Femizide sind eigener Straftatbestand!


Femizide sind eigener Straftatbestand!
Das Problem
Länder wie Costa Rica, Guatemala, Mexiko, Equador, Peru, Honduras, Kolumbien, Chile, Nicaragua, Panama, Bolivien, Zypern, Malta, Kroatien, Nordmazedonien, Brasilien und auch Italien - per Gesetzesentwurf - sind Deutschland schon voraus. Sie haben ein eigenes Femizid- Gesetz.
Der Femizid stellt in Deutschland bisher keinen eigenen Straftatbestand dar. Jeder Femizid fällt unter Mord (§ 211 StGB) oder auch „nur“ Totschlag (§ 212 StGB).
Typische Kontexte, in denen von Femizid gesprochen wird:
Partnerschafts- oder Ex-Partnerschaftsgewalt: wenn ein Mann seine (ehemalige) Partnerin tötet, weil sie sich z. B. trennen will.
„Ehrenmorde“: wenn Frauen von Familienmitgliedern getötet werden, weil sie vermeintlich gegen patriarchale Regeln verstoßen haben.
Sexualisierte Gewaltmorde: wenn Frauen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt ermordet werden.
Systematische Gewalt: z. B. in bewaffneten Konflikten oder bei organisierter Kriminalität (Menschenhandel, Zwangsprostitution).
Der Begriff wird in der Rechtswissenschaft, Soziologie und Frauenrechtsbewegung genutzt, um darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um „gewöhnliche“ Tötungsdelikte handelt, sondern um ein strukturelles, geschlechtsspezifisches Problem, das mit Machtungleichheiten und Misogynie zusammenhängt. In der Öffentlichkeit und in den Medien oft nur als „Beziehungstat“, „Beziehungsdrama“ oder „Familiendrama“ abgestempelt, ist ein Femizid so viel mehr! Solche Begriffe stellen die Taten als tragische Einzelfälle dar. Tatsächlich sind Tötungen von Frauen durch (Ex-)Partner und Männer im Allgemeinen kein Einzelfall, sondern Teil eines strukturellen Musters von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Wörter wie „Drama“ wecken Assoziationen von Streit, Leidenschaft oder Schicksal. Das lenkt ab von der Tatsache, dass es sich um ein Verbrechen mit klarer Täterverantwortung handelt. Oft wird die Tat so dargestellt, als sei sie „aus der Situation heraus“ entstanden – was das Ausmaß von geplanter oder kontrollierender Gewalt relativiert.
WIR DÜRFEN ES NICHT ALS EINZELFÄLLE ABSTEMPELN. ES IST SYSTEMATISCHE GEWALT UND SOLLTE AUCH ALS SOLCHE GESEHEN WERDEN!
Laut dem ersten Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ des Bundeskriminalamts (BKA) wurden insgesamt 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten – davon wurden 360 getötet. Das bedeutet, es gab nahezu jeden Tag einen Femizid. Tendenz steigend.
WICHTIG: 🚨 Jeder Mord ist tragisch und schwerwiegend. Es ist trotzdem wichtig, Femizide als besondere Kategorie sichtbar zu machen. Warum?
Es geht nicht um die Wertung einzelner Opfer!
Niemand sagt, der TOd eines Mannes sei weniger schlimm. Jeder MOrd verletzt das Grundrecht auf Leben. Der Begriff Femizid macht nicht das individuelle Leid schlimmer oder geringer, sondern benennt eine bestimmte Ursache.
Viele Frauen werden nicht zufällig, sondern weil sie Frauen sind, ermordet z.B. durch Partner, die Macht ) oder Besitzansprüche durchsetzen wollen. Viele Femizide sind das Endstadium einer langen Kette von Gewalt: häusliche Gewalt, Stalking, Kontrolle, Eifersucht, Machtausübung. Oft gibt es Warnsignale, die nicht ernst genommen oder von Polizei und Justiz unzureichend beachtet werden. Wenn man alles einfach „Mord" nennt, übersieht man, dass es wiederkehrende Muster gibt: Kontrolle, Missbrauch, Drohungen, Tötung durch Partner/Ex-Partner. Nur durch die Benennung kann man gezielt Schutzmaßnahmen schaffen (Frauenhäuser, Präventionsprogramme, spezielle Schulungen für Polizei und Justiz).
Männer werden öfter im öffentlichen Raum von Fremden getötet, Frauen dagegen häufiger im privaten Umfeld durch Partner oder Familienangehörige. Das zeigt, dass Frauen in Beziehungen einem besonderen strukturellen Risiko ausgesetzt sind.
Femizide machen sichtbar, dass Frauen noch immer nicht die gleiche Sicherheit wie Männer genießen.
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Das Problem
Länder wie Costa Rica, Guatemala, Mexiko, Equador, Peru, Honduras, Kolumbien, Chile, Nicaragua, Panama, Bolivien, Zypern, Malta, Kroatien, Nordmazedonien, Brasilien und auch Italien - per Gesetzesentwurf - sind Deutschland schon voraus. Sie haben ein eigenes Femizid- Gesetz.
Der Femizid stellt in Deutschland bisher keinen eigenen Straftatbestand dar. Jeder Femizid fällt unter Mord (§ 211 StGB) oder auch „nur“ Totschlag (§ 212 StGB).
Typische Kontexte, in denen von Femizid gesprochen wird:
Partnerschafts- oder Ex-Partnerschaftsgewalt: wenn ein Mann seine (ehemalige) Partnerin tötet, weil sie sich z. B. trennen will.
„Ehrenmorde“: wenn Frauen von Familienmitgliedern getötet werden, weil sie vermeintlich gegen patriarchale Regeln verstoßen haben.
Sexualisierte Gewaltmorde: wenn Frauen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt ermordet werden.
Systematische Gewalt: z. B. in bewaffneten Konflikten oder bei organisierter Kriminalität (Menschenhandel, Zwangsprostitution).
Der Begriff wird in der Rechtswissenschaft, Soziologie und Frauenrechtsbewegung genutzt, um darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um „gewöhnliche“ Tötungsdelikte handelt, sondern um ein strukturelles, geschlechtsspezifisches Problem, das mit Machtungleichheiten und Misogynie zusammenhängt. In der Öffentlichkeit und in den Medien oft nur als „Beziehungstat“, „Beziehungsdrama“ oder „Familiendrama“ abgestempelt, ist ein Femizid so viel mehr! Solche Begriffe stellen die Taten als tragische Einzelfälle dar. Tatsächlich sind Tötungen von Frauen durch (Ex-)Partner und Männer im Allgemeinen kein Einzelfall, sondern Teil eines strukturellen Musters von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Wörter wie „Drama“ wecken Assoziationen von Streit, Leidenschaft oder Schicksal. Das lenkt ab von der Tatsache, dass es sich um ein Verbrechen mit klarer Täterverantwortung handelt. Oft wird die Tat so dargestellt, als sei sie „aus der Situation heraus“ entstanden – was das Ausmaß von geplanter oder kontrollierender Gewalt relativiert.
WIR DÜRFEN ES NICHT ALS EINZELFÄLLE ABSTEMPELN. ES IST SYSTEMATISCHE GEWALT UND SOLLTE AUCH ALS SOLCHE GESEHEN WERDEN!
Laut dem ersten Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ des Bundeskriminalamts (BKA) wurden insgesamt 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten – davon wurden 360 getötet. Das bedeutet, es gab nahezu jeden Tag einen Femizid. Tendenz steigend.
WICHTIG: 🚨 Jeder Mord ist tragisch und schwerwiegend. Es ist trotzdem wichtig, Femizide als besondere Kategorie sichtbar zu machen. Warum?
Es geht nicht um die Wertung einzelner Opfer!
Niemand sagt, der TOd eines Mannes sei weniger schlimm. Jeder MOrd verletzt das Grundrecht auf Leben. Der Begriff Femizid macht nicht das individuelle Leid schlimmer oder geringer, sondern benennt eine bestimmte Ursache.
Viele Frauen werden nicht zufällig, sondern weil sie Frauen sind, ermordet z.B. durch Partner, die Macht ) oder Besitzansprüche durchsetzen wollen. Viele Femizide sind das Endstadium einer langen Kette von Gewalt: häusliche Gewalt, Stalking, Kontrolle, Eifersucht, Machtausübung. Oft gibt es Warnsignale, die nicht ernst genommen oder von Polizei und Justiz unzureichend beachtet werden. Wenn man alles einfach „Mord" nennt, übersieht man, dass es wiederkehrende Muster gibt: Kontrolle, Missbrauch, Drohungen, Tötung durch Partner/Ex-Partner. Nur durch die Benennung kann man gezielt Schutzmaßnahmen schaffen (Frauenhäuser, Präventionsprogramme, spezielle Schulungen für Polizei und Justiz).
Männer werden öfter im öffentlichen Raum von Fremden getötet, Frauen dagegen häufiger im privaten Umfeld durch Partner oder Familienangehörige. Das zeigt, dass Frauen in Beziehungen einem besonderen strukturellen Risiko ausgesetzt sind.
Femizide machen sichtbar, dass Frauen noch immer nicht die gleiche Sicherheit wie Männer genießen.
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Die Entscheidungsträger*innen

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Petition am 19. August 2025 erstellt