Für faire Entscheidungen statt Eigeninteressen - Kein Windpark für Groß Tessin!

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Das Problem

Auf dieser Plattform kämpfen zahlreiche Petitionstexte um Ihre Aufmerksamkeit. Wir haben uns daher bemüht, die wesentlichen Aussagen am Anfang zu bündeln und den Text mit einigen Leitfragen übersichtlich zu strukturieren. Detailliertere und weiterreichende Informationen zum Sachverhalt finden Sie im weiteren Leseverlauf. Bleiben Sie also gerne dran 😉.

Der Anlass dieser Petition:

Am 07.04.26 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Reimershagen (Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Rostock) die Aufstellung des Bebauungsplans "Windpark Groß Tessin" (Bauportal MV). Diese Petition richtet sich an die Vertreter*innen unserer Gemeinde und an das Amt Güstrow-Land.

1. Was fordern wir und wofür leisten Sie hier Unterstützung?

Die Entscheidungsträger*innen unserer Gemeinde hatten keinerlei repräsentatives Stimmungsbild aus der Bevölkerung und beschlossen trotzdem die Aufstellung eines Bebauungsplans mit potenziell weitreichenden Konsequenzen. Der Diskussions- und Abwägungsprozess, der die Beschlussfassung zum Bebauungsplan des Windpark-Projektes begleitete, scheint uns seitens der Gemeinde und des Amtes Güstrow-Land nicht ausreichend und übereilt geführt worden zu sein. Mit Ihrer Unterstützung möchten wir Druck auf unsere Gemeindevertreter*innen erzeugen. Es ist einfach ein solches Vorhaben, nach wenig Auseinandersetzung und ohne deutlich hörbare Gegenwehr, zu beschließen. Muss man seine Position aber vor der Gegenseite verteidigen, wird man zum Argumentieren, zum Zuhören und zum Diskurs gezwungen. Wir fordern – mit Ihrer Unterstützung – ebendiese Diskussion von unseren Gemeindevertreter*innen ein. Unsere Petition soll zeigen, dass es Widerstand gibt und er gehört werden will – von Bürger*innen aus der Gemeinde, den Nachbargemeinden, der umliegenden Region und von wiederkehrenden Besucher*innen. Mit dieser Petition fordern wir von unserer Gemeindevertretung:

- Weitreichende und diverse Abwägung zu dem Projekt „Windpark Groß Tessin“ mit tatsächlicher Wahrnehmung und Berücksichtigung von Argumenten gegen die Umsetzung des Bebauungsplans bzw. für seine Einschränkungen. Zeigen Sie Kompromissbereitschaft!

- Die Erstellung und Einholung eines Stimmungsbildes von den Bewohner*innen unserer Gemeinde. Tun Sie mehr als das Allernötigste!

2. Warum stellen wir diese Forderungen?

Schon in der Sitzung zur Abstimmung des Beschlusses, wurden die kritischen Anfragen zum Vorhaben kaum ernst genommen. Mit Verweis auf die Teilhabeprozesse in dem kommenden Planverfahren wurde beschwichtigt, obwohl es sich hier um das gesetzlich vorgeschriebene Minimum handelt. Unsere Sorge gilt der Fortsetzung dieses Trends: Der Eindruck liegt nahe, dass grundsätzlich auf wenig Widerstand gehofft wird, damit das Projekt einfach und mit maximaler wirtschaftlicher Ausschöpfung realisiert werden kann. Daher befürchten wir, dass unsere Einwände und Belange während der Öffentlichkeitsbeteiligungen im Planungsprozess nicht ernsthaft in die Abwägungen einfließen – schon gar nicht, wenn diese Einwendungen projektgefährdend wirken, denn die Wirtschaftlichkeit des Projektes ist für den Betreiber bereits knapp bemessen. Die befürwortenden Gemeindevertreter*innen werden sich hier auf ihre derzeit vorhandene Stimmenmehrheit verlassen und kaum Kompromisse eingehen. Ironischerweise wurde den Bürger*innen gerade diese Möglichkeit zum „Mitgestalten“ als großer Vorteil der gemeindegesteuerten Bauleitplanung verkauft.

 

Abb. 1: Karte der geplanten Windenergiegebiete - inklusive Nachbargemeinden. Ebenfalls dargestellt ist die 36 Hektar große Freiflächen-Photovoltaikanlage die bald gebaut werden soll. Sie reicht bis an den Dorfrand von Groß Tessin. Außerdem befindet sich eine Biogasanlage in unserem kleinen Dorf. Wir sind der Ansicht, dass diese beiden Bauwerke die Landschaft um unser Dorf zu Genüge beanspruchen.

