Für ein Social Media Respektgesetz (SMRG) – Gegen Trollaccounts, Botfarms und Ragebaiting


Für ein Social Media Respektgesetz (SMRG) – Gegen Trollaccounts, Botfarms und Ragebaiting
Das Problem
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Internet ist ein Raum der unbegrenzten Möglichkeiten – doch es hat auch eine dunkle Seite. Trollaccounts, Botfarms, Ragebaiter, Cybermobbing und Hassrede bedrohen den digitalen Frieden und vergiften unsere Kommunikation. Es ist an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen und soziale Medien sicherer und respektvoller zu gestalten. Mit unserer Petition fordern wir den Deutschen Bundestag auf, das Social Media Respektgesetz (SMRG) zu verabschieden – ein Gesetz, das die Identitätspflicht für Nutzer einführt, um anonyme Angriffe zu stoppen und die Verantwortlichkeit zu stärken. Zeigen wir gemeinsam, wie wichtig uns ein respektvolles Internet ist!
Warum ist das Social Media Respektgesetz notwendig?
Cybermobbing nimmt dramatisch zu: Laut einer Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing aus 2024 sind 18,5 % der Schülerinnen und Schüler in Deutschland von Cybermobbing betroffen – das sind über 2 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Anteil stieg seit 2017 (12,7 %) kontinuierlich an.
Hassrede und Hetze bedrohen die Gesellschaft: Die WHO berichtet, dass jedes sechste Schulkind weltweit Opfer von Cybermobbing ist, was die psychische Gesundheit gefährdet. In Deutschland sind besonders Plattformen wie WhatsApp (52 %), TikTok (34 %) und Instagram (33 %) Schauplätze solcher Angriffe.
Trollaccounts und Botfarms schüren Spaltung: Desinformation und Ragebaiting, oft durch anonyme Accounts oder automatisierte Botfarms verbreitet, spalten unsere Gesellschaft. Das Start-up PENEMUE entwickelt KI-Tools, um solche Inhalte in Echtzeit zu erkennen – doch das reicht nicht. Nur eine gesetzliche Identitätspflicht kann die Urheber zur Rechenschaft ziehen.
Schulen und Eltern sind überfordert: 84 % der Lehrer berichten von Cybermobbing an ihren Schulen, und 89 % der Eltern tauschen sich über die Gefahren im Netz aus, fühlen sich aber oft hilflos. Ein Gesetz, das anonyme Angriffe erschwert, gibt Betroffenen Schutz und Tätern Konsequenzen.
Das Social Media Respektgesetz verpflichtet Nutzer, ihren echten Namen und ein erkennbares Gesichtsbild anzugeben, um die Anonymität von Trollen, Bots und Ragebaitern aufzulösen. Plattformbetreiber müssen Identitäten prüfen und ein Meldesystem für Verstöße wie Mobbing, Hassrede oder Hetze einrichten. So schaffen wir Transparenz und Verantwortung, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken – Ausnahmen für schutzbedürftige Personen sind vorgesehen.
Warum deine Stimme zählt
Anonymität im Netz ist oft eine Waffe, die Täter schützt und Opfer schutzlos zurücklässt. Jeder von uns kann betroffen sein – ob durch Beleidigungen, gezielte Provokationen oder manipulierte Inhalte. Mit deiner Unterschrift sendest du ein starkes Signal an den Bundestag, dass die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands ein Internet fordern, in dem Respekt und Fairness die Regel sind. Gemeinsam können wir Druck aufbauen, damit das SMRG Realität wird.
Was du tun kannst
Unterschreibe die Petition: Zeige, dass dir ein sicheres und respektvolles Internet am Herzen liegt.
Teile unsere Botschaft: Sprich mit Freunden, Familie und in sozialen Netzwerken über die Notwendigkeit dieses Gesetzes.
An Interessenten, hier ist der Gesetzesentwurf den ich zur Vorlage über Wochen hinweg erstellt habe. Sollten wir das Ziel erreichen, wird dieser Gesetzesentwurf samt Unterschriften dem Bundestag geschickt:
Gesetz zur Förderung von Respekt und Identität in sozialen Medien (Social Media Respektgesetz - SMRG)
Vom [Datum], in Kraft getreten am [Datum]
§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der Bekämpfung von Cybermobbing, Hassrede, Hetze, Trolling und Ragebaiting im digitalen Raum durch die Einführung einer Identitätspflicht für Nutzer sozialer Medien.
Ziel ist es, die persönliche Verantwortlichkeit zu stärken, die Nachverfolgbarkeit von rechtswidrigem Verhalten zu gewährleisten und ein respektvolles Miteinander im Internet zu fördern.
§ 2 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle sozialen Medienplattformen, die ihren Sitz oder ihre Nutzer im Hoheitsgebiet [Land/Region] haben.
Als soziale Medienplattform gilt jede digitale Dienstleistung, die es Nutzern ermöglicht, Inhalte öffentlich oder in geschlossenen Gruppen zu teilen, zu kommentieren oder zu verbreiten.
§ 3 Identitätsnachweis
Jeder Nutzer einer sozialen Medienplattform muss bei der Registrierung seinen vollständigen, amtlich registrierten Namen angeben.
Ein aktuelles, erkennbares Gesichtsbild, das mit einem amtlichen Lichtbildausweis übereinstimmt, ist zwingend hochzuladen.
Plattformbetreiber sind verpflichtet, die Identität der Nutzer vor Freischaltung des Kontos durch ein verifiziertes Verfahren (z. B. Ausweisprüfung oder elektronische Identifikation) zu prüfen.
§ 4 Anzeige der Identität
Der vollständige Name des Nutzers muss auf dem Profil sowie bei allen Beiträgen, Kommentaren und Interaktionen öffentlich sichtbar sein, um die Urheberschaft klar zuzuordnen.
Das Gesichtsbild ist als Profilbild zu verwenden und darf nicht durch Avatare, Illustrationen oder andere Darstellungen ersetzt werden.
Ausnahmen können bei nachweisbarer Gefährdung (z. B. Bedrohung, Verfolgung) von einer zuständigen Behörde genehmigt werden, um schutzbedürftige Personen nicht zu gefährden.
§ 5 Pflichten der Plattformbetreiber
Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass die Identitätsangaben korrekt und aktuell sind.
Bei Verstößen gegen dieses Gesetz oder bei Meldungen von Cybermobbing, Hassrede, Hetze, Trolling oder Ragebaiting haben Plattformbetreiber den betroffenen Account unverzüglich zu sperren und die zuständigen Behörden zu informieren.
Plattformbetreiber sind verpflichtet, ein Meldesystem einzurichten, das es Nutzern ermöglicht, Verstöße gegen die in § 1 genannten Verhaltensweisen anzuzeigen.
Die Daten zur Identitätsprüfung sind gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu sichern und dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes verwendet werden.
§ 6 Verbotenes Verhalten
Es ist untersagt, soziale Medienplattformen zur Verbreitung von Inhalten zu nutzen, die Cybermobbing, Hassrede, Hetze, Trolling oder Ragebaiting darstellen.
Cybermobbing umfasst die wiederholte Belästigung oder Erniedrigung anderer Nutzer. Hassrede umfasst diskriminierende oder gewaltverherrlichende Äußerungen. Hetze zielt auf die Anstachelung zu Feindseligkeit gegen Personen oder Gruppen. Trolling beschreibt das absichtliche Provozieren oder Stören von Diskussionen. Ragebaiting bezeichnet das Veröffentlichen von Inhalten, die gezielt Empörung oder übermäßige emotionale Reaktionen hervorrufen sollen.
§ 7 Sanktionen
Nutzer, die falsche Identitätsangaben machen oder gegen § 6 verstoßen, werden mit einer Geldbuße von bis zu [Betrag] [Währung] oder einer Freiheitsstrafe von bis zu [Dauer] bestraft.
Plattformbetreiber, die gegen ihre Prüf-, Melde- oder Sperrpflichten verstoßen, werden mit einer Geldbuße von bis zu [Betrag] [Währung] je Verstoß sanktioniert.
Wiederholte Verstöße durch Nutzer können zu einem dauerhaften Ausschluss von sozialen Medienplattformen führen.
§ 8 Ausnahmen
Minderjährige unter [Alter] Jahren können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten unter einem Pseudonym agieren, müssen jedoch ihre Identität gegenüber der Plattform nachweisen.
Behörden und öffentliche Institutionen können von der Gesichtsbildpflicht befreit werden, sofern ihre Identität anderweitig verifiziert ist.
§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am [Datum] in Kraft. Bestehende Nutzerkonten müssen bis spätestens [Datum] den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen.
Lass uns gemeinsam für ein Internet kämpfen, in dem niemand Angst vor Mobbing, Hass oder Hetze haben muss. Deine Stimme macht den Unterschied!
Mit respektvollen Grüßen
Chris Butler

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Das Problem
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Internet ist ein Raum der unbegrenzten Möglichkeiten – doch es hat auch eine dunkle Seite. Trollaccounts, Botfarms, Ragebaiter, Cybermobbing und Hassrede bedrohen den digitalen Frieden und vergiften unsere Kommunikation. Es ist an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen und soziale Medien sicherer und respektvoller zu gestalten. Mit unserer Petition fordern wir den Deutschen Bundestag auf, das Social Media Respektgesetz (SMRG) zu verabschieden – ein Gesetz, das die Identitätspflicht für Nutzer einführt, um anonyme Angriffe zu stoppen und die Verantwortlichkeit zu stärken. Zeigen wir gemeinsam, wie wichtig uns ein respektvolles Internet ist!
Warum ist das Social Media Respektgesetz notwendig?
Cybermobbing nimmt dramatisch zu: Laut einer Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing aus 2024 sind 18,5 % der Schülerinnen und Schüler in Deutschland von Cybermobbing betroffen – das sind über 2 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Anteil stieg seit 2017 (12,7 %) kontinuierlich an.
Hassrede und Hetze bedrohen die Gesellschaft: Die WHO berichtet, dass jedes sechste Schulkind weltweit Opfer von Cybermobbing ist, was die psychische Gesundheit gefährdet. In Deutschland sind besonders Plattformen wie WhatsApp (52 %), TikTok (34 %) und Instagram (33 %) Schauplätze solcher Angriffe.
Trollaccounts und Botfarms schüren Spaltung: Desinformation und Ragebaiting, oft durch anonyme Accounts oder automatisierte Botfarms verbreitet, spalten unsere Gesellschaft. Das Start-up PENEMUE entwickelt KI-Tools, um solche Inhalte in Echtzeit zu erkennen – doch das reicht nicht. Nur eine gesetzliche Identitätspflicht kann die Urheber zur Rechenschaft ziehen.
Schulen und Eltern sind überfordert: 84 % der Lehrer berichten von Cybermobbing an ihren Schulen, und 89 % der Eltern tauschen sich über die Gefahren im Netz aus, fühlen sich aber oft hilflos. Ein Gesetz, das anonyme Angriffe erschwert, gibt Betroffenen Schutz und Tätern Konsequenzen.
Das Social Media Respektgesetz verpflichtet Nutzer, ihren echten Namen und ein erkennbares Gesichtsbild anzugeben, um die Anonymität von Trollen, Bots und Ragebaitern aufzulösen. Plattformbetreiber müssen Identitäten prüfen und ein Meldesystem für Verstöße wie Mobbing, Hassrede oder Hetze einrichten. So schaffen wir Transparenz und Verantwortung, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken – Ausnahmen für schutzbedürftige Personen sind vorgesehen.
Warum deine Stimme zählt
Anonymität im Netz ist oft eine Waffe, die Täter schützt und Opfer schutzlos zurücklässt. Jeder von uns kann betroffen sein – ob durch Beleidigungen, gezielte Provokationen oder manipulierte Inhalte. Mit deiner Unterschrift sendest du ein starkes Signal an den Bundestag, dass die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands ein Internet fordern, in dem Respekt und Fairness die Regel sind. Gemeinsam können wir Druck aufbauen, damit das SMRG Realität wird.
Was du tun kannst
Unterschreibe die Petition: Zeige, dass dir ein sicheres und respektvolles Internet am Herzen liegt.
Teile unsere Botschaft: Sprich mit Freunden, Familie und in sozialen Netzwerken über die Notwendigkeit dieses Gesetzes.
An Interessenten, hier ist der Gesetzesentwurf den ich zur Vorlage über Wochen hinweg erstellt habe. Sollten wir das Ziel erreichen, wird dieser Gesetzesentwurf samt Unterschriften dem Bundestag geschickt:
Gesetz zur Förderung von Respekt und Identität in sozialen Medien (Social Media Respektgesetz - SMRG)
Vom [Datum], in Kraft getreten am [Datum]
§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der Bekämpfung von Cybermobbing, Hassrede, Hetze, Trolling und Ragebaiting im digitalen Raum durch die Einführung einer Identitätspflicht für Nutzer sozialer Medien.
Ziel ist es, die persönliche Verantwortlichkeit zu stärken, die Nachverfolgbarkeit von rechtswidrigem Verhalten zu gewährleisten und ein respektvolles Miteinander im Internet zu fördern.
§ 2 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle sozialen Medienplattformen, die ihren Sitz oder ihre Nutzer im Hoheitsgebiet [Land/Region] haben.
Als soziale Medienplattform gilt jede digitale Dienstleistung, die es Nutzern ermöglicht, Inhalte öffentlich oder in geschlossenen Gruppen zu teilen, zu kommentieren oder zu verbreiten.
§ 3 Identitätsnachweis
Jeder Nutzer einer sozialen Medienplattform muss bei der Registrierung seinen vollständigen, amtlich registrierten Namen angeben.
Ein aktuelles, erkennbares Gesichtsbild, das mit einem amtlichen Lichtbildausweis übereinstimmt, ist zwingend hochzuladen.
Plattformbetreiber sind verpflichtet, die Identität der Nutzer vor Freischaltung des Kontos durch ein verifiziertes Verfahren (z. B. Ausweisprüfung oder elektronische Identifikation) zu prüfen.
§ 4 Anzeige der Identität
Der vollständige Name des Nutzers muss auf dem Profil sowie bei allen Beiträgen, Kommentaren und Interaktionen öffentlich sichtbar sein, um die Urheberschaft klar zuzuordnen.
Das Gesichtsbild ist als Profilbild zu verwenden und darf nicht durch Avatare, Illustrationen oder andere Darstellungen ersetzt werden.
Ausnahmen können bei nachweisbarer Gefährdung (z. B. Bedrohung, Verfolgung) von einer zuständigen Behörde genehmigt werden, um schutzbedürftige Personen nicht zu gefährden.
§ 5 Pflichten der Plattformbetreiber
Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass die Identitätsangaben korrekt und aktuell sind.
Bei Verstößen gegen dieses Gesetz oder bei Meldungen von Cybermobbing, Hassrede, Hetze, Trolling oder Ragebaiting haben Plattformbetreiber den betroffenen Account unverzüglich zu sperren und die zuständigen Behörden zu informieren.
Plattformbetreiber sind verpflichtet, ein Meldesystem einzurichten, das es Nutzern ermöglicht, Verstöße gegen die in § 1 genannten Verhaltensweisen anzuzeigen.
Die Daten zur Identitätsprüfung sind gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu sichern und dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes verwendet werden.
§ 6 Verbotenes Verhalten
Es ist untersagt, soziale Medienplattformen zur Verbreitung von Inhalten zu nutzen, die Cybermobbing, Hassrede, Hetze, Trolling oder Ragebaiting darstellen.
Cybermobbing umfasst die wiederholte Belästigung oder Erniedrigung anderer Nutzer. Hassrede umfasst diskriminierende oder gewaltverherrlichende Äußerungen. Hetze zielt auf die Anstachelung zu Feindseligkeit gegen Personen oder Gruppen. Trolling beschreibt das absichtliche Provozieren oder Stören von Diskussionen. Ragebaiting bezeichnet das Veröffentlichen von Inhalten, die gezielt Empörung oder übermäßige emotionale Reaktionen hervorrufen sollen.
§ 7 Sanktionen
Nutzer, die falsche Identitätsangaben machen oder gegen § 6 verstoßen, werden mit einer Geldbuße von bis zu [Betrag] [Währung] oder einer Freiheitsstrafe von bis zu [Dauer] bestraft.
Plattformbetreiber, die gegen ihre Prüf-, Melde- oder Sperrpflichten verstoßen, werden mit einer Geldbuße von bis zu [Betrag] [Währung] je Verstoß sanktioniert.
Wiederholte Verstöße durch Nutzer können zu einem dauerhaften Ausschluss von sozialen Medienplattformen führen.
§ 8 Ausnahmen
Minderjährige unter [Alter] Jahren können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten unter einem Pseudonym agieren, müssen jedoch ihre Identität gegenüber der Plattform nachweisen.
Behörden und öffentliche Institutionen können von der Gesichtsbildpflicht befreit werden, sofern ihre Identität anderweitig verifiziert ist.
§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am [Datum] in Kraft. Bestehende Nutzerkonten müssen bis spätestens [Datum] den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen.
Lass uns gemeinsam für ein Internet kämpfen, in dem niemand Angst vor Mobbing, Hass oder Hetze haben muss. Deine Stimme macht den Unterschied!
Mit respektvollen Grüßen
Chris Butler

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Petition am 19. Mai 2025 erstellt