Existenzminimum für Unterhaltspflichtige sichern und Einkommen beider berücksichtigen

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gaby Kollmann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Der aktuelle Selbstbehalt von 1.450 € für unterhaltspflichtige Elternteile liegt deutlich unter dem realen Existenzminimum. Besonders bei mehreren Kindern geraten viele Betroffene – meist
Väter – trotz voller Erwerbstätigkeit an oder sogar unter die Armutsgrenze. Es ist unzumutbar, dass ein Elternteil mit beispielsweise drei Kindern nach Abzug des Unterhalts kaum genug zum
Leben hat, während der andere Elternteil das gesamte Einkommen und die Unterhaltszahlungen erhält.

Wir fordern daher:
- Eine deutliche Anhebung des Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige, damit das Existenzminimum und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert sind.

- Die verpflichtende Berücksichtigung des Einkommens beider Elternteile bei der Berechnung des Kindesunterhