
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
zum Abstimmungsthema „Prüfung eines AfD-Verbots“ gibt es drei mögliche Positionen: Ja, Nein oder Enthaltung. Einige Zuschriften, die wir bekommen haben, fordern jedoch eine vierte Option: das Thema zu streichen.
Vorweg: Das werden wir nicht tun.
Warum wir polarisierende Themen nicht aussortieren
Seit die Themen für die Volksabstimmung feststehen, erreichen uns viele Zuschriften, die sich gegen dieses Thema wenden. Mal sind wir „linksgrün versifft“, „undemokratisch“ oder wir wurden „gekapert“.
Vor zwei Jahren – beim Abstimmungsthema Gendern – war es ähnlich, nur spiegelverkehrt. Damals hieß es, wir seien von rechts „verseucht“ oder „unterwandert“.
Und auch jetzt kündigen viele den Newsletter und beenden ihre Unterstützung – leider.
Wir verstehen, dass solche Themen polarisieren und nicht jedem gefallen. Aber genau dafür gibt es Abstimmungen.
Sie machen sichtbar, was Menschen beschäftigt, und stoßen Debatten an. Direkte Demokratie bringt relevante Fragen dorthin, wo sie hingehören: in die Mitte der Gesellschaft und in den politischen Dialog.
Und am Ende entscheidet die Mehrheit.
Stehen bleiben
Wir können und wollen Themen nicht eigenmächtig streichen. Zugelassen wurden nur Vorschläge,
- die in die Zuständigkeit des Bundestags fallen
- und nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.
Das ist der Rahmen. Und weitergekommen sind die drei Themen, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Daher möchte ich den Appell an Sie richten: Lassen Sie sich nicht von kontroversen Themen abschrecken!
Gerade strittige Fragen brauchen gesellschaftliche Auseinandersetzung – nicht Verdrängung.
Dafür steht ABSTIMMUNG21: überparteilich und gemeinnützig.
Unterstützung
Wir verlieren nicht nur Unterstützerinnen und Unterstützer – wir erhalten auch viel Zuspruch. Nichtsdestotrotz müssen wir die aktuellen Spendenausfälle ausgleichen.
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, können Sie sich vorstellen, uns dabei zu unterstützen? Schon ein kleiner regelmäßiger Beitrag hilft, unsere Arbeit nachhaltig zu sichern und Planungssicherheit zu schaffen.
Unter jedem Aufruf zur Teilnahme an der Volksabstimmung steht:
„Bitte leiten Sie diese E-Mail weiter – sowohl diejenigen, die die Themen unterstützen, als auch diejenigen, die sie ablehnen, sollen die Chance haben, ihre Meinung zu äußern und Position zu beziehen.“
Das meinen wir auch so.
Bitte unterstützen Sie uns dabei.
Herzliche Grüße
Euer Daniel und Olaf
P.S.: Keine Abstimmung über ein Verbot der AfD
Um Missverständnisse bei dem Thema „Prüfung eines AfD-Verbots“ auszuschließen: Bei der Abstimmung geht es nicht um ein AfD-Verbot, sondern ausschließlich um die Frage, ob die Prüfung eines solchen Parteiverbots eingeleitet werden soll. Eine direkte Forderung nach einem Parteiverbot wäre von uns nicht zugelassen worden.
Weder Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung noch die Bevölkerung entscheiden über ein Parteiverbot.
Ein Verbot kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aussprechen.
Ein Parteiverbot ist einer der schwersten Eingriffe in die politische Ordnung. Deshalb ist es bewusst entpolitisiert und an ein unabhängiges Gericht gebunden.
Dazu das Bundesinnenministerium: „Es wäre mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbar, wenn zum Beispiel die Mehrheitsparteien andere Parteien verbieten und sich so missliebiger politischer Konkurrenz entledigen könnten.“ (1)
Der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung sind berechtigt, einen Antrag auf ein Parteiverbot zu stellen.
Über diesen Antrag entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht – nach einer Vorprüfung, einem Hauptverfahren und schließlich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im zuständigen Senat.
Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bislang ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Ein 2001 gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eingeleitetes Verbotsverfahren wurde 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt. Am 17. Januar 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht erneut über ein Verbot der NPD. Dabei stellte der Zweite Senat zwar fest, dass die NPD ein auf Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. “Wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer politischen Ziele” wurde die Partei jedoch nicht verboten. (2)
Quellen
- Webseite vom „Bundesministerium des Inneren“ (BMI). Verfügbar unter: www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot
- Webseite vom „Bundesverfassungsgericht“. Verfügbar unter: www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten
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