringer oder gar nicht vorhanden.

Gerade deshalb ist eine nachvollziehbare Aufschlüsselung notwendig: Welche Fahrten dienen konkret der Schülerbeförderung und welche sind ergänzender öffentlicher Verkehr? Wenn Busse bis spät in den Abend verkehren, reicht der Hinweis auf den Schülerverkehr allein nicht aus, um die Angebotsstruktur zu erklären.

Offen bleibt zudem eine zentrale Planungsfrage: Welche Wartezeiten gelten für Schülerinnen und Schüler als zumutbar? Ohne diese Information lässt sich nicht beurteilen, ob Taktungen alternativ gestaltet und Fahrzeuge effizienter eingesetzt oder ggf. Personal eingespart werden könnten.

Die Stellungnahme geht auf diese konkreten Fragen nicht ein, sondern bewertet die Nachfrage. Das hinterlässt den Eindruck, dass eine verständliche Aufschlüsselung der vorhandenen Daten bislang nicht vorgesehen ist. Wie kann die Kreisverwaltung dann Zahlen zu Unter- oder Überdeckung geschweige denn zur Zahl der eingesetzten Fahrer tätigen? Auf welche Grundlage, das bleibt weiterhin zu erklären.

6. Hinweis auf den anonymen Absender

Die Petition richtet sich nicht gegen Personen, sondern behandelt eine öffentliche Aufgabe. Die Inhalte bleiben unabhängig davon prüfbar, egal wer sie stellt. Dass die Diskussion sich dennoch stark auf die Anonymität konzentriert, zeigt vielmehr, wie wichtig es ist, Fragen ohne persönliche Hürde stellen zu können.

Jeder kann anonym unterschreiben! Bei erfolgreicher Petition, werden auch die Namen der Petitionsersteller sichbar sein!

Fazit

Die Stellungnahme bestätigt, dass umfangreiche Daten vorhanden sind und intern ausgewertet werden. Gerade deshalb wäre eine strukturierte Veröffentlichung der logisch nächste Schritt.

Die Petition fordert keine Vorverurteilung und keine politische Bewertung – sondern nachvollziehbare Grundlagen, damit Bürger getätigte Aussagen überprüfen und nachvollziehen können.

Transparenz schafft Vertrauen. Vertrauen entsteht dort, wo Fragen beantwortet werden – nicht dort, wo sie eingeordnet werden.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
jutta Vorwerk und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

 

 

 

 

Unser Landkreis, unsere Zukunft – Transparenz beim ÖNPV !!!

Wer mit dem Rücken zur Wand in die Krise fährt, wird handlungsunfähig!

Warum diese Petition wichtig ist

Diese Petition richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Cochem-Zell – unabhängig von Alter oder Lebenssituation. Die Kosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stellen einen erheblichen Ausgabenposten des Kreishaushalts dar und werden öffentlich häufig mit der Schülerbeförderung begründet. Gleichzeitig fehlt vielen Bürgerinnen und Bürgern eine nachvollziehbare Darstellung, welche Teile des Busangebots tatsächlich verpflichtend für den Schülerverkehr notwendig sind und welche darüber hinausgehen. Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist Transparenz hier unverzichtbar. Einzelne Nachfragen bleiben oft wirkungslos, doch viele gemeinsame Stimmen verleihen dem Anliegen Gewicht.

Was bewirken Unterschriften konkret?

Bei rund 61.600 Einwohnern im Landkreis macht es einen deutlichen Unterschied, wie viele Menschen sich beteiligen. Die Kosten des ÖPNV werden öffentlich zu einem großen Teil mit der Schülerbeförderung begründet. Umso wichtiger ist es, dass diese Zusammenhänge transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

  • einige hundert Unterschriften zeigen ein erstes Interesse,
  • mehrere tausend Unterschriften machen deutlich, dass es sich um ein breites öffentliches            Anliegen handelt,
  • eine hohe Beteiligung verleiht der Forderung nach Transparenz spürbares Gewicht.

Diese Petition gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit, zu zeigen, wie wichtig es ist zu verstehen, welche Kosten tatsächlich durch den Schülerverkehr entstehen und welche darüber hinausgehen.

Worum geht es konkret?

Der Öffentliche Personennahverkehr im Landkreis Cochem-Zell ist seit der Umstellung vor zwei Jahren Gegenstand anhaltender Diskussionen. Viele Bürgerinnen und Bürger erleben ein umfangreiches Busangebot, können jedoch nicht nachvollziehen, welche Teile dieses Angebots zwingend für die Schülerbeförderung erforderlich sind und welche darüber hinausgehen.

Unklar ist für viele insbesondere,

  • ob zu jeder beginnenden oder endenden Schulstunde ein Bus bereitstehen muss
  • oder ob für Schülerinnen und Schüler auch Wartezeiten zumutbar sind
  • und welche rechtlichen oder organisatorischen Vorgaben für die Planung der Schülerbeförderung gelten.

Diese Fragen sind nicht nur für Eltern und Schülerinnen und Schüler relevant, sondern haben direkten Einfluss auf Umfang, Taktung und Kosten des gesamten ÖPNV-Angebots im Landkreis. Ohne transparente Antworten bleibt unklar, welche Leistungen verpflichtend notwendig sind und welche zusätzlichen Kosten verursachen.

Was fordert diese Petition?

Diese Petition fordert eine transparente und nachvollziehbare Darstellung des ÖPNV im Landkreis Cochem-Zell, insbesondere:

eine klare Abgrenzung zwischen verpflichtender Schülerbeförderung und darüberhinausgehenden ÖPNV-Angeboten,
eine verständliche Aufschlüsselung der Kosten des ÖPNV nach Pflicht- und freiwilligen Leistungen,
transparente Informationen zu den Grundlagen der Planung, etwa zu Wartezeiten, Taktungen und dem tatsächlichen Bedarf.

Warum ist das für alle relevant?

Der ÖPNV betrifft nicht nur Fahrgäste. Er wirkt sich direkt auf den Kreishaushalt aus und damit auch auf Schulen, Vereine, Familien und das Ehrenamt. Gerade in finanziell angespannten Zeiten ist es wichtig, dass große Ausgaben nachvollziehbar und transparent dargestellt werden. Nur so können Prioritäten verstanden, diskutiert und mitgetragen werden.

Wie geht es weiter?

Ein konkreter Antrag nach dem Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) ist mit veröffentlichung der Petition bei der Kreisverwaltung eingereicht. 

Mit dieser Petition entscheiden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, ob dieser Antrag mit breitem öffentlichem Rückhalt entsprechendes Gewicht erhält.

Jetzt unterstützen

Unterstützen Sie diese Petition, wenn Sie sich eine sachliche, transparente und nachvollziehbare Darstellung des ÖPNV im Landkreis Cochem-Zell wünschen. Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen – und für tragfähige Entscheidungen über die Zukunft unseres Landkreises. 

Hinweis zur Anonymität

Diese Petition wird bewusst anonym gestartet. Ziel ist es nicht, einzelne Personen in den Vordergrund zu stellen, sondern den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises eine gemeinsame Stimme zu geben. Der Fokus soll ausschließlich auf dem Anliegen und den Inhalten liegen. Gleichzeitig dient die Anonymität dem Schutz vor möglichen Nachteilen, die bei öffentlichem Engagement auf lokaler Ebene entstehen können.

 

Hier der eingereichte Antrag, macht Ihn mit Eurer Stimme erfolgreich!!!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns mit einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an Sie.

Uns ist bewusst, dass der Bereich ÖPNV und insbesondere die Schülerbeförderung für den Landkreis Cochem-Zell eine wichtige und komplexe Aufgabe darstellt.

Gleichzeitig herrscht in der Öffentlichkeit eine gewisse Unsicherheit darüber, welche Teile des Busangebots Pflichtleistungen für den Schülerverkehr sind, und welche darüberhinausgehenden Angebote betrieben werden.

