Initiative Buddy - Harte Strafen für Tierquäler! JETZT!! / Kein Wegsehen! HANDELN!!!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gesine Just-Klaiber und 16 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Der Fall des jüngst vor laufender Kamera gequälten Welpen Buddy aus Düren macht mich zutiefst betroffen. Er wurde über Stunden schwerst misshandelt und ein Video seines Todeskampfes schließlich bei TikTok hochgeladen. Es zeigt uns deutlich und wieder einmal mehr, die Perversion und Abartigkeit mancher Individuen. Diese müssen hart bestraft werden, da sie die Pflicht der Fürsorge gegenüber unseren Schutzbefohlenen mit Füßen treten! 

Buddy ist nicht allein. Laut dem Deutschen Tierschutzbund werden in Deutschland jedes Jahr rund 3.000 Fälle von Tierquälerei gemeldet (Quelle: Deutscher Tierschutzbund).

Aber die Dunkelziffer könnte viel höher sein. Diese Straftaten müssen härter bestraft werden, um ein klares Zeichen zu setzen. Wir benötigen strengere Gesetze und härtere Strafen für Täter von Tierquälerei. 

Ein Beispiel völliger Rechtssprechungsversagung ist der Fall indem ein Mann seinen Chihuahua in einem Backofen eingesperrt und bei lebendigem Leib verbrennen hat lassen. Dies wurde auch von tierlieben Nachbarn angezeigt, die Konseqzenz für ihn war jedoch NUR eine Strafe indem er zukünftig keine Tiere mehr halten darf! 

Auch der aktuelle Fall der Viszla-Hündin Bella aus München, die von ihrer Besitzerin vorsätzlich ausgehungert wurde, stimmt traurig. Zwar konnte sie vom Tierschutz gerettet werden, muss aber nun per Gerichtsbeschluss wieder zurück zu Ihrer Peinigerin!

Erst im Mai diesen Jahres wurden zwei grausig zugerichtete Katzenbabies noch lebend aus der Wohnung eines bekannten Katzenquälers aus Frankfurt/Oder befreit, ein drittes fehlte und das vierte war bereits tot. Auch wenn der Mann bereits ein Tierhaltungsverbot hattte, bleibt abzuwarten, ob es diesmal zu einer Haftstrafe kommt. Auf Social Media brüstet er sich bereits damit, dass er “immer wieder an Katzen kommen werde”.

Dies sind nur ein paar der Beispiele, die uns aufzeigen, dass oftmals absolute Gleichgültigkeit in den einzelnen Instanzen wie Gerichten oder Veterinärämtern vorherrscht.

Es darf nicht sein, dass ein Lebewesen, wessen man im Besitz ist keinen Anspruch auf Schutz seitens der Gesetzlage hat bzw. diese NICHT hat! 

Es ist an der Zeit, dass die Rechte unserer Tiere ernst genommen, geschützt und rigoros durchgesetzt werden! Bitte Unterzeichnen Sie diese Petition, um zu verlangen, dass die Strafen für Tierquäler in Düren und in ganz Deutschland verschärft werden.

Es gibt soviele Menschen, die genauso denken und endlich einen Durchbruch in der Gesetzeslage was Tierschutz betrifft wollen! Lasst uns gemeinsam dafür einstehen! Geben wir den Stummen eine Stimme! Schweigen wir nicht mehr! Werden wir Laut in Gedenken an alle mittlerweile verstummten Schreie der bereits gequälten Seelen! 

Wir haben eine Fürsorge PFLICHT gegenüber jedwedem Lebewesen! 

FORDERN WIR ENDLICH HARTE STRAFEN FÜR DIE PERVERSION UND UNMENSCHLICHER ABARTIGKEIT VON TIERQUÄLERN! 

Ein Tier ist KEINE SACHE!

 

§17 Nr. 1 TierSchG

es ist verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten

§17 Nr. 2 lit.)a a TierSchG

es ist verboten, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen

§17 Nr. 2 lit.)b TierSchG

es ist verboten, einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zuzufügen

§2 Nr. 1 TierSchG

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

§ 2 Nr. 2 TierSchg

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

§ 2 Nr. 3 TierSchg

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

menschen, die diese Grundprinzipien, welche eigentlich als selbstverständlich gelten sollten, nicht einhalten, gehören bestraft. Ich verstehe nicht, warum Gerichte, in dem sie nur ein Tierhalterverbot aussprechen, das als Bestrafung sehen. Wer will das kontrollieren? Der holt sich auf eBay Kleinanzeigen oder in Quoka oder irgendwo privat ein neues Tier, kein Mensch weiß, dass dieser Mensch ein Tierquäler ist und ein Halteverbot hat. Das schreckt die Person doch nicht ab, dies zukünftig weiterhin zu tun! Wie können Gerichte mit So einer verhängten Strafe abends nach Hause gehen und denken, Sie haben im Namen des Volkes gesprochen? 

aber jetzt spricht das Volk! Jetzt sprechen wir! Und wir fordern harte Strafen für Tierquäler! Sofort!

