Führen auch Sie ein selbstbestimmtes Leben, anstelle eines auferlegten Leidens

Das Problem

Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch, dass Sie entscheiden, wann dieses zu Ende geht. Aktuell wird dies genau von zwei Organen bestimmt: Ihren inneren – und dem Bundesorgan, mit Namen Regierung. Ja, Sie lesen richtig. Ihre Selbstbestimmung kommt in diesem Satz nicht vor. Stattdessen entscheiden irgendwelche Personen, deren Namen Sie nicht einmal kennen, dass Sie froh sein sollen, am Leben zu sein, egal wie sehr Sie leiden.

Faktisch gibt es keine freie Entscheidung zur Sterbehilfe, auch wenn man dies aufgrund der Gesetzeslage vermuten mag.

Lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen:
Nehmen wir an, Sie haben einen Unfall. Sie überleben, doch Ihr Körper ist nicht mehr derselbe. Menschen blicken Sie mit Mitleid oder Ekel an, Gespräche verstummen, wenn Sie einen Raum betreten.
Ihr Spiegelbild ist für Sie unerträglich geworden. Sie meiden Fotos, Spiegel und jede Form von Erinnerungen an Ihr vorheriges Ich. Die Blicke der anderen brennen sich in Ihr Bewusstsein, jedes Verlassen des Hauses wird zur Qual. Sie versuchen, sich Hilfe zu suchen – aber keine Therapie ändert die Situation, da der Blick in den Spiegel den Grund Ihres Leids immer wieder hervorbringt. Ihr Körper schmerzt, Ihr Geist ist zermürbt, Ihre sozialen Kontakte zerbrechen. Weil Sie keine Leistung mehr erbringen können, da Sie ständig mit sich hadern, ist Ihr Job weg, Ihre finanzielle Lage wird prekär. Jeder Tag fühlt sich wie eine Strafe an. Nach Zeiten der Hoffnungslosigkeit fällen Sie eine Entscheidung und sagen sich: „Eigentlich habe ich gelebt. Ich hatte wunderschöne Beziehungen, ich habe die Welt gesehen, bin im Job aufgestiegen, was quäle ich mich hier weiter ab?“ Sie entschließen sich die Möglichkeiten, die das Gesetz in Deutschland bietet, zu nutzen und mit einem Lächeln den Qualen ein friedvolles Ende zu bereiten. Sie freuen sich nun regelrecht auf diese Chance.
Doch dann kommen staatliche Organe auf den Plan und sagen: Nein. Sie gelten als „lockerer Fall“, weil sie nicht todkrank sind. Ihre Entscheidung wird Ihnen abgesprochen. Sie sollen einfach weitermachen heißt die Antwort - ob Sie wollen oder nicht. Denn die Regierung hat entschieden, dass Ihr Leid nicht ausreicht. Und so geht Ihre Qual weiter. Ohne Aussicht auf Erlösung oder Heilung.

Was möchte ich mit diesem Beispiel verdeutlichen?
Sterbehilfe wird faktisch nur dann geleistet, wenn die Person ohnehin in absehbarer Zeit stirbt oder sicher den freien Willen verlieren wird. Menschen, die „nur“ leiden, haben kein Recht auf eine würdevolle Entscheidung. Geschieht es doch, werden Strafverfahren eingeleitet.

Das hat rein gar nichts mit Selbstbestimmung zu tun und widerspricht paradoxerweise damit sogar dem Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1.

In Zeiten, in denen die Menschheit exponentiell wächst, Gelder an allen Ecken und Enden fehlen, weshalb auch das Gesundheitssystem zusammenbricht, plädiere ich dafür, dass diejenigen, die in Frieden gehen möchten, nicht mit horrenden (Kassen)Ausgaben für Medikamente, Arztbesuche und Therapien zwangsweise am Leben gehalten werden. Stattdessen sollen die freigewordenen Ressourcen denjenigen zugutekommen, die ihr Leben weiterführen wollen. Das schafft ein besseres Gesundheitssystem für alle die Leben möchten!

