Für den Schutz des Bordenauer Sees als sicheres Erholungs- und Sportgebiet


Für den Schutz des Bordenauer Sees als sicheres Erholungs- und Sportgebiet
Das Problem
Ende Juli 2025 habe ich am Bordenauer See selbst erleben müssen, wie dort Menschen durch FKK und sexuelle Handlungen, wie öffentliche Masturbation auffielen – obwohl der See ausdrücklich kein ausgewiesenes FKK-Gebiet ist.
Ich selbst nutze das Gebiet regelmäßig zum Laufen und zur Erholung, ebenso wie viele andere Menschen aus der Umgebung, für die Bewegung und Natur wichtig sind. Besonders besorgniserregend finde ich, dass ich auch eine Familie mit Kindern am See sah – die Kinder waren direkt auf dem Wasser unterwegs. Das macht deutlich, wie wichtig es ist, dass dieses Gebiet unbedingt ein sicherer und geschützter Ort bleiben muss – insbesondere für Familien und junge Menschen.
Wegen des Vorfalls habe ich inzwischen Anzeige bei der Polizei erstattet.
Solche Handlungen überschreiten jede Grenze des Zumutbaren und sind strafrechtlich relevant. Dass sie in einem öffentlich zugänglichen Bereich stattfinden, in dem sich auch Kinder aufhalten, ist inakzeptabel.
Unsere Facebook-Gruppe zeigt, dass dieses Problem offenbar schon länger besteht und unter anderem vermutlich darauf zurückgeht, dass FKK am See bislang stillschweigend geduldet wurde. Einige Anwohnerinnen und Anwohner berichten dort, dass sie den See inzwischen meiden. Das ist eine spürbare Einschränkung, denn der Bordenauer See ist ein wichtiger Ort für Freizeit, Sport und Begegnung in unserer Gemeinde.
Der Bordenauer See besteht aus einem privaten Teil (Anglerverein) und einem öffentlichen Teil (Liegewiese am Ostufer). Das Gebiet ist vollständiges Privatgelände, dennoch mit teilweise öffentlich zugänglich und nutzbaren Bereichen. Die Badestelle mit einem naturbelassenen Einstieg und eine Liegewiese befinden sich am Ostufer des Sees. Dieser nicht eingezäunte Bereich ist für die Badegäste freigegeben.
Mein Vorfall ereignete sich jedoch deutlich außerhalb der Liegewiese, am südlichen Eingang.
An den beiden offiziellen Zugängen sind Schilder mit allgemeinen Regeln angebracht (z. B. Verbot von Feuer, Grillen, Hunden, Pferde) – ein ausdrückliches FKK-Verbot fehlt jedoch. Auch in öffentlich einsehbaren Satzungen oder Ordnungen ist FKK nicht erlaubt oder geregelt. Die bisherige Nacktbadepraxis beruht offenbar auf stillschweigender Duldung – und auch nur, solange kein grob ungehöriges Verhalten vorlag und niemand belästigt wurde.
Die aktuelle Entwicklung – Nacktbaden (und sexualisierte Grenzüberschreitungen) außerhalb der Badewiese – stellt einen klaren Regelverstoß dar und gefährdet das Sicherheitsgefühl sowie die Nutzungsfreiheit aller anderen. Gerade in öffentlich zugänglichen Bereichen greift das Ordnungsrecht (§ 118 OWiG) oder sogar das Strafrecht (§ 183 StGB). Der Angelverein hat dort keine sichtbare Kontrollstruktur, weshalb Ordnungsamt und Polizei umso mehr gefordert sind.
Mit dieser Petition möchte ich darum bitten:
- Eine klare Ergänzung der bestehenden Schilder um den Hinweis:
„Nacktbaden/FKK außerhalb der freigegebenen Badewiese nicht gestattet.“ - Klare Kennzeichnung der zulässigen Badebereiche, getrennt von Angel- und Rückzugszonen.
- Regelmäßige Kontrollen durch Ordnungsamt oder Polizei an allen frei zugänglichen Uferabschnitten.
- Um langfristig ein sicheres und familienfreundliches Umfeld am See zu gewährleisten, wäre bei ausbleibender Regelung auch ein Verzicht auf die FKK-Duldung in Erwägung zu ziehen.
Bitte unterstützen Sie diese Petition, damit der Bordenauer See allen Bürgerinnen und Bürgern als geschützter Ort für Bewegung, Familienzeit und Erholung erhalten bleibt.
Setzen wir gemeinsam ein Zeichen gegen Belästigung, Regelbruch und für ein respektvolles Miteinander!
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Das Problem
Ende Juli 2025 habe ich am Bordenauer See selbst erleben müssen, wie dort Menschen durch FKK und sexuelle Handlungen, wie öffentliche Masturbation auffielen – obwohl der See ausdrücklich kein ausgewiesenes FKK-Gebiet ist.
Ich selbst nutze das Gebiet regelmäßig zum Laufen und zur Erholung, ebenso wie viele andere Menschen aus der Umgebung, für die Bewegung und Natur wichtig sind. Besonders besorgniserregend finde ich, dass ich auch eine Familie mit Kindern am See sah – die Kinder waren direkt auf dem Wasser unterwegs. Das macht deutlich, wie wichtig es ist, dass dieses Gebiet unbedingt ein sicherer und geschützter Ort bleiben muss – insbesondere für Familien und junge Menschen.
Wegen des Vorfalls habe ich inzwischen Anzeige bei der Polizei erstattet.
Solche Handlungen überschreiten jede Grenze des Zumutbaren und sind strafrechtlich relevant. Dass sie in einem öffentlich zugänglichen Bereich stattfinden, in dem sich auch Kinder aufhalten, ist inakzeptabel.
Unsere Facebook-Gruppe zeigt, dass dieses Problem offenbar schon länger besteht und unter anderem vermutlich darauf zurückgeht, dass FKK am See bislang stillschweigend geduldet wurde. Einige Anwohnerinnen und Anwohner berichten dort, dass sie den See inzwischen meiden. Das ist eine spürbare Einschränkung, denn der Bordenauer See ist ein wichtiger Ort für Freizeit, Sport und Begegnung in unserer Gemeinde.
Der Bordenauer See besteht aus einem privaten Teil (Anglerverein) und einem öffentlichen Teil (Liegewiese am Ostufer). Das Gebiet ist vollständiges Privatgelände, dennoch mit teilweise öffentlich zugänglich und nutzbaren Bereichen. Die Badestelle mit einem naturbelassenen Einstieg und eine Liegewiese befinden sich am Ostufer des Sees. Dieser nicht eingezäunte Bereich ist für die Badegäste freigegeben.
Mein Vorfall ereignete sich jedoch deutlich außerhalb der Liegewiese, am südlichen Eingang.
An den beiden offiziellen Zugängen sind Schilder mit allgemeinen Regeln angebracht (z. B. Verbot von Feuer, Grillen, Hunden, Pferde) – ein ausdrückliches FKK-Verbot fehlt jedoch. Auch in öffentlich einsehbaren Satzungen oder Ordnungen ist FKK nicht erlaubt oder geregelt. Die bisherige Nacktbadepraxis beruht offenbar auf stillschweigender Duldung – und auch nur, solange kein grob ungehöriges Verhalten vorlag und niemand belästigt wurde.
Die aktuelle Entwicklung – Nacktbaden (und sexualisierte Grenzüberschreitungen) außerhalb der Badewiese – stellt einen klaren Regelverstoß dar und gefährdet das Sicherheitsgefühl sowie die Nutzungsfreiheit aller anderen. Gerade in öffentlich zugänglichen Bereichen greift das Ordnungsrecht (§ 118 OWiG) oder sogar das Strafrecht (§ 183 StGB). Der Angelverein hat dort keine sichtbare Kontrollstruktur, weshalb Ordnungsamt und Polizei umso mehr gefordert sind.
Mit dieser Petition möchte ich darum bitten:
- Eine klare Ergänzung der bestehenden Schilder um den Hinweis:
„Nacktbaden/FKK außerhalb der freigegebenen Badewiese nicht gestattet.“ - Klare Kennzeichnung der zulässigen Badebereiche, getrennt von Angel- und Rückzugszonen.
- Regelmäßige Kontrollen durch Ordnungsamt oder Polizei an allen frei zugänglichen Uferabschnitten.
- Um langfristig ein sicheres und familienfreundliches Umfeld am See zu gewährleisten, wäre bei ausbleibender Regelung auch ein Verzicht auf die FKK-Duldung in Erwägung zu ziehen.
Bitte unterstützen Sie diese Petition, damit der Bordenauer See allen Bürgerinnen und Bürgern als geschützter Ort für Bewegung, Familienzeit und Erholung erhalten bleibt.
Setzen wir gemeinsam ein Zeichen gegen Belästigung, Regelbruch und für ein respektvolles Miteinander!
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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 25. Juli 2025 erstellt