Anonym .Germany
17 Dec 2025
Vielen Dank für das mit der Petition verbundene Engagement. Die Zuständigkeitsregelungen in Familiensachen sind im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) als Bundesrecht ausgestaltet und unterliegen daher nicht der Regelungskompetenz des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Vielmehr ist der Bundesgesetzgeber zuständig. Ich rege daher an, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wenden.
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