Nach zahlreichen öffentlichen Berichten entsteht der Eindruck, dass die Kostensteigerungen im ÖPNV maßgeblich durch die Schülerbeförderung verursacht werden. Um diese Einschätzung korrekt einordnen zu können und um die tatsächlichen Anforderungen an den Schülerverkehr zu verstehen, ist eine transparente Abgrenzung zwischen:

  • verpflichtenden Schülerbeförderungsleistungen und
  • freiwilligen bzw. erweiterten ÖPNV-Angeboten

erforderlich.

Ein berechtigtes Interesse muss nach dem LTranspG nicht dargelegt werden. Die kurze Kontextdarstellung erfolgte freiwillig.

Wir fordern ausschließlich abgeschlossene, verwendete oder in der Praxis angewandte Unterlagen an - keine Entwürfe! Für diese besteht volle Herausgabepflicht nach § 11 LTranspG.

Als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV (§ 3 ÖPNVG RP) ist der Landkreis für alle beantragten Informationen zuständig.

Sollten Unterlagen bei Dritten liegen, bitten wir um Weiterleitung unseres Antrags gemäß § 10 Abs. 4 LTranspG.

Bitte stellen Sie uns folgende Unterlagen und Übersichten zur Verfügung:

1. alle Buslinien, die im Landkreis betrieben werden (Linienbündel), jeweils mit Angabe:

  • ob die Linie vollständig, überwiegend oder nur teilweise dem Schülerverkehr dient,
  • welche Fahrten an Schultagen speziell für Schüler eingesetzt werden,
  • welche Fahrten unabhängig vom Schülerverkehr betrieben werden.
     

2. Eine Aufstellung, wie viele Schüler pro Linie (durchschnittlich pro Schultag) befördert werden,    sofern entsprechende Daten oder Schätzungen vorliegen.

Hinweis:

Wir fordern keine personenbezogenen Daten an.
Aggregierte Nutzerzahlen sind nicht personenbezogen und fallen nicht unter § 4 Abs. 2 LTranspG.


Außerdem bitten wir um Auskunft zu folgenden Punkten:

3. Existieren im Landkreis Cochem-Zell oder auf Landesebene (RLP) Regelungen,
die festlegen, ob vor oder nach jeder beginnenden oder beendeten Schulstunde ein Bus            bereitstehen muss?

4. Gibt es eine maximal zulässige Wartezeit für Schüler zwischen Unterrichtsbeginn /-ende und Abfahrt eines Busses?

5. Welche Vorgaben gelten für die Planung von Schülerfahrten, insbesondere:
- Muss ein Bus unmittelbar vor Schulbeginn oder nach Schulende fahren?
- Falls nein: Welche Wartezeit gilt als "zumutbar" nach der Verwaltungspraxis oder nach den      einschlägigen Vorschriften?

6. Bitte stellen Sie uns jede interne oder externe Richtlinie, Handlungsanweisung oder Abstimmungsregel zur Verfügung, die die Schülerbeförderung betrifft (z. B. Qualitätsstandards, Taktvorgaben an Schultagen, Mindestbedienungszeiten). 

7. Die Kosten- und Leistungsrechnung ÖPNV für die Jahre 2022, 2023 und 2024, jeweils getrennt nach:
- Schülerbeförderung (inkl. Kita),
- sonstigem Linienverkehr,
- erweiterten bzw. zusätzlichen Taktungen.
 

Hinweis:

„Als Aufgabenträger nach § 3 ÖPNVG RP muss der Kreis eine vollständige Kosten- und Leistungsübersicht führen.

Sollten entsprechende Daten nicht vorliegen, bitten wir um Mitteilung, auf welcher Grundlage Vergaben und Haushaltsansätze kalkuliert werden.“

8 . Die Berechnungsgrundlagen, aus denen hervorgeht, welche Teile der Gesamtkosten auf Pflichtaufgaben und welche auf freiwillige Leistungen zurückzuführen sind.
 

Wir sind an einem sachlichen Verständnis der Situation interessiert und freuen uns auf die entsprechenden Informationen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Schwärzung einzelner geschäftsrelevanter Vertrags-bestandteile selbstverständlich akzeptiert wird, Informationspflichtig bleiben jedoch die Gesamt-kosten, die Kostenarten und die Zweckzuordnung (Schülerbeförderung / sonstiger ÖPNV) gemäß § 4 Abs. 1 LTranspG.“

Wir bitten gemäß § 7 Abs. 4 LTranspG um elektronische Übersendung der Unterlagen in geeigneter Form (PDF- oder Tabellenformat), um Verwaltungsaufwand und Kosten gering zu halten.

Die Übersendung kann an eine neutrale Kontaktadresse erfolgen, die ausschließlich der Entgegennahme dieser Anfrage dient.

 

WirCochemZeller@proton.me


Wenn entsprechende Unterlagen ausschließlich in Papierform vorliegen, akzeptieren wir einfache Scans.

Sollte eine elektronische Übersendung im Einzelfall nicht möglich sein, bitten wir um Mitteilung geeigneter Alternativen zur Einsichtnahme.

Gemäß § 12 LTranspG ist die Anfrage binnen eines Monats zu beantworten. Eine eventuelle Anhörung Dritter verlängert diese Frist nicht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Wir Cochem-Zeller Bürgerinnen und Bürger


UPDATE!
Reaktion zur Stellungnahme der Kreisverwaltung zum ÖPNV im Landkreis Cochem-Zell

Die Kreisverwaltung hat sich erstmals öffentlich zur Petition geäußert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Auffällig ist jedoch, dass auf konkrete Fragen kaum oder gar nicht eingegangen wird.

Statt überprüfbare Antworten zu liefern, wird die Nachfrage überwiegend bewertet.

Der Zeitpunkt einer Nachfrage ändert nichts an ihrem Inhalt. Öffentliche Ausgaben bleiben erklärungsbedürftig – unabhängig davon, ob ein Wahltermin bevorsteht oder nicht.

Genau hier setzt die Petition an:

Sie verlangt keine neuen Bewertungen – sondern nachvollziehbare Strukturen und Zahlen.

1. „Es fehlt nicht an Transparenz, sondern an Verständnis“

Die Kreisverwaltung verweist u.a. auf Kreistagssitzungen und das Ratsinformationssystem. Diese enthalten Beschlüsse und Einzelinformationen, jedoch keine systematische Kosten- und Leistungsaufstellung.

Transparenz bedeutet:

  • nachvollziehbare Zuordnung von Kosten zu Leistungen (muss jedes Unternehmen gegenüber dem Finanzamt darlegen!)
  • klare Trennung von Pflichtaufgabe und Zusatzangebot
  • prüfbare Berechnungsgrundlagen

Solange diese Struktur nicht öffentlich vorliegt, kann Verständnis gar nicht entstehen. Die Forderung nach Transparenz ist daher kein Vorwurf – sondern Voraussetzung für Verständnis.

Die Nachfrage nach einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung wird als fehlendes Verständnis interpretiert. Tatsächlich entsteht Verständnis erst dann, wenn Zahlen so dargestellt werden, dass sie unabhängig überprüfbar sind.

2. „Schülerverkehr und ÖPNV sind kaum trennbar“

Die Integration von Schülerverkehr in den allgemeinen ÖPNV ist grundsätzlich nachvollziehbar und heute vielerorts üblich: Busse fahren morgens Schüler und anschließend im Linienverkehr weiter. Gerade dieses Modell macht Kosten aber schwieriger erkennbar – deshalb braucht es eine klare Aufschlüsselung.

Gleichzeitig nennt der Kreis selbst getrennte Werte:

  • Fahrerzahlen
  • Defizite
  • Fahrzeugbedarf

Wenn getrennte Zahlen berechnet werden können, ist auch eine getrennte Betrachtung möglich! Die Petition verlangt lediglich, diese vorhandene Berechnungslogik vollständig offenzulegen.

