Finanziell dauerhafte Entlastung der Mehrfachverbeitragung auf die Altersvorsorge

Finanziell dauerhafte Entlastung der Mehrfachverbeitragung auf die Altersvorsorge

Startdatum
3. September 2022
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Günther Grabow

Ziel der Petition ist die wirksame und dauerhafte Entlastung jahrzehntelanger Leistungsträger (Rentner) der deutschen Sozialsysteme durch das vom Staat formal juristisch legitimierte Unrecht des Gesundheitsmodernisierungsgesetz § 229 SGB V von 2004 mit der Auswirkung einer Mehrfachverbeitragung auf die Altersvorsorge (Direktversicherungen) 

Es treiben immer mehr Menschen, zu denen auch die Rentner gehören, in eine berechtigte Existenzangst. Basierend auf Daten des Statistischen Bundesamtes zur sogenannten Armutsgefährdungsquote müssten derzeit 13,8 Millionen Menschen in Deutschland zu den Armen gerechnet werden – viele davon Rentner (23,5%), die ihr ganzes Leben hart gearbeitet haben und Beiträge in die Sozialversicherungen eingezahlt haben. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wird man als Rentner auch durch die explosionsartig angestiegenen Strom-und Gaspreise mit einer zu erwartenden sehr hohen Nachzahlung der Nebenkosten konfrontiert und muss gleichzeitig mit den immer weiter steigenden Lebenserhaltungskosten zurechtkommen.

Die ab dem 1.7.2022 zu zahlende Rentenerhöhung ist heute bereits durch die steigenden Lebenserhaltungskosten vernichtet; die aktuell angekündigte Beitragserhöhung der Krankenversicherungen auf unverständliche 16,2 Prozent, die ab dem Jahr 2023 kommt, schmälert die verfügbare Rente erneut.

Eine Rücknahme / Anpassung der durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz § 229 SGB V von 2004 formal juristisch legitimierten staatlichen Abzocke der privaten Altersversorge würde sehr vielen Menschen sehr viel helfen, weil sie dann in größerem Umfang auf ihre Ersparnisse zurückgreifen könnten.

Ziel dieser Petition:

·      Der deutsche Staat muss das formal juristisch legitimierte Unrecht, was durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz § 229 SGB V von 2004 bei Altverträgen der privaten Altersversorge entstanden ist, durch einen sofortigen Stopp der Mehrfachverbeitragung beseitigen.

·      Der deutsche Staat muss die Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf den Arbeitnehmeranteil von 50% mit sofortiger Wirkung wieder einführen (Status vor 2004) um Rentner von finanziellen Belastungen zu befreien

Rückbetrachtung

Eigenes und versteuertes Geld, für das bereits Sozialabgaben abgeführt wurden, wurde von Millionen von Arbeitnehmern für die private Altersversorge vom Nettoeinkommen in eine in den 1980er Jahren vom Staat beworbene reine arbeitnehmerfinanzierte Kapitallebensversicherungen, einer sogenannten Direktversicherung, eingezahlt. Damit machte man fälschlicherweise genau das, was uns von unserer Politik jahrelang und gebetsmühlenhaft geraten wurde: eine zusätzliche private Vorsorge ist wichtig für das spätere Lebensalter und es sollte eine dritte Säule neben Rente und ggfs. Betriebsrente vom Arbeitnehmer aufgebaut werden. Für die individuelle und hoffentlich ausreichende Rentenauszahlung aus der ersten und zweiten Säule hatte man sehr lange gearbeitet und in dieser Lebensarbeitszeit viel Steuern und viele Sozialabgaben gezahlt. Man gehört heute als Rentner somit zu denjenigen, die über Jahrzehnte mit seinen Abgaben den „Laden“ am Laufen gehalten haben. 