Weiter bin ich der festen Überzeugung: Wenn man die Wahl hat, beginnen Menschen automatisch zu kämpfen und nicht an die Sorgen von Morgen zu denken.
Denn sie wissen: Wenn es wirklich gar nicht mehr geht, dürfen sie gehen. Das nimmt einen unheimlichen Druck aus der Gesellschaft!
Man weiß, dass Leid häufig von den Gedanken an die Zukunft, dem Ungewissen, verursacht ist.
Hierzu ein weiteres Beispiel: Eines Morgens entdecken Sie einen kleinen, weißen Fleck auf Ihrem Unterarm. Ein Besuch beim Hautarzt bestätigt Ihre Sorge – die Diagnose: Vitiligo (Weißfleckenkrankheit). Es gibt keine Heilung, nur wenn es extrem ist dann erhalten Sie eine eventuelle Symptombekämpfung. Plötzlich dreht sich jeder Gedanke nur noch darum, wie schnell sich die Flecken ausbreiten könnten. Jeden Morgen fragen Sie sich mit wachsender Angst: "Was, wenn morgen mein Gesicht betroffen ist? Wie soll ich dann noch vor die Tür gehen?" Der ständige Blick in den Spiegel wird zur psychischen Zerreißprobe. (Vitiligo)
Haben Sie die Wahl, gäbe es diese Fragen der Sorgen über Morgen nicht! Auch eine Therapie könnte wegfallen, denn Sie machen sich keine weiteren Gedanken darüber.
Warum nicht?
Aktuell, im hier und jetzt, ist es ja nur ein Fleck am Unterarm. Nicht mehr, nicht weniger. Es muss nicht sein, dass sich die Krankheit ausbreitet. Sie hören also auf, täglich andere Stellen an ihrem Körper abzusuchen und leben ihr Leben mit Freude weiter.
Denn sollte jemals der Tag kommen, an dem sich die Krankheit tatsächlich ausbreitet und Sie wirklich nicht mehr damit zurechtkommen, dann gibt es eine einfache friedliche Form der Erlösung.
Das gilt für jede Form von Krankheit. Denn das Morgen ist auch für Ärzte ungewiss! Wäre das nicht eine schöne Zukunft?!

Deshalb ist mein Anliegen: Eine einfache assistierte Suizidhilfe

Ich fordere mit dieser Petition eine Änderung mit dem Umgang der bestehenden Vorgehensweise zur Suizidhilfe, die insbesondere Menschen in langfristigem, für sie unerträglichem Leid berücksichtigt – unabhängig davon, ob dieses Leiden körperlich, psychisch oder sozialer Natur ist.

Dabei sollen folgende Punkte zentral sein:

Freiheit von Bevormundung: Menschen, die urteilsfähig sind und sich nach ausführlicher Beratung und Reflexion bewusst für ein selbstbestimmtes Ende entscheiden, sollen dies in Würde und unter legalen Bedingungen tun können.

Sichere Rahmenbedingungen: Natürlich soll diese Erweiterung weiterhin unter strengen ethischen und rechtlichen Auflagen erfolgen, um Missbrauch zu verhindern und den Betroffenen einen geschützten Raum zu bieten.

Hilfe auf dem Weg zum Abschied: Es soll eine klare, geregelte, Begleitung „offener Themen“ wie Kündigung von Mieten, Bezahlung von Schulden, (auf Wunsch) Benachrichtigung von wichtigen Menschen usw. geben. Dies schließt auch aus, dass eine Person die Flucht aus einem monetär selbstverschuldeten Zustand sucht.

Beschleunigung des Prozesses: Menschen, die seit Jahren unter Leid leben, verdienen eine Perspektive auf schnelle Hilfe. Es ist ethisch nicht vertretbar, von Betroffenen zu verlangen, nach einem bereits langjährigen Leidensweg noch weitere Jahre die Umsetzung ihrer Entscheidung hinauszuzögern. Ein klar geregelter und zügiger Ablauf ist notwendig, um sicherzustellen, dass den Betroffenen innerhalb eines Jahres nach Antragstellung eine würdige und rechtlich geschützte Möglichkeit zur Beendigung ihres Leidens eröffnet wird.

