

Für Rechtsklarheit und faire Anwendung des AGesVG


Für Rechtsklarheit und faire Anwendung des AGesVG
Das Problem
Wir sind Frauen, die in Österreich friedlich leben und ihre religiösen Überzeugungen sichtbar tragen. Dennoch erleben viele Betroffene im Alltag Anfeindungen, Unsicherheit und Konflikte im Zusammenhang mit dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG).
Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen Frauen allein aufgrund ihrer äußeren Erscheinung verbal angegriffen oder mit Misstrauen und pauschalen Verdächtigungen konfrontiert werden.
Einmal war ich einkaufen – bedeckt mit Handschuhen, weitem Kleid, einem Khimar und einer FFP2-Maske. Eine Frau sprach mich plötzlich laut und aggressiv an:
„Das ist verboten!“
Ein anderes Mal rief ein Mann quer über die Straße:
„Vermummungsverbot! Vermummungsverbot!“
Ich antwortete ruhig:
„Das ist eine FFP2-Maske.“
Doch er entgegnete:
„Trotzdem! Man erkennt Sie ja nicht!“
Solche Situationen sind für viele betroffene Frauen belastend. Im Alltag entsteht dadurch häufig Unsicherheit:
Muss ich damit rechnen, erneut beschimpft, kontrolliert oder missverstanden zu werden – obwohl ich lediglich versuche, mich gesetzeskonform im öffentlichen Raum zu bewegen. Und ich bin nicht die Einzige.
Viele Frauen berichten von ähnlichen Erfahrungen – von Misstrauen, Anfeindungen und widersprüchlichen Einschätzungen im öffentlichen Raum.
Um diese Erfahrungen sichtbar zu machen, haben wir eine Plattform geschaffen, auf der zahlreiche Berichte betroffener Frauen dokumentiert wurden:
Die Berichte zeigen, dass es sich aus Sicht vieler Betroffener nicht um bloße Einzelfälle handelt, sondern um ein wiederkehrendes gesellschaftliches Problem.
Ziel laut Gesetz (§ 1):
„Ziele dieses Bundesgesetzes sind die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich......“
Viele Betroffene empfinden jedoch, dass die derzeitige Anwendung des Gesetzes eher zu zusätzlicher Unsicherheit und gesellschaftlichen Spannungen führt.
Besonders problematisch erscheint die fehlende Rechtsklarheit hinsichtlich der gesetzlichen Ausnahmen.
Offiziell wird betont, dass gesundheitliche Gründe eine Ausnahme darstellen können. Gleichzeitig verweist das Innenministerium jedoch auf „Einzelfallprüfungen“, ohne nachvollziehbare Kriterien oder bundeseinheitliche Richtlinien zu nennen.
Dadurch bleibt für viele Menschen unklar:
- welche gesundheitlichen Gründe anerkannt werden,
- wie Betroffene ihre Situation glaubhaft machen können,
- und wie eine einheitliche und faire Anwendung des Gesetzes gewährleistet werden soll.
In einer Stellungnahme des Innenministeriums wurde zudem bestätigt, dass ein ärztliches Attest nicht zwingend vorgeschrieben ist. Gleichzeitig erfolgt die praktische Beurteilung häufig im Rahmen individueller Einschätzungen durch kontrollierende Organe.
Dies führt aus Sicht vieler Betroffener zu erheblicher Unsicherheit im Alltag, da identische Situationen unterschiedlich bewertet werden können.
Hinzu kommt, dass viele Menschen faktisch erst dann gerichtliche Klarheit erhalten können, wenn bereits eine Anzeige oder behördliche Maßnahme erfolgt ist. Rechtsklarheit sollte jedoch möglichst vor einer Sanktion bestehen und nicht erst nachträglich durch Gerichtsverfahren geschaffen werden.
Bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf wurden von verschiedenen Seiten Bedenken hinsichtlich Verhältnismäßigkeit, Religionsfreiheit und praktischer Auswirkungen geäußert. Amnesty International Österreich kritisierte das Gesetz bereits 2017 als möglichen Eingriff in Meinungs- und Religionsfreiheit.
https://www.amnesty.at/media/2058/stellungnahme-zum-anti-gesichtsverhuellungs-gesetz.pdf https://www.derstandard.at/story/3000000199556/was-wurde-aus-dem-verhuellungsverbot
Zudem stellte das Verwaltungsgericht Wien 2019 fest, dass das Gesetz in der Praxis insbesondere religiöse Verhüllung betreffen könne (VGW-001-016-6475/2019).Entscheidung:https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGR_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_01/LVWGR_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_01.pdf
Unser Anliegen
Diese Petition richtet sich an:
- die österreichische Bundesregierung,
- die Abgeordneten des Nationalrats,
- sowie alle Verantwortlichen, die sich für Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen.
Unser Anliegen ist nicht die Forderung nach Sonderrechten, sondern nach nachvollziehbaren, transparenten und rechtssicheren Regelungen.
Wir fordern daher:
- klare und öffentlich nachvollziehbare Kriterien für die Anwendung gesetzlicher Ausnahmen,
- bundeseinheitliche Richtlinien zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen,
- eine verhältnismäßige und rechtsklare Vollziehung des Gesetzes,
- sowie einen respektvollen Umgang mit betroffenen Frauen im öffentlichen Raum.
Religionsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zeigen sich besonders dort, wo auch Minderheiten darauf vertrauen können, fair, nachvollziehbar und mit Augenmaß behandelt zu werden.
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Das Problem
Wir sind Frauen, die in Österreich friedlich leben und ihre religiösen Überzeugungen sichtbar tragen. Dennoch erleben viele Betroffene im Alltag Anfeindungen, Unsicherheit und Konflikte im Zusammenhang mit dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG).
Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen Frauen allein aufgrund ihrer äußeren Erscheinung verbal angegriffen oder mit Misstrauen und pauschalen Verdächtigungen konfrontiert werden.
Einmal war ich einkaufen – bedeckt mit Handschuhen, weitem Kleid, einem Khimar und einer FFP2-Maske. Eine Frau sprach mich plötzlich laut und aggressiv an:
„Das ist verboten!“
Ein anderes Mal rief ein Mann quer über die Straße:
„Vermummungsverbot! Vermummungsverbot!“
Ich antwortete ruhig:
„Das ist eine FFP2-Maske.“
Doch er entgegnete:
„Trotzdem! Man erkennt Sie ja nicht!“
Solche Situationen sind für viele betroffene Frauen belastend. Im Alltag entsteht dadurch häufig Unsicherheit:
Muss ich damit rechnen, erneut beschimpft, kontrolliert oder missverstanden zu werden – obwohl ich lediglich versuche, mich gesetzeskonform im öffentlichen Raum zu bewegen. Und ich bin nicht die Einzige.
Viele Frauen berichten von ähnlichen Erfahrungen – von Misstrauen, Anfeindungen und widersprüchlichen Einschätzungen im öffentlichen Raum.
Um diese Erfahrungen sichtbar zu machen, haben wir eine Plattform geschaffen, auf der zahlreiche Berichte betroffener Frauen dokumentiert wurden:
Die Berichte zeigen, dass es sich aus Sicht vieler Betroffener nicht um bloße Einzelfälle handelt, sondern um ein wiederkehrendes gesellschaftliches Problem.
Ziel laut Gesetz (§ 1):
„Ziele dieses Bundesgesetzes sind die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich......“
Viele Betroffene empfinden jedoch, dass die derzeitige Anwendung des Gesetzes eher zu zusätzlicher Unsicherheit und gesellschaftlichen Spannungen führt.
Besonders problematisch erscheint die fehlende Rechtsklarheit hinsichtlich der gesetzlichen Ausnahmen.
Offiziell wird betont, dass gesundheitliche Gründe eine Ausnahme darstellen können. Gleichzeitig verweist das Innenministerium jedoch auf „Einzelfallprüfungen“, ohne nachvollziehbare Kriterien oder bundeseinheitliche Richtlinien zu nennen.
Dadurch bleibt für viele Menschen unklar:
- welche gesundheitlichen Gründe anerkannt werden,
- wie Betroffene ihre Situation glaubhaft machen können,
- und wie eine einheitliche und faire Anwendung des Gesetzes gewährleistet werden soll.
In einer Stellungnahme des Innenministeriums wurde zudem bestätigt, dass ein ärztliches Attest nicht zwingend vorgeschrieben ist. Gleichzeitig erfolgt die praktische Beurteilung häufig im Rahmen individueller Einschätzungen durch kontrollierende Organe.
Dies führt aus Sicht vieler Betroffener zu erheblicher Unsicherheit im Alltag, da identische Situationen unterschiedlich bewertet werden können.
Hinzu kommt, dass viele Menschen faktisch erst dann gerichtliche Klarheit erhalten können, wenn bereits eine Anzeige oder behördliche Maßnahme erfolgt ist. Rechtsklarheit sollte jedoch möglichst vor einer Sanktion bestehen und nicht erst nachträglich durch Gerichtsverfahren geschaffen werden.
Bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf wurden von verschiedenen Seiten Bedenken hinsichtlich Verhältnismäßigkeit, Religionsfreiheit und praktischer Auswirkungen geäußert. Amnesty International Österreich kritisierte das Gesetz bereits 2017 als möglichen Eingriff in Meinungs- und Religionsfreiheit.
https://www.amnesty.at/media/2058/stellungnahme-zum-anti-gesichtsverhuellungs-gesetz.pdf https://www.derstandard.at/story/3000000199556/was-wurde-aus-dem-verhuellungsverbot
Zudem stellte das Verwaltungsgericht Wien 2019 fest, dass das Gesetz in der Praxis insbesondere religiöse Verhüllung betreffen könne (VGW-001-016-6475/2019).Entscheidung:https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGR_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_01/LVWGR_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_01.pdf
Unser Anliegen
Diese Petition richtet sich an:
- die österreichische Bundesregierung,
- die Abgeordneten des Nationalrats,
- sowie alle Verantwortlichen, die sich für Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen.
Unser Anliegen ist nicht die Forderung nach Sonderrechten, sondern nach nachvollziehbaren, transparenten und rechtssicheren Regelungen.
Wir fordern daher:
- klare und öffentlich nachvollziehbare Kriterien für die Anwendung gesetzlicher Ausnahmen,
- bundeseinheitliche Richtlinien zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen,
- eine verhältnismäßige und rechtsklare Vollziehung des Gesetzes,
- sowie einen respektvollen Umgang mit betroffenen Frauen im öffentlichen Raum.
Religionsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zeigen sich besonders dort, wo auch Minderheiten darauf vertrauen können, fair, nachvollziehbar und mit Augenmaß behandelt zu werden.
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Petition am 12. Mai 2025 erstellt