Fördern Sie Kinderwunschbehandlungen in Schleswig-Holstein

Das Problem

🟩 Wer ist betroffen?

Paare und Einzelpersonen mit medizinisch begründetem, unerfülltem Kinderwunsch in Schleswig-Holstein.

Rund 10 % der Paare im reproduktiven Alter sind auf reproduktionsmedizinische Hilfe angewiesen. Kinderwunschbehandlungen verursachen hohe Eigenkosten von 1.500–2.000 € pro Behandlungszyklus, selbst nach Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Während Paare in zwölf Bundesländern zusätzliche staatliche Zuschüsse erhalten, gehen Betroffene in Schleswig-Holstein vollständig leer aus.

 
🟩 Abschnitt 2: Was ist die Forderung?
Schleswig-Holstein soll:

sich an der bestehenden Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ beteiligen
oder
ein gleichwertiges landeseigenes Förderprogramm einführen,
um den finanziellen Eigenanteil bei medizinisch notwendigen Kinderwunschbehandlungen wirksam zu senken.

 
🟩 Abschnitt 3: Warum jetzt?
Die Bundesmittel stehen bereit, können aber nur bei hälftiger Landesbeteiligung abgerufen werden.
Durch die Nichtbeteiligung verzichtet Schleswig-Holstein bewusst auf Fördermittel, während Betroffene die volle finanzielle Last tragen.

Seit Jahren wird auf eine „zukünftige bundeseinheitliche Lösung“ verwiesen – ohne konkreten Zeitplan.
Diese Verzögerung führt zu Ungleichbehandlung nach Wohnort und verhindert faktisch den Zugang zu medizinischer Hilfe.

 
🟩 Petitionstitel
Beteiligung Schleswig-Holsteins an der Förderung von Kinderwunschbehandlungen – Gleichberechtigter Zugang zu medizinischer Familiengründung

 
🟩 Petitionstext (Begründung und Forderung)
Ich bitte den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesregierung, die bestehende Benachteiligung von Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zu beenden und eine finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen einzuführen.

Hintergrund
Die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ermöglicht es den Ländern, gemeinsam mit dem Bund bis zu 50 % des Eigenanteils bei Kinderwunschbehandlungen zu übernehmen. Voraussetzung ist eine hälftige Kofinanzierung durch das jeweilige Bundesland.

Zwölf Bundesländer nutzen dieses Instrument bereits. Mehrere Länder – darunter Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen – fördern darüber hinaus auch unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare aus eigenen Mitteln.

Schleswig-Holstein beteiligt sich bislang weder an der Bundesinitiative noch an einem eigenen Landesprogramm.

 
⚖️ Warum der aktuelle Zustand problematisch ist
1. Ungleichbehandlung nach Wohnort
Der Zugang zu medizinisch notwendiger Kinderwunschbehandlung hängt faktisch vom Bundesland ab.
Paare in Schleswig-Holstein sind gegenüber Paaren in anderen Ländern strukturell benachteiligt.

2. Finanzielle Zugangshürde
Eigenanteile von mehreren tausend Euro pro Behandlungszyklus schließen Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen faktisch aus. Medizinische Hilfe wird damit zu einer Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit.

3. Verzicht auf bereitstehende Bundesmittel
Durch die fehlende Landesbeteiligung bleiben erhebliche Bundesmittel ungenutzt, obwohl sie zweckgebunden zur Verfügung stehen. Dies ist weder sozialpolitisch noch haushalterisch sinnvoll.

4. Aufschub statt Lösung
Der Verweis auf eine zukünftige bundesweite Reform darf nicht dazu führen, dass Betroffene auf unbestimmte Zeit ohne Unterstützung bleiben. Andere Länder zeigen, dass Übergangslösungen möglich sind.

 
📜 Forderung
Ich beantrage daher:

die Beteiligung Schleswig-Holsteins an der Bundesinitiative zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen,
oder alternativ
die Einführung eines landeseigenen Förderprogramms,
sowie die Prüfung einer Einbeziehung unverheirateter und gleichgeschlechtlicher Paare, wie sie in anderen Bundesländern bereits erfolgt.
 
💬 Gesellschaftliche Bedeutung
Diese Petition richtet sich nicht gegen bestehende Familienmodelle, sondern für Gleichbehandlung und faire Zugänge zu medizinischer Versorgung.

Kinderwunschbehandlungen sind keine „Luxusleistung“, sondern medizinische Hilfe bei einer anerkannten gesundheitlichen Problemlage.

Familienpolitik darf nicht vom Wohnort abhängen.

 
🕯️ Schlussformel
Der Kinderwunsch ist keine Frage des Einkommens.
Zeit für Gleichbehandlung, soziale Verantwortung und einen fairen Zugang zu medizinischer Hilfe in Schleswig-Holstein.

avatar of the starter
Jonas matzPetitionsstarter*in

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Das Problem

🟩 Wer ist betroffen?

Paare und Einzelpersonen mit medizinisch begründetem, unerfülltem Kinderwunsch in Schleswig-Holstein.

Rund 10 % der Paare im reproduktiven Alter sind auf reproduktionsmedizinische Hilfe angewiesen. Kinderwunschbehandlungen verursachen hohe Eigenkosten von 1.500–2.000 € pro Behandlungszyklus, selbst nach Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Während Paare in zwölf Bundesländern zusätzliche staatliche Zuschüsse erhalten, gehen Betroffene in Schleswig-Holstein vollständig leer aus.

 
🟩 Abschnitt 2: Was ist die Forderung?
Schleswig-Holstein soll:

sich an der bestehenden Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ beteiligen
oder
ein gleichwertiges landeseigenes Förderprogramm einführen,
um den finanziellen Eigenanteil bei medizinisch notwendigen Kinderwunschbehandlungen wirksam zu senken.

 
🟩 Abschnitt 3: Warum jetzt?
Die Bundesmittel stehen bereit, können aber nur bei hälftiger Landesbeteiligung abgerufen werden.
Durch die Nichtbeteiligung verzichtet Schleswig-Holstein bewusst auf Fördermittel, während Betroffene die volle finanzielle Last tragen.

Seit Jahren wird auf eine „zukünftige bundeseinheitliche Lösung“ verwiesen – ohne konkreten Zeitplan.
Diese Verzögerung führt zu Ungleichbehandlung nach Wohnort und verhindert faktisch den Zugang zu medizinischer Hilfe.

 
🟩 Petitionstitel
Beteiligung Schleswig-Holsteins an der Förderung von Kinderwunschbehandlungen – Gleichberechtigter Zugang zu medizinischer Familiengründung

 
🟩 Petitionstext (Begründung und Forderung)
Ich bitte den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesregierung, die bestehende Benachteiligung von Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zu beenden und eine finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen einzuführen.

Hintergrund
Die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ermöglicht es den Ländern, gemeinsam mit dem Bund bis zu 50 % des Eigenanteils bei Kinderwunschbehandlungen zu übernehmen. Voraussetzung ist eine hälftige Kofinanzierung durch das jeweilige Bundesland.

Zwölf Bundesländer nutzen dieses Instrument bereits. Mehrere Länder – darunter Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen – fördern darüber hinaus auch unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare aus eigenen Mitteln.

Schleswig-Holstein beteiligt sich bislang weder an der Bundesinitiative noch an einem eigenen Landesprogramm.

 
⚖️ Warum der aktuelle Zustand problematisch ist
1. Ungleichbehandlung nach Wohnort
Der Zugang zu medizinisch notwendiger Kinderwunschbehandlung hängt faktisch vom Bundesland ab.
Paare in Schleswig-Holstein sind gegenüber Paaren in anderen Ländern strukturell benachteiligt.

2. Finanzielle Zugangshürde
Eigenanteile von mehreren tausend Euro pro Behandlungszyklus schließen Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen faktisch aus. Medizinische Hilfe wird damit zu einer Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit.

3. Verzicht auf bereitstehende Bundesmittel
Durch die fehlende Landesbeteiligung bleiben erhebliche Bundesmittel ungenutzt, obwohl sie zweckgebunden zur Verfügung stehen. Dies ist weder sozialpolitisch noch haushalterisch sinnvoll.

4. Aufschub statt Lösung
Der Verweis auf eine zukünftige bundesweite Reform darf nicht dazu führen, dass Betroffene auf unbestimmte Zeit ohne Unterstützung bleiben. Andere Länder zeigen, dass Übergangslösungen möglich sind.

 
📜 Forderung
Ich beantrage daher:

die Beteiligung Schleswig-Holsteins an der Bundesinitiative zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen,
oder alternativ
die Einführung eines landeseigenen Förderprogramms,
sowie die Prüfung einer Einbeziehung unverheirateter und gleichgeschlechtlicher Paare, wie sie in anderen Bundesländern bereits erfolgt.
 
💬 Gesellschaftliche Bedeutung
Diese Petition richtet sich nicht gegen bestehende Familienmodelle, sondern für Gleichbehandlung und faire Zugänge zu medizinischer Versorgung.

Kinderwunschbehandlungen sind keine „Luxusleistung“, sondern medizinische Hilfe bei einer anerkannten gesundheitlichen Problemlage.

Familienpolitik darf nicht vom Wohnort abhängen.

 
🕯️ Schlussformel
Der Kinderwunsch ist keine Frage des Einkommens.
Zeit für Gleichbehandlung, soziale Verantwortung und einen fairen Zugang zu medizinischer Hilfe in Schleswig-Holstein.

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Jonas matzPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Landtag Schleswig-Holstein
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