Anerkennung individueller Leidenssituationen: Nicht nur Krankheiten unter den bekannten Kriterien, sondern auch schweres psychisches oder soziales Leid müssen als legitimer Grund anerkannt werden, wenn diese Leiden nachweislich über ein Jahr bestehen und sich als nicht behandelbar oder heilbar herausgestellt haben. Wie sehr die Person leidet, darf ihr nicht nach erfolgter Therapie von Therapeuten oder der Gleichen abgesprochen werden.
Um das obige Beispiel aufzugreifen. Ein Patient mit Vitiligo kann erhebliches Leid erfahren, das jenes von rein physischem Leid übersteigt. Studien zeigen, dass psychisches Leid zu realen körperlichen Schmerzen führen kann. So leiden bis zu 80 Prozent der Menschen mit Depressionen auch an körperlichen Symptomen wie Schmerzen, die nicht vollständig organisch erklärbar sind. Auch Antidepressive schaffen hier oft keine Abhilfe. (aerzteblatt.de), (uni-mainz.de)
Somit kann eine Person mit Vitiligo eine doppelte Form des Leids ertragen - das psychische und das physische und die Medizin hat keine Heilung dafür!

Warum ist es wichtig?

Schaffung eines normalen Umgangs: In vielen Kulturen gehört der Tod zum Leben. Für viele Völker ist es ein Neuanfang, kein endgültiges Ende.
Es gilt eine Erschaffung einer Kultur, in welcher es zur Gesellschaft gehört, selbst zu entscheiden, wann man den Neuanfang bestreitet.

Selbstbestimmung als Grundrecht: Jeder Mensch hat das Recht, über sein Leben zu entscheiden – insbesondere, wenn es um die Frage geht, ob ein Weiterleben unter unerträglichen Bedingungen für ihn noch zumutbar ist.
Einfach gesagt: Niemand hat selbst entschieden hier zu sein. Dann soll man wenigstens entscheiden dürfen, hier zu bleiben!

Verhinderung von Verzweiflungstaten: Viele Menschen, die keinen legalen Zugang zu einer begleiteten Möglichkeit des Suizids haben, greifen zu gefährlichen und oft grausamen Mitteln, die ihre Angehörigen zusätzlich traumatisieren und andere in Gefahr bringen können.

Vereinfachen des assistierten Freitods: Menschen, die unter Leid leben, welches von der Regierung als nicht ausreichend eingestuft wird, haben keine Möglichkeit, selbst mit Beihilfe ein würdevolles Ende herbeizuführen. Um diesem Missstand zu begegnen, muss die Gesetzgebung Verfahren über Dritte vereinfachen und klare Regelungen schaffen, die sowohl die Betroffenen als auch die Beteiligten schützen.

Deutschland hat mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020, das den § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt hat, einen wichtigen Schritt hin zur Selbstbestimmung getan. Jedoch wird täglich bewiesen, dass dieses Urteil wenig bis keine Anwendung findet. 
Dabei ist darin unter anderem ganz klar geregelt:

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

Anstelle dieses Urteils werden Sterbewilligen Absagen erteilt, mit der Auffassung von Dritten, dass etwas "nicht so gravierend sei" und Sterbehelfer verurteilt (wdr.de), die einem Leidenden seinen sehnlichsten Wunsch erfüllten. Ein Paradox, das nicht weiter Bestand haben darf.

Gewinnen Sie mit dieser Petition Ihre Freiheit, selbst zu entscheiden, wann Sie (!) gehen wollen und es nicht Personen überlassen, die Ihr Leid in keiner weiße nachfühlen können und deren Namen Sie nicht einmal kennen.

Es gilt den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zu erweitern, um dies auch wirklich in die Tat umsetzen zu können.

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Jean L.Petitionsstarter*in

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Das Problem

Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch, dass Sie entscheiden, wann dieses zu Ende geht. Aktuell wird dies genau von zwei Organen bestimmt: Ihren inneren – und dem Bundesorgan, mit Namen Regierung. Ja, Sie lesen richtig. Ihre Selbstbestimmung kommt in diesem Satz nicht vor. Stattdessen entscheiden irgendwelche Personen, deren Namen Sie nicht einmal kennen, dass Sie froh sein sollen, am Leben zu sein, egal wie sehr Sie leiden.

Faktisch gibt es keine freie Entscheidung zur Sterbehilfe, auch wenn man dies aufgrund der Gesetzeslage vermuten mag.

Lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen:
Nehmen wir an, Sie haben einen Unfall. Sie überleben, doch Ihr Körper ist nicht mehr derselbe. Menschen blicken Sie mit Mitleid oder Ekel an, Gespräche verstummen, wenn Sie einen Raum betreten.
Ihr Spiegelbild ist für Sie unerträglich geworden. Sie meiden Fotos, Spiegel und jede Form von Erinnerungen an Ihr vorheriges Ich. Die Blicke der anderen brennen sich in Ihr Bewusstsein, jedes Verlassen des Hauses wird zur Qual. Sie versuchen, sich Hilfe zu suchen – aber keine Therapie ändert die Situation, da der Blick in den Spiegel den Grund Ihres Leids immer wieder hervorbringt. Ihr Körper schmerzt, Ihr Geist ist zermürbt, Ihre sozialen Kontakte zerbrechen. Weil Sie keine Leistung mehr erbringen können, da Sie ständig mit sich hadern, ist Ihr Job weg, Ihre finanzielle Lage wird prekär. Jeder Tag fühlt sich wie eine Strafe an. Nach Zeiten der Hoffnungslosigkeit fällen Sie eine Entscheidung und sagen sich: „Eigentlich habe ich gelebt. Ich hatte wunderschöne Beziehungen, ich habe die Welt gesehen, bin im Job aufgestiegen, was quäle ich mich hier weiter ab?“ Sie entschließen sich die Möglichkeiten, die das Gesetz in Deutschland bietet, zu nutzen und mit einem Lächeln den Qualen ein friedvolles Ende zu bereiten. Sie freuen sich nun regelrecht auf diese Chance.
Doch dann kommen staatliche Organe auf den Plan und sagen: Nein. Sie gelten als „lockerer Fall“, weil sie nicht todkrank sind. Ihre Entscheidung wird Ihnen abgesprochen. Sie sollen einfach weitermachen heißt die Antwort - ob Sie wollen oder nicht. Denn die Regierung hat entschieden, dass Ihr Leid nicht ausreicht. Und so geht Ihre Qual weiter. Ohne Aussicht auf Erlösung oder Heilung.

Was möchte ich mit diesem Beispiel verdeutlichen?
Sterbehilfe wird faktisch nur dann geleistet, wenn die Person ohnehin in absehbarer Zeit stirbt oder sicher den freien Willen verlieren wird. Menschen, die „nur“ leiden, haben kein Recht auf eine würdevolle Entscheidung. Geschieht es doch, werden Strafverfahren eingeleitet.

Das hat rein gar nichts mit Selbstbestimmung zu tun und widerspricht paradoxerweise damit sogar dem Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1.

In Zeiten, in denen die Menschheit exponentiell wächst, Gelder an allen Ecken und Enden fehlen, weshalb auch das Gesundheitssystem zusammenbricht, plädiere ich dafür, dass diejenigen, die in Frieden gehen möchten, nicht mit horrenden (Kassen)Ausgaben für Medikamente, Arztbesuche und Therapien zwangsweise am Leben gehalten werden. Stattdessen sollen die freigewordenen Ressourcen denjenigen zugutekommen, die ihr Leben weiterführen wollen. Das schafft ein besseres Gesundheitssystem für alle die Leben möchten!

Weiter bin ich der festen Überzeugung: Wenn man die Wahl hat, beginnen Menschen automatisch zu kämpfen und nicht an die Sorgen von Morgen zu denken.
Denn sie wissen: Wenn es wirklich gar nicht mehr geht, dürfen sie gehen. Das nimmt einen unheimlichen Druck aus der Gesellschaft!
Man weiß, dass Leid häufig von den Gedanken an die Zukunft, dem Ungewissen, verursacht ist.
Hierzu ein weiteres Beispiel: Eines Morgens entdecken Sie einen kleinen, weißen Fleck auf Ihrem Unterarm. Ein Besuch beim Hautarzt bestätigt Ihre Sorge – die Diagnose: Vitiligo (Weißfleckenkrankheit). Es gibt keine Heilung, nur wenn es extrem ist dann erhalten Sie eine eventuelle Symptombekämpfung. Plötzlich dreht sich jeder Gedanke nur noch darum, wie schnell sich die Flecken ausbreiten könnten. Jeden Morgen fragen Sie sich mit wachsender Angst: "Was, wenn morgen mein Gesicht betroffen ist? Wie soll ich dann noch vor die Tür gehen?" Der ständige Blick in den Spiegel wird zur psychischen Zerreißprobe. (Vitiligo)
Haben Sie die Wahl, gäbe es diese Fragen der Sorgen über Morgen nicht! Auch eine Therapie könnte wegfallen, denn Sie machen sich keine weiteren Gedanken darüber.
Warum nicht?
Aktuell, im hier und jetzt, ist es ja nur ein Fleck am Unterarm. Nicht mehr, nicht weniger. Es muss nicht sein, dass sich die Krankheit ausbreitet. Sie hören also auf, täglich andere Stellen an ihrem Körper abzusuchen und leben ihr Leben mit Freude weiter.
Denn sollte jemals der Tag kommen, an dem sich die Krankheit tatsächlich ausbreitet und Sie wirklich nicht mehr damit zurechtkommen, dann gibt es eine einfache friedliche Form der Erlösung.
Das gilt für jede Form von Krankheit. Denn das Morgen ist auch für Ärzte ungewiss! Wäre das nicht eine schöne Zukunft?!

Deshalb ist mein Anliegen: Eine einfache assistierte Suizidhilfe

Ich fordere mit dieser Petition eine Änderung mit dem Umgang der bestehenden Vorgehensweise zur Suizidhilfe, die insbesondere Menschen in langfristigem, für sie unerträglichem Leid berücksichtigt – unabhängig davon, ob dieses Leiden körperlich, psychisch oder sozialer Natur ist.

Dabei sollen folgende Punkte zentral sein:

Freiheit von Bevormundung: Menschen, die urteilsfähig sind und sich nach ausführlicher Beratung und Reflexion bewusst für ein selbstbestimmtes Ende entscheiden, sollen dies in Würde und unter legalen Bedingungen tun können.

Sichere Rahmenbedingungen: Natürlich soll diese Erweiterung weiterhin unter strengen ethischen und rechtlichen Auflagen erfolgen, um Missbrauch zu verhindern und den Betroffenen einen geschützten Raum zu bieten.

Hilfe auf dem Weg zum Abschied: Es soll eine klare, geregelte, Begleitung „offener Themen“ wie Kündigung von Mieten, Bezahlung von Schulden, (auf Wunsch) Benachrichtigung von wichtigen Menschen usw. geben. Dies schließt auch aus, dass eine Person die Flucht aus einem monetär selbstverschuldeten Zustand sucht.

Beschleunigung des Prozesses: Menschen, die seit Jahren unter Leid leben, verdienen eine Perspektive auf schnelle Hilfe. Es ist ethisch nicht vertretbar, von Betroffenen zu verlangen, nach einem bereits langjährigen Leidensweg noch weitere Jahre die Umsetzung ihrer Entscheidung hinauszuzögern. Ein klar geregelter und zügiger Ablauf ist notwendig, um sicherzustellen, dass den Betroffenen innerhalb eines Jahres nach Antragstellung eine würdige und rechtlich geschützte Möglichkeit zur Beendigung ihres Leidens eröffnet wird.

Anerkennung individueller Leidenssituationen: Nicht nur Krankheiten unter den bekannten Kriterien, sondern auch schweres psychisches oder soziales Leid müssen als legitimer Grund anerkannt werden, wenn diese Leiden nachweislich über ein Jahr bestehen und sich als nicht behandelbar oder heilbar herausgestellt haben. Wie sehr die Person leidet, darf ihr nicht nach erfolgter Therapie von Therapeuten oder der Gleichen abgesprochen werden.
Um das obige Beispiel aufzugreifen. Ein Patient mit Vitiligo kann erhebliches Leid erfahren, das jenes von rein physischem Leid übersteigt. Studien zeigen, dass psychisches Leid zu realen körperlichen Schmerzen führen kann. So leiden bis zu 80 Prozent der Menschen mit Depressionen auch an körperlichen Symptomen wie Schmerzen, die nicht vollständig organisch erklärbar sind. Auch Antidepressive schaffen hier oft keine Abhilfe. (aerzteblatt.de), (uni-mainz.de)
Somit kann eine Person mit Vitiligo eine doppelte Form des Leids ertragen - das psychische und das physische und die Medizin hat keine Heilung dafür!

Warum ist es wichtig?

Schaffung eines normalen Umgangs: In vielen Kulturen gehört der Tod zum Leben. Für viele Völker ist es ein Neuanfang, kein endgültiges Ende.
Es gilt eine Erschaffung einer Kultur, in welcher es zur Gesellschaft gehört, selbst zu entscheiden, wann man den Neuanfang bestreitet.

Selbstbestimmung als Grundrecht: Jeder Mensch hat das Recht, über sein Leben zu entscheiden – insbesondere, wenn es um die Frage geht, ob ein Weiterleben unter unerträglichen Bedingungen für ihn noch zumutbar ist.
Einfach gesagt: Niemand hat selbst entschieden hier zu sein. Dann soll man wenigstens entscheiden dürfen, hier zu bleiben!

Verhinderung von Verzweiflungstaten: Viele Menschen, die keinen legalen Zugang zu einer begleiteten Möglichkeit des Suizids haben, greifen zu gefährlichen und oft grausamen Mitteln, die ihre Angehörigen zusätzlich traumatisieren und andere in Gefahr bringen können.

Vereinfachen des assistierten Freitods: Menschen, die unter Leid leben, welches von der Regierung als nicht ausreichend eingestuft wird, haben keine Möglichkeit, selbst mit Beihilfe ein würdevolles Ende herbeizuführen. Um diesem Missstand zu begegnen, muss die Gesetzgebung Verfahren über Dritte vereinfachen und klare Regelungen schaffen, die sowohl die Betroffenen als auch die Beteiligten schützen.

Deutschland hat mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020, das den § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt hat, einen wichtigen Schritt hin zur Selbstbestimmung getan. Jedoch wird täglich bewiesen, dass dieses Urteil wenig bis keine Anwendung findet. 
Dabei ist darin unter anderem ganz klar geregelt:

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

Anstelle dieses Urteils werden Sterbewilligen Absagen erteilt, mit der Auffassung von Dritten, dass etwas "nicht so gravierend sei" und Sterbehelfer verurteilt (wdr.de), die einem Leidenden seinen sehnlichsten Wunsch erfüllten. Ein Paradox, das nicht weiter Bestand haben darf.

Gewinnen Sie mit dieser Petition Ihre Freiheit, selbst zu entscheiden, wann Sie (!) gehen wollen und es nicht Personen überlassen, die Ihr Leid in keiner weiße nachfühlen können und deren Namen Sie nicht einmal kennen.

Es gilt den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zu erweitern, um dies auch wirklich in die Tat umsetzen zu können.

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Jean L.Petitionsstarter*in
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