Für eine ausnahmsweise Anordnung für legales Gehwegparken in Looft in 22043 Hamburg


Für eine ausnahmsweise Anordnung für legales Gehwegparken in Looft in 22043 Hamburg
Das Problem
Die Anwohner von Looft in Hamburg wollen weiterhin zwischen Fahrbahn und Gehweg parken und plädieren für eine Legalisierung!
Das Fehlen des Verkehrszeichens 315 soll in Looft nicht zu einer für Looft unsinnigen Praxis führen.
Der Informationsflyer der Polizei Hamburg schafft diesen Anlass. Wir, die Anwohner von Looft, fordern, dass das Parken auf den bisherigen Parkflächen in Looft, die die Verkehrssicherheit rechtlich als Gehwege sieht, legalisiert wird. Auf der gesamten Länge der Straße Looft soll Gehwegparken erlaubt sein und mit Zeichen 315 mit einem Anfang und einem Ende markiert werden. Zusätzlich können Parkflächenmarkierungen ergänzt werden, wenn die bisherige Hervorhebung durch den unterschiedlichen Bodenbelag nicht ausreichend sein sollte!
Bei einem Zwang zum Parken auf dem rechten Fahrbahnrand würden sich, unserer Ansicht nach, mehr Sicherheitsrisiken und Verkehrsbehinderungen ergeben als beim bisherigen Gehwegparken bzw. einem legalisierten Gehwegparken, siehe folgende Beispiele.
Zudem würde das Fernhalten der Fahrzeuge von den bisherigen Parkflächen keinen Mehrwert für die Nutzung der Gehwege darstellen. Ihre Breite würde sich nicht vergrößern. Sie sind durch Bäume und Rasenflächen unterbrochen und würden sowieso nicht als Gehweg genutzt werden. Die Breite ist für den ungehinderten Begegnungsverkehr bereits ausreichend, das wissen die Anwohner: Familien mit Kindern, Senioren und Rollstuhlfahrer! Die vorgegebenen Mindestbreiten sind in Looft gegeben, siehe Aufführungen weiter unten.
Da die derzeitige „illegale“ Parkflächennutzung zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn durch Bäume und Rasenflächen und sogar durch gepflasterte Fußgängerinseln/Querungsstellen unterbrochen ist, bietet sie regelmäßige und ausreichend große Lücken, um eine gute Sicht zu schaffen. Eine ununterbrochene Kette an parkenden Fahrzeugen, die querende Fußgänger behindern könnte, ist bei der derzeitigen Praxis schlichtweg nicht möglich.
Aus Gründen der Unfallprävention ist solches Parken in Looft sicherer als das Parken am rechten Fahrbandrand, wo die Entstehung einer Kette geparkter Fahrzeuge unausweichlich ist und zwangsläufig ein Sichthindernis zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern darstellen wird und querende Fußgänger behindern wird. Auch das Ein- und Austeigen mit Kindern und Senioren würde ohne das Zeichen 315 in Looft komplizierter werden. Am Fahrbahnrand würden in Looft Kinder und Senioren einer größeren Gefahr ausgesetzt werden, denn sie würden direkt auf der Fahrbahn stehen müssen, ohne Sicherheitsabstände zu vorbeifahrenden Fahrzeugen. Kindersitze oder Gehhilfen von der Seite einzuladen, würde andere Verkehrsteilnehmer behindern. Das Gelangen an den Kofferraum würde sich durch die Aneinanderreihung der parkenden Fahrzeuge als schwierig oder unmöglich gestalten.
Durch die dadurch hervorgerufene Verengung der Fahrbahn wären zudem die Radfahrer gefährdet. Radfahrer und Autos könnten nicht mehr aneinander vorbeifahren. Das im Flyer der Verkehrssicherheit angeführte Argument, dass eine reduzierte Fahrbahnbreite für eine Reduzierung der Geschwindigkeit sorgt, rechtfertigt in unserem Fall nicht die neu hinzukommenden Sicherheitsrisiken aller Verkehrsteilnehmer. Looft liegt schon in einer verkehrsberuhigten Zone 30. Eine verengte Fahrbahn würde Platzmangel hervorrufen, ohne einen Mehrwert zu schaffen. Sie würde häufiger zu riskanten Rückwärtsmanövern führen und zu Rückstau an den Kreuzungen (dem Anfang und dem Ende von Looft, wo die Fahrer*innen dann warten müssten). DHL und andere Lieferdienste würden nicht mehr unkompliziert stehen bleiben können, weil sie dann die Fahrbahn komplett blockieren würden. Die jetzt schon uneinsichtige Einfahrt von der Zitzewitzstraße zu Looft würde zusätzlich durch am Rand parkende Fahrzeuge behindert. Es sollte berücksichtigt werden, dass unser Straßenschild an dieser Stelle allein im letzten Jahr drei Mal umgefahren worden ist, siehe aktuelles Foto (05.05.2023).