3. „Kostentreiber ist die Pflichtaufgabe Schülerbeförderung“

Genannt werden:

  • Unterdeckung Schülerbeförderung: 12,3 Mio. €
  • Unterdeckung Gesamtpaket: 10,7 Mio. €

Daraus folgt rechnerisch: Zusätzliche Fahrten erzeugen Einnahmen. Offen bleibt jedoch die entscheidende Frage:

Welche zusätzlichen Kosten entstehen je zusätzlicher Fahrt – und welche Einnahmen stehen dem gegenüber?

Ohne Kosten-Leistungs-Zuordnung bleibt diese Aussage eine Schlussfolgerung, aber kein nachvollziehbarer Nachweis.

4. „Kein Bus wurde zusätzlich beschafft“

Das beantwortet nicht die Kostenfrage! Mehrkosten entstehen auch ohne neue Fahrzeuge, etwa durch längere Einsatzzeiten, zusätzliche Personalstunden, Energieverbrauch sowie Wartung und Verschleiß. Entscheidend ist daher nicht nur, wie viele Busse existieren, sondern welche Leistungen gefahren werden, was sie kosten und ob diese notwendig sind.

5. Schülerzeiten und Planungsmaßstäbe

Schülerverkehr findet naturgemäß zu klar abgegrenzten Zeiten statt: vor Schulbeginn sowie nach Unterrichtsende. Zwischen diesen Stoßzeiten – und erst recht am Abend oder nachts – ist der Anteil am eigentlichen Schulweg deutlich geringer oder gar nicht vorhanden.

Gerade deshalb ist eine nachvollziehbare Aufschlüsselung notwendig: Welche Fahrten dienen konkret der Schülerbeförderung und welche sind ergänzender öffentlicher Verkehr? Wenn Busse bis spät in den Abend verkehren, reicht der Hinweis auf den Schülerverkehr allein nicht aus, um die Angebotsstruktur zu erklären.

Offen bleibt zudem eine zentrale Planungsfrage: Welche Wartezeiten gelten für Schülerinnen und Schüler als zumutbar? Ohne diese Information lässt sich nicht beurteilen, ob Taktungen alternativ gestaltet und Fahrzeuge effizienter eingesetzt oder ggf. Personal eingespart werden könnten.

Die Stellungnahme geht auf diese konkreten Fragen nicht ein, sondern bewertet die Nachfrage. Das hinterlässt den Eindruck, dass eine verständliche Aufschlüsselung der vorhandenen Daten bislang nicht vorgesehen ist. Wie kann die Kreisverwaltung dann Zahlen zu Unter- oder Überdeckung geschweige denn zur Zahl der eingesetzten Fahrer tätigen? Auf welche Grundlage, das bleibt weiterhin zu erklären.

6. Hinweis auf den anonymen Absender

Die Petition richtet sich nicht gegen Personen, sondern behandelt eine öffentliche Aufgabe. Die Inhalte bleiben unabhängig davon prüfbar, egal wer sie stellt. Dass die Diskussion sich dennoch stark auf die Anonymität konzentriert, zeigt vielmehr, wie wichtig es ist, Fragen ohne persönliche Hürde stellen zu können.

Jeder kann anonym unterschreiben! Bei erfolgreicher Petition, werden auch die Namen der Petitionsersteller sichbar sein!

Fazit

Die Stellungnahme bestätigt, dass umfangreiche Daten vorhanden sind und intern ausgewertet werden. Gerade deshalb wäre eine strukturierte Veröffentlichung der logisch nächste Schritt.

Die Petition fordert keine Vorverurteilung und keine politische Bewertung – sondern nachvollziehbare Grundlagen, damit Bürger getätigte Aussagen überprüfen und nachvollziehen können.

Transparenz schafft Vertrauen. Vertrauen entsteht dort, wo Fragen beantwortet werden – nicht dort, wo sie eingeordnet werden.

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Petition am 5. Januar 2026 erstellt