36.900

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gesine Just-Klaiber und 16 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Der Fall des jüngst vor laufender Kamera gequälten Welpen Buddy aus Düren macht mich zutiefst betroffen. Er wurde über Stunden schwerst misshandelt und ein Video seines Todeskampfes schließlich bei TikTok hochgeladen. Es zeigt uns deutlich und wieder einmal mehr, die Perversion und Abartigkeit mancher Individuen. Diese müssen hart bestraft werden, da sie die Pflicht der Fürsorge gegenüber unseren Schutzbefohlenen mit Füßen treten! 

Buddy ist nicht allein. Laut dem Deutschen Tierschutzbund werden in Deutschland jedes Jahr rund 3.000 Fälle von Tierquälerei gemeldet (Quelle: Deutscher Tierschutzbund).

Aber die Dunkelziffer könnte viel höher sein. Diese Straftaten müssen härter bestraft werden, um ein klares Zeichen zu setzen. Wir benötigen strengere Gesetze und härtere Strafen für Täter von Tierquälerei. 

Ein Beispiel völliger Rechtssprechungsversagung ist der Fall indem ein Mann seinen Chihuahua in einem Backofen eingesperrt und bei lebendigem Leib verbrennen hat lassen. Dies wurde auch von tierlieben Nachbarn angezeigt, die Konseqzenz für ihn war jedoch NUR eine Strafe indem er zukünftig keine Tiere mehr halten darf! 

Auch der aktuelle Fall der Viszla-Hündin Bella aus München, die von ihrer Besitzerin vorsätzlich ausgehungert wurde, stimmt traurig. Zwar konnte sie vom Tierschutz gerettet werden, muss aber nun per Gerichtsbeschluss wieder zurück zu Ihrer Peinigerin!

Erst im Mai diesen Jahres wurden zwei grausig zugerichtete Katzenbabies noch lebend aus der Wohnung eines bekannten Katzenquälers aus Frankfurt/Oder befreit, ein drittes fehlte und das vierte war bereits tot. Auch wenn der Mann bereits ein Tierhaltungsverbot hattte, bleibt abzuwarten, ob es diesmal zu einer Haftstrafe kommt. Auf Social Media brüstet er sich bereits damit, dass er “immer wieder an Katzen kommen werde”.

Dies sind nur ein paar der Beispiele, die uns aufzeigen, dass oftmals absolute Gleichgültigkeit in den einzelnen Instanzen wie Gerichten oder Veterinärämtern vorherrscht.

Es darf nicht sein, dass ein Lebewesen, wessen man im Besitz ist keinen Anspruch auf Schutz seitens der Gesetzlage hat bzw. diese NICHT hat! 

Es ist an der Zeit, dass die Rechte unserer Tiere ernst genommen, geschützt und rigoros durchgesetzt werden! Bitte Unterzeichnen Sie diese Petition, um zu verlangen, dass die Strafen für Tierquäler in Düren und in ganz Deutschland verschärft werden.

Es gibt soviele Menschen, die genauso denken und endlich einen Durchbruch in der Gesetzeslage was Tierschutz betrifft wollen! Lasst uns gemeinsam dafür einstehen! Geben wir den Stummen eine Stimme! Schweigen wir nicht mehr! Werden wir Laut in Gedenken an alle mittlerweile verstummten Schreie der bereits gequälten Seelen! 

Wir haben eine Fürsorge PFLICHT gegenüber jedwedem Lebewesen! 

FORDERN WIR ENDLICH HARTE STRAFEN FÜR DIE PERVERSION UND UNMENSCHLICHER ABARTIGKEIT VON TIERQUÄLERN! 

Ein Tier ist KEINE SACHE!

 

§17 Nr. 1 TierSchG

es ist verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten

§17 Nr. 2 lit.)a a TierSchG

es ist verboten, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen

§17 Nr. 2 lit.)b TierSchG

es ist verboten, einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zuzufügen

§2 Nr. 1 TierSchG

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

§ 2 Nr. 2 TierSchg

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

§ 2 Nr. 3 TierSchg

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

menschen, die diese Grundprinzipien, welche eigentlich als selbstverständlich gelten sollten, nicht einhalten, gehören bestraft. Ich verstehe nicht, warum Gerichte, in dem sie nur ein Tierhalterverbot aussprechen, das als Bestrafung sehen. Wer will das kontrollieren? Der holt sich auf eBay Kleinanzeigen oder in Quoka oder irgendwo privat ein neues Tier, kein Mensch weiß, dass dieser Mensch ein Tierquäler ist und ein Halteverbot hat. Das schreckt die Person doch nicht ab, dies zukünftig weiterhin zu tun! Wie können Gerichte mit So einer verhängten Strafe abends nach Hause gehen und denken, Sie haben im Namen des Volkes gesprochen? 

aber jetzt spricht das Volk! Jetzt sprechen wir! Und wir fordern harte Strafen für Tierquäler! Sofort!

Die Entscheidungsträger*innen

Petitionsausschuss
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Deutscher Bundestag

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