 

Abb. 1:  Karte der geplanten Windenergiegebiete - inklusive Nachbargemeinden. Außerdem dargestellt ist die 36 Hektar große Freiflächen-Photovoltaikanlage, die bald in Groß Tessin gebaut werden soll. Sie reicht bis an den Dorfrand. Eine Biogasanlage befindet sich ebenfalls im Dorf. Wir sind überzeugt, dass diese beiden Bauwerke die Landschaft um das Dorf zu Genüge beanspruchen.

3. Wie kommt die Gemeinde Reimershagen auf die Idee, die Umsetzung eines solchen Projektes anzustreben?

Hier zeigen sich weitere Missstände - denn zunächst benötigt jeder Windpark einiges an Flächen. Davon besitzt die Gemeinde jedoch weder geeignete noch ausreichend große oder zusammenhängende.

Die gesamte Idee für dieses Vorhaben kann nur entstehen, weil ein einzelner Flächeneigentümer seinen Besitz für einen Windpark zur Verfügung stellen will. Dafür hat der Flächeneigentümer einen Projektentwickler für Windenergie (mea Energieagentur) beauftragt, der das gesamte Verfahren steuert.

Durch die ausschließliche Betonung von Vorteilen des Projektes, wie Gewinnbeteiligung für Gemeinde und Bevölkerung oder Mitspracherecht im Planungsprozess, wird das Vorhaben der Gemeinde vorgestellt. Auch der Klimaschutz und die nachhaltige Stromerzeugung werden für die eigenen Zwecke als Argument instrumentalisiert, um auf der moralischen Ebene Druck auszuüben. Dabei geht es, wie so oft, nur ums Geld – die passiv generierten Einnahmen durch die zur Verfügung gestellten Flächen sind für den Flächeneigentümer lukrativ.

Eine Mehrheit der Gemeindevertreter*innen ist von der einseitigen Darstellung schnell überzeugt und die Gegenargumente werden kaum wahrgenommen.

Übrigens: Der Eigentümer der betreffenden Flächen ist zeitgleich einer von unseren sieben Gemeindevertretern!

4. Welchen Weg gibt es für die Planung zur Genehmigung zu gelangen?

Für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien wurde im Januar 2024 die sogenannte „Gemeindeöffnungsklausel“ beschlossen - §245e BauGesetzBuch. Nach einer Konkretisierung und weiteren Verfahrenserleichterungen im August 2025 steht den Gemeinden über die Bauleitplanung nun ein legaler Weg zur Verfügung, Windenergiegebiete auch außerhalb von Vorranggebieten für Windenergie zu entwickeln.

Die Vorranggebiete für Windenergie wurden und werden durch die regionalen Planungsverbände ausgewiesen.  Grundlage für die Ausweisung sind umfangreiche, teure und großräumige Analysen und Abwägungen vieler verschiedener Nutzungsansprüche an unsere Landschaft (bspw.: Umweltfachbeitrag zum regionalen Energiekonzept). Für unser Gemeindegebiet ist der Planungsverband der Region Rostock zuständig (Planungsverband Rostock).

Obwohl der Weg über §245e BauGB legal möglich ist, fehlt ihm - unserer Ansicht nach - die Legitimität. Der Paragraf kann zu ungewollter und ungerecht verteilter Streuung von Windenergieflächen führen und zu einem Ausbau, der sich keineswegs an einem tatsächlichen Bedarf oder der Belastbarkeit der Stromnetze orientiert. Die folgend beschriebene Situation in den Nachbargemeinden verdeutlicht das.

5. Was passiert in unseren Nachbargemeinden?

Dort passieren dieselben Verfahren auf gleichem Verwaltungsweg. Die Nachbargemeinde Zehna hat zwei Bebauungspläne für Windenergieanlagen beschlossen, ein Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Flächen der Gemeinde Reimershagen und selbigem Ort (s. Karte). Und auch die Stadt Krakow am See bearbeitet das Thema. Hier grenzen die Flächen direkt an den Windpark Groß Tessin. Eine Petition gegen dieses Vorhaben wurde bereits erfolgreich in die Wege geleitet und findet sich hier.

Obwohl die Vorhabengebiete räumlich nah beieinanderliegen, gelangen alle Verfahren einzeln zur Genehmigung. So könnten am Ende etwa 33 WEA’s gebaut werden, ohne dass deren großräumige Komplexwirkungen jemals betrachtet werden – ein weiterer Missstand, an den die Verwaltungsvorschriften zu den Genehmigungen noch nicht angepasst sind.

Vielen Dank für das Lesen und Ihre Zeit für unser Anliegen. Wir bedanken uns herzlichst für ihre Unterstützung!

Bürger gegen das Vorhaben „Windpark Groß Tessin“

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Daniel SchwabPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Gemeindevertretung Reimershagen
Gemeindevertretung Reimershagen

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