Im Jahr 2004 wurde das Gesundheitsmodernisierungsgesetz § 229 SGB V mit nur ganz wenigen erschöpften Abgeordneten nach einer Mammutsitzung zu spätester Stunde im Plenarsaal des Bundestages beschlossen – unter Einbezug und mit Auswirkungen auf bereits bestehende Altverträge für die private Altersversorge! Mit dieser Gesetzesänderung wurden Sparer einer arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge erneut zu einer Beitragszahlung an die gesetzlichen Krankenkassen auf die angesparten Versorgungsbezüge verpflichtet. Diese Beitragszahlung wird über zehn Jahre verteilt und per monatlicher Abgabe an die gesetzlichen Krankenkassen geleistet. Diese Rückzahlung ist zudem einer Beitragsprogression über den gesamten Rückzahlungszeitraum unterworfen. Somit werden Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen voll auf die monatliche Rückzahlung der Beiträge umgelegt. 

Wer damals der staatlichen Aufforderung zur Durchführung einer privaten Altersvorsorge gefolgt ist, gehört seit dieser Gesetzesänderung zu den sechs Millionen Bundesbürgern, die bei der privaten Vorsorge vom Staat getäuscht, hintergangen, betrogen und bitter enttäuscht wurden. 

Man muss zwangsläufig in diesem Zusammenhang auch aufführen, dass durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 alle Rentner zusätzlich in die Pflicht genommen wurden, den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf die betriebliche Altersversorgung zu zahlen (100%). Vorher zahlten Betriebsrentner genauso wie gesetzlich Rentenversicherte den halben Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Rente (50%). Seit dem 1. Januar 2020 gibt es zwar als kleine staatliche Nachbesserung für Pflichtversicherte einen monatlichen Freibetrag, aber dieser wägt das vorgenommene Unrecht nicht annähernd auf. 

Wenn man weiterhin die gesetzlichen Sozialsysteme durch die Gewährung von Sozialleistungen über Sozialrechtliche Änderungen für den grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (§ 74 SGB II) und SGB XII (146 SGB XII) belastet und – wie geschehen - eine Million Kriegsflüchtlinge ohne eine staatliche Unterstützung der Sozialkassen zu Lasten der Beitragszahler beschließt, dann ist das moralisch und menschlich vertretbar, aber sozialpolitisch durch fehlende Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen mehr als einseitig. Die damit verbundenen Kosten wälzen sie auf die deutschen Sozialsysteme (Beitragszahler) ab und wundern sich dann, dass die Beiträge hinten und vorne nicht mehr ausreichen. Beitragszahler und ehemalige Beitragszahler haben ein Anrecht darauf, das ihre Pflichtbeiträge mit Sorgfalt verwaltet und mit Augenmaß eingesetzt werden. 

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes nannte es eine Enttäuschung, dass der Bund die von Hartz-IV-Beziehern verursachten Ausgaben weiterhin nicht in vollem Umfang übernehme. „So bleibt es dabei, dass die Krankenkassen (somit indirekt die Beitragszahler) den Bundeshaushalt Jahr für Jahr mit rund zehn Milliarden Euro subventionieren.“ 

Ergänzung zur Petition

Im Jahr 2001 erinnerte Herrn Hans-Jürgen Irmer (MdB) an diese Situation in einem Schreiben an den Bundesvorsitzenden der CDU Deutschland, damaligen Kanzlerkandidat und Ministerpräsidenten des Landes NRW Herrn Laschet

 „Sie (sechs Millionen Bürger) haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen - und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzler Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer „Nacht- und Nebel-Aktion“, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten zumindest der Union nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.

Und weiter.... 

Das, was hier (in 2004) geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn - wie leider nicht nur in diesem Fall - Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politischen Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie“. 

Den Wortlaut des Schreiben kann man auf der Homepage des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten e.V. einsehen.

https://dvg-ev.org/2021/06/herr-laschet-wann-bekennen-sie-endlich-farbe/

Bisherige Schätzungen gehen heute von einer Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 17 Milliarden Euro im kommenden Jahr 2023 aus. Beitragserhöhungen sind angekündigt und belasten erneut auch wieder die Rentner. Hier läuft alles aus dem Runder. Wer ist hierfür verantwortlich?

https://dvg-ev.org/2020/07/rentner-kaempft-gegen-pluendern-der-altersvorsorge/

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