Für den Erhalt künstlerischer und unternehmerischer Freiheit – Stoppt die BFSG


Für den Erhalt künstlerischer und unternehmerischer Freiheit – Stoppt die BFSG
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren, Kulturschaffende, Unternehmerinnen und Unternehmer, Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gelten soll, verfolgt das Ziel, digitale Barrieren abzubauen. Ein wichtiges Anliegen, keine Frage. Doch die gewählte Umsetzung in Form des BFSG schafft nachweislich gravierende Probleme und steht in direktem Konflikt mit fundamentalen Rechten und wirtschaftlicher Vernunft. Wir – Kreative, Entwickler, Designer und Unternehmer – sehen dringenden Handlungsbedarf, dieses Gesetz grundlegend zu überarbeiten, bevor es irreparable Schäden anrichtet.
1. Direkter Konflikt mit der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)
Das Grundgesetz schützt die Kunstfreiheit ohne Wenn und Aber. Digitale Werke, von Webseiten bis Apps, sind oft Ausdruck künstlerischer Gestaltung – anerkannt sogar durch die Künstlersozialabgabe. Das BFSG ignoriert dies jedoch weitgehend und greift mit starren, technischen Vorgaben zu Farben, Kontrasten, Animationen und Layouts tief in den kreativen Prozess ein. Das ist keine Frage der Interpretation, sondern ein faktischer Eingriff: Ein Corporate Design mit spezifischer Farbpalette kann unmöglich werden, minimalistische Ästhetik oder komplexe, künstlerisch motivierte Interaktionen werden durch rigide Regeln verhindert. Dieser Widerspruch zur Verfassung muss aufgelöst werden.
2. Untergrabung unternehmerischer Freiheit und Realität
Das Gesetz zwingt Unternehmen, ihre digitale Präsenz und Angebote pauschal nach den Bedürfnissen einer spezifischen Gruppe auszurichten, unabhängig von ihrer eigentlichen Zielgruppe oder Markenidentität. Das widerspricht dem Prinzip der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit in einer Marktwirtschaft. Zudem werden die Kosten und die Verantwortung für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – Inklusion – unverhältnismäßig auf private Unternehmen abgewälzt. Insbesondere die Schwellenwerte für Kleinstunternehmen (€ 2 Mio. Umsatz / 10 MA) sind für viele Branchen praxisuntauglich und verkennen die wirtschaftliche Realität von KMU mit geringen Margen oder hohen Vorlaufkosten.
3. Nachweisliche Belastungen und Bürokratie für KMU
Die Umsetzung des BFSG bedeutet für Unternehmen – gerade für KMU – einen enormen Aufwand:
- Kosten: Für Audits, technische Anpassungen (oft tiefgreifend), Schulungen und möglicherweise Rechtsberatung.
- Zeit: Für aufwendige Dokumentationen, Konformitätserklärungen und fortlaufende Prüfungen.
- Ressourcen: Die von Kernaufgaben (Innovation, Kundenservice, Produktentwicklung) abgezogen werden müssen.Dies sind keine theoretischen Bedenken, sondern konkrete Belastungen, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen gefährden und Innovation ausbremsen.
4. Fehlende Verhältnismäßigkeit und ineffizienter Ansatz
Millionen digitale Angebote sollen einem starren Regelkorsett unterworfen werden. Die Verhältnismäßigkeit dieses pauschalen Ansatzes ist stark zu bezweifeln. Wäre es nicht effizienter und zielführender, Barrierefreiheit durch die Förderung leistungsfähiger assistiver Technologien und individueller Lösungen zu erreichen, anstatt alle digitalen Gestaltungen universell einzuschränken? Der aktuelle Ansatz führt zu Kollateralschäden – Einschränkung von Vielfalt und Kreativität, hohe Kosten –, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen, der möglicherweise durch bessere, gezieltere Maßnahmen erreicht werden könnte.