In Looft wird seit 30 Jahren auf den Flächen zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg geparkt. Die darunter liegenden Leitungen sind in diesem Zeitraum nicht beschädigt worden, der Praxistest beweist, dass Verwaltungsvorschriften erfüllt sind. Die Bordsteinkanten sind nur ca. 7 cm hoch und müssen nicht abgesenkt werden und sollen weiterhin eine Rückstauebene bei Starkregen bilden. Für jeden Fußgänger wird, laut VwV-StVO, eine Breite von 80 cm angesetzt sowie ein Begegnungsabstand von 20 cm, d.h. 180 cm Mindestbreite. Laut HBVA „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen“ wird für Personen im Rollstuhl ein Breitenbedarf von je 90 cm angesetzt, d.h. 200 cm Mindestbreite. Diese Abstände sind trotz eines „auf dem Gehweg“ parkenden Fahrzeugs in Looft, gegeben. Für Begegnungsverkehr bietet Looft mehr als die mindestens nutzbare Gehwegbreite von 180 cm und von 200 cm. Die Sicherheitsabstände zur Hauswand sowie zu feststehenden Hindernissen wie den „auf dem Gehweg“ parkenden Fahrzeugen von 20 cm sowie die Sicherheitsabstände zum fließenden Verkehr von 50 cm sind gegeben. Der Gehweg ist in Looft deutlich breiter als die Mindestbreite von 220 cm entlang von Hausfassaden.
Die Mindestbreiten der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO „Zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen“) und der Parkflächenmarkierung (VwV-StVO „Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen“) werden eingehalten und deshalb plädieren wir auf die beidseitige Aufstellung der Verkehrszeichen 315 („Parken auf Gehwegen“) in Looft!

Das Problem
Die Anwohner von Looft in Hamburg wollen weiterhin zwischen Fahrbahn und Gehweg parken und plädieren für eine Legalisierung!
Das Fehlen des Verkehrszeichens 315 soll in Looft nicht zu einer für Looft unsinnigen Praxis führen.
Der Informationsflyer der Polizei Hamburg schafft diesen Anlass. Wir, die Anwohner von Looft, fordern, dass das Parken auf den bisherigen Parkflächen in Looft, die die Verkehrssicherheit rechtlich als Gehwege sieht, legalisiert wird. Auf der gesamten Länge der Straße Looft soll Gehwegparken erlaubt sein und mit Zeichen 315 mit einem Anfang und einem Ende markiert werden. Zusätzlich können Parkflächenmarkierungen ergänzt werden, wenn die bisherige Hervorhebung durch den unterschiedlichen Bodenbelag nicht ausreichend sein sollte!
Bei einem Zwang zum Parken auf dem rechten Fahrbahnrand würden sich, unserer Ansicht nach, mehr Sicherheitsrisiken und Verkehrsbehinderungen ergeben als beim bisherigen Gehwegparken bzw. einem legalisierten Gehwegparken, siehe folgende Beispiele.
Zudem würde das Fernhalten der Fahrzeuge von den bisherigen Parkflächen keinen Mehrwert für die Nutzung der Gehwege darstellen. Ihre Breite würde sich nicht vergrößern. Sie sind durch Bäume und Rasenflächen unterbrochen und würden sowieso nicht als Gehweg genutzt werden. Die Breite ist für den ungehinderten Begegnungsverkehr bereits ausreichend, das wissen die Anwohner: Familien mit Kindern, Senioren und Rollstuhlfahrer! Die vorgegebenen Mindestbreiten sind in Looft gegeben, siehe Aufführungen weiter unten.
Da die derzeitige „illegale“ Parkflächennutzung zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn durch Bäume und Rasenflächen und sogar durch gepflasterte Fußgängerinseln/Querungsstellen unterbrochen ist, bietet sie regelmäßige und ausreichend große Lücken, um eine gute Sicht zu schaffen. Eine ununterbrochene Kette an parkenden Fahrzeugen, die querende Fußgänger behindern könnte, ist bei der derzeitigen Praxis schlichtweg nicht möglich.
