
Die Wista (Herr Sillmann war wieder mal nicht anwesend) hat durch ihren Vertreter die Berufungsklage im ersten Verfahren betreffend die Email an StaS Biel zurückgenommen, nachdem die Einzelrichterin klargemacht hat, dass es sich um eine (in einer Art behördlichem Beschwerdeverfahren gefallene) grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung handelt. Der Anwalt legte jedoch noch Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts ein, den Streit auf den Einzelrichter zu übertragen, weil die Sache seiner Meinung nach übergeordnete Bedeutung hat und letztlich (die noch verbleibende Kostenentscheidung) durch die gesamte Kammer entschieden werden müsse. Nach dem Termin wies die Richterin diesen Antrag umgehend zurück, weil solch ein Antrag nur im ersten Rechtszug gestellt werden kann. Hier sollte Herr Sillmann sich doch mal um bessere Anwälte bemühen.
Das zweite Verfahren ist noch nicht entschieden.