5. Falscher Fokus: Design-Regulierung statt technischer Ermöglichung
Eine klare Unterscheidung ist zwingend erforderlich: Technische Grundlagen, die Screenreadern und anderen Hilfsmitteln die Interpretation von Inhalten ermöglichen (semantischer Code, Alt-Texte, ARIA), sind sinnvoll und oft Teil guter Praxis. Inakzeptabel sind jedoch Vorschriften, die direkt in die visuelle und interaktive Gestaltung eingreifen. Das BFSG vermischt diese Ebenen und priorisiert starre Regeln über kreative Lösungen und technologischen Fortschritt (z.B. KI-Tools), der Barrierefreiheit oft eleganter ermöglichen könnte.
Die Konsequenzen sind absehbar und problematisch:
- Visuelle Monotonie: Aus Angst vor Fehlern wird das Webdesign uniformer und weniger ausdrucksstark. Einzigartige Markenidentitäten werden verwässert.
- Innovationsbremse: Experimentelle oder künstlerisch anspruchsvolle digitale Projekte werden riskanter und seltener.
- Wettbewerbsnachteile: Europäische Unternehmen werden durch den Mehraufwand gegenüber globalen Wettbewerbern benachteiligt.
- Bürokratische Last: Wertvolle Ressourcen fließen in Compliance statt in Wertschöpfung.
Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des BFSG:
- Respektierung der Kunstfreiheit: Keine starren Design-Vorschriften. Fokus auf Ergebnisoffenheit statt Regelhörigkeit.
- Trennung von Technik und Design: Konzentration auf technische Standards, die assistiven Technologien dienen.
- Praxisgerechte KMU-Regeln: Deutliche Anhebung der Schwellenwerte und Reduzierung der bürokratischen Lasten.
- Achtung der unternehmerischen Freiheit: Unternehmen müssen ihre CI und Zielgruppen frei gestalten können.
- Förderung alternativer Lösungen: Investition in assistive Technologien und individuelle Hilfsmittel.
Es ist Zeit zu handeln – bevor das Gesetz seine volle negative Wirkung entfaltet!
Unser nächster Schritt: Rechtliche Prüfung und Klagevorbereitung
Angesichts der gravierenden Eingriffe in grundlegende Rechte und der unzureichenden Berücksichtigung wirtschaftlicher Realitäten sehen wir uns gezwungen, nicht nur mit dieser Petition, sondern auch auf rechtlichem Wege aktiv zu werden. Wir bereiten derzeit eine Klage gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor.
Wir sind der Überzeugung, dass das BFSG in seiner jetzigen Form gegen das deutsche Grundgesetz verstößt. Die wesentlichen Angriffspunkte sehen wir insbesondere hier:
- Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG): Die starren Designvorgaben des BFSG schränken die künstlerische Gestaltungsfreiheit von Webdesignern, Entwicklern und Künstlern in einer Weise ein, die mit diesem fundamentalen Grundrecht unvereinbar ist.
- Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG): Die unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Lasten sowie die Einschränkung kreativer Alleinstellungsmerkmale behindern die freie Ausübung unserer Berufe und gefährden die Existenzgrundlage insbesondere von KMU und Freiberuflern.
- Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG): Die Vorschriften können die wirtschaftliche Grundlage und die etablierte Geschäftstätigkeit, einschließlich der frei gestalteten Corporate Identity (CI) als wesentlichem Teil des Unternehmenswerts, erheblich beeinträchtigen.
- Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (abgeleitet aus Art. 20 Abs. 3 GG): Das Gesetz ist aus unserer Sicht weder in allen Teilen erforderlich (gibt es mildere Mittel?) noch angemessen (wiegen die Nachteile schwerer als die Vorteile?). Die pauschalen Regelungen treffen Kreative und Unternehmen unverhältnismäßig hart.
Wir werden prüfen, auf welchem Weg – sei es durch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder durch die Anfechtung konkreter Umsetzungsakte auf dem Verwaltungsrechtsweg mit dem Ziel einer Normenkontrolle – wir diese grundgesetzwidrigen Regelungen zu Fall bringen können. Unser Ziel ist es, die Freiheit der Kunst und die unternehmerische Vernunft gegen überbordende und praxisferne Regulierung zu verteidigen.
Wir appellieren daher nochmals eindringlich an die politischen Entscheidungsträger: Nehmen Sie unsere fundierten Argumente und die angekündigten rechtlichen Schritte ernst! Überarbeiten Sie das BFSG grundlegend, bevor Gerichte dazu gezwungen werden, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.
Für eine digitale Zukunft, die kreativ, innovativ und wirtschaftlich stark ist!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren, Kulturschaffende, Unternehmerinnen und Unternehmer, Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gelten soll, verfolgt das Ziel, digitale Barrieren abzubauen. Ein wichtiges Anliegen, keine Frage. Doch die gewählte Umsetzung in Form des BFSG schafft nachweislich gravierende Probleme und steht in direktem Konflikt mit fundamentalen Rechten und wirtschaftlicher Vernunft. Wir – Kreative, Entwickler, Designer und Unternehmer – sehen dringenden Handlungsbedarf, dieses Gesetz grundlegend zu überarbeiten, bevor es irreparable Schäden anrichtet.
1. Direkter Konflikt mit der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)
Das Grundgesetz schützt die Kunstfreiheit ohne Wenn und Aber. Digitale Werke, von Webseiten bis Apps, sind oft Ausdruck künstlerischer Gestaltung – anerkannt sogar durch die Künstlersozialabgabe. Das BFSG ignoriert dies jedoch weitgehend und greift mit starren, technischen Vorgaben zu Farben, Kontrasten, Animationen und Layouts tief in den kreativen Prozess ein. Das ist keine Frage der Interpretation, sondern ein faktischer Eingriff: Ein Corporate Design mit spezifischer Farbpalette kann unmöglich werden, minimalistische Ästhetik oder komplexe, künstlerisch motivierte Interaktionen werden durch rigide Regeln verhindert. Dieser Widerspruch zur Verfassung muss aufgelöst werden.
2. Untergrabung unternehmerischer Freiheit und Realität
Das Gesetz zwingt Unternehmen, ihre digitale Präsenz und Angebote pauschal nach den Bedürfnissen einer spezifischen Gruppe auszurichten, unabhängig von ihrer eigentlichen Zielgruppe oder Markenidentität. Das widerspricht dem Prinzip der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit in einer Marktwirtschaft. Zudem werden die Kosten und die Verantwortung für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – Inklusion – unverhältnismäßig auf private Unternehmen abgewälzt. Insbesondere die Schwellenwerte für Kleinstunternehmen (€ 2 Mio. Umsatz / 10 MA) sind für viele Branchen praxisuntauglich und verkennen die wirtschaftliche Realität von KMU mit geringen Margen oder hohen Vorlaufkosten.
3. Nachweisliche Belastungen und Bürokratie für KMU
Die Umsetzung des BFSG bedeutet für Unternehmen – gerade für KMU – einen enormen Aufwand:
- Kosten: Für Audits, technische Anpassungen (oft tiefgreifend), Schulungen und möglicherweise Rechtsberatung.
- Zeit: Für aufwendige Dokumentationen, Konformitätserklärungen und fortlaufende Prüfungen.
- Ressourcen: Die von Kernaufgaben (Innovation, Kundenservice, Produktentwicklung) abgezogen werden müssen.Dies sind keine theoretischen Bedenken, sondern konkrete Belastungen, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen gefährden und Innovation ausbremsen.
4. Fehlende Verhältnismäßigkeit und ineffizienter Ansatz
Millionen digitale Angebote sollen einem starren Regelkorsett unterworfen werden. Die Verhältnismäßigkeit dieses pauschalen Ansatzes ist stark zu bezweifeln. Wäre es nicht effizienter und zielführender, Barrierefreiheit durch die Förderung leistungsfähiger assistiver Technologien und individueller Lösungen zu erreichen, anstatt alle digitalen Gestaltungen universell einzuschränken? Der aktuelle Ansatz führt zu Kollateralschäden – Einschränkung von Vielfalt und Kreativität, hohe Kosten –, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen, der möglicherweise durch bessere, gezieltere Maßnahmen erreicht werden könnte.
5. Falscher Fokus: Design-Regulierung statt technischer Ermöglichung
Eine klare Unterscheidung ist zwingend erforderlich: Technische Grundlagen, die Screenreadern und anderen Hilfsmitteln die Interpretation von Inhalten ermöglichen (semantischer Code, Alt-Texte, ARIA), sind sinnvoll und oft Teil guter Praxis. Inakzeptabel sind jedoch Vorschriften, die direkt in die visuelle und interaktive Gestaltung eingreifen. Das BFSG vermischt diese Ebenen und priorisiert starre Regeln über kreative Lösungen und technologischen Fortschritt (z.B. KI-Tools), der Barrierefreiheit oft eleganter ermöglichen könnte.
Die Konsequenzen sind absehbar und problematisch:
- Visuelle Monotonie: Aus Angst vor Fehlern wird das Webdesign uniformer und weniger ausdrucksstark. Einzigartige Markenidentitäten werden verwässert.
- Innovationsbremse: Experimentelle oder künstlerisch anspruchsvolle digitale Projekte werden riskanter und seltener.
- Wettbewerbsnachteile: Europäische Unternehmen werden durch den Mehraufwand gegenüber globalen Wettbewerbern benachteiligt.
- Bürokratische Last: Wertvolle Ressourcen fließen in Compliance statt in Wertschöpfung.
Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des BFSG:
- Respektierung der Kunstfreiheit: Keine starren Design-Vorschriften. Fokus auf Ergebnisoffenheit statt Regelhörigkeit.
- Trennung von Technik und Design: Konzentration auf technische Standards, die assistiven Technologien dienen.
- Praxisgerechte KMU-Regeln: Deutliche Anhebung der Schwellenwerte und Reduzierung der bürokratischen Lasten.
- Achtung der unternehmerischen Freiheit: Unternehmen müssen ihre CI und Zielgruppen frei gestalten können.
- Förderung alternativer Lösungen: Investition in assistive Technologien und individuelle Hilfsmittel.
Es ist Zeit zu handeln – bevor das Gesetz seine volle negative Wirkung entfaltet!
Unser nächster Schritt: Rechtliche Prüfung und Klagevorbereitung
Angesichts der gravierenden Eingriffe in grundlegende Rechte und der unzureichenden Berücksichtigung wirtschaftlicher Realitäten sehen wir uns gezwungen, nicht nur mit dieser Petition, sondern auch auf rechtlichem Wege aktiv zu werden. Wir bereiten derzeit eine Klage gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor.
Wir sind der Überzeugung, dass das BFSG in seiner jetzigen Form gegen das deutsche Grundgesetz verstößt. Die wesentlichen Angriffspunkte sehen wir insbesondere hier:
- Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG): Die starren Designvorgaben des BFSG schränken die künstlerische Gestaltungsfreiheit von Webdesignern, Entwicklern und Künstlern in einer Weise ein, die mit diesem fundamentalen Grundrecht unvereinbar ist.
- Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG): Die unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Lasten sowie die Einschränkung kreativer Alleinstellungsmerkmale behindern die freie Ausübung unserer Berufe und gefährden die Existenzgrundlage insbesondere von KMU und Freiberuflern.
- Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG): Die Vorschriften können die wirtschaftliche Grundlage und die etablierte Geschäftstätigkeit, einschließlich der frei gestalteten Corporate Identity (CI) als wesentlichem Teil des Unternehmenswerts, erheblich beeinträchtigen.
- Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (abgeleitet aus Art. 20 Abs. 3 GG): Das Gesetz ist aus unserer Sicht weder in allen Teilen erforderlich (gibt es mildere Mittel?) noch angemessen (wiegen die Nachteile schwerer als die Vorteile?). Die pauschalen Regelungen treffen Kreative und Unternehmen unverhältnismäßig hart.
Wir werden prüfen, auf welchem Weg – sei es durch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder durch die Anfechtung konkreter Umsetzungsakte auf dem Verwaltungsrechtsweg mit dem Ziel einer Normenkontrolle – wir diese grundgesetzwidrigen Regelungen zu Fall bringen können. Unser Ziel ist es, die Freiheit der Kunst und die unternehmerische Vernunft gegen überbordende und praxisferne Regulierung zu verteidigen.
Wir appellieren daher nochmals eindringlich an die politischen Entscheidungsträger: Nehmen Sie unsere fundierten Argumente und die angekündigten rechtlichen Schritte ernst! Überarbeiten Sie das BFSG grundlegend, bevor Gerichte dazu gezwungen werden, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.
Für eine digitale Zukunft, die kreativ, innovativ und wirtschaftlich stark ist!
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Petition am 3. Februar 2025 erstellt