Aus Gründen der Unfallprävention ist solches Parken in Looft sicherer als das Parken am rechten Fahrbandrand, wo die Entstehung einer Kette geparkter Fahrzeuge unausweichlich ist und zwangsläufig ein Sichthindernis zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern darstellen wird und querende Fußgänger behindern wird. Auch das Ein- und Austeigen mit Kindern und Senioren würde ohne das Zeichen 315 in Looft komplizierter werden. Am Fahrbahnrand würden in Looft Kinder und Senioren einer größeren Gefahr ausgesetzt werden, denn sie würden direkt auf der Fahrbahn stehen müssen, ohne Sicherheitsabstände zu vorbeifahrenden Fahrzeugen. Kindersitze oder Gehhilfen von der Seite einzuladen, würde andere Verkehrsteilnehmer behindern. Das Gelangen an den Kofferraum würde sich durch die Aneinanderreihung der parkenden Fahrzeuge als schwierig oder unmöglich gestalten.
Durch die dadurch hervorgerufene Verengung der Fahrbahn wären zudem die Radfahrer gefährdet. Radfahrer und Autos könnten nicht mehr aneinander vorbeifahren. Das im Flyer der Verkehrssicherheit angeführte Argument, dass eine reduzierte Fahrbahnbreite für eine Reduzierung der Geschwindigkeit sorgt, rechtfertigt in unserem Fall nicht die neu hinzukommenden Sicherheitsrisiken aller Verkehrsteilnehmer. Looft liegt schon in einer verkehrsberuhigten Zone 30. Eine verengte Fahrbahn würde Platzmangel hervorrufen, ohne einen Mehrwert zu schaffen. Sie würde häufiger zu riskanten Rückwärtsmanövern führen und zu Rückstau an den Kreuzungen (dem Anfang und dem Ende von Looft, wo die Fahrer*innen dann warten müssten). DHL und andere Lieferdienste würden nicht mehr unkompliziert stehen bleiben können, weil sie dann die Fahrbahn komplett blockieren würden. Die jetzt schon uneinsichtige Einfahrt von der Zitzewitzstraße zu Looft würde zusätzlich durch am Rand parkende Fahrzeuge behindert. Es sollte berücksichtigt werden, dass unser Straßenschild an dieser Stelle allein im letzten Jahr drei Mal umgefahren worden ist, siehe aktuelles Foto (05.05.2023).
In Looft wird seit 30 Jahren auf den Flächen zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg geparkt. Die darunter liegenden Leitungen sind in diesem Zeitraum nicht beschädigt worden, der Praxistest beweist, dass Verwaltungsvorschriften erfüllt sind. Die Bordsteinkanten sind nur ca. 7 cm hoch und müssen nicht abgesenkt werden und sollen weiterhin eine Rückstauebene bei Starkregen bilden. Für jeden Fußgänger wird, laut VwV-StVO, eine Breite von 80 cm angesetzt sowie ein Begegnungsabstand von 20 cm, d.h. 180 cm Mindestbreite. Laut HBVA „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen“ wird für Personen im Rollstuhl ein Breitenbedarf von je 90 cm angesetzt, d.h. 200 cm Mindestbreite. Diese Abstände sind trotz eines „auf dem Gehweg“ parkenden Fahrzeugs in Looft, gegeben. Für Begegnungsverkehr bietet Looft mehr als die mindestens nutzbare Gehwegbreite von 180 cm und von 200 cm. Die Sicherheitsabstände zur Hauswand sowie zu feststehenden Hindernissen wie den „auf dem Gehweg“ parkenden Fahrzeugen von 20 cm sowie die Sicherheitsabstände zum fließenden Verkehr von 50 cm sind gegeben. Der Gehweg ist in Looft deutlich breiter als die Mindestbreite von 220 cm entlang von Hausfassaden.
Die Mindestbreiten der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO „Zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen“) und der Parkflächenmarkierung (VwV-StVO „Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen“) werden eingehalten und deshalb plädieren wir auf die beidseitige Aufstellung der Verkehrszeichen 315 („Parken auf Gehwegen“) in Looft!

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Petition am 5. Mai 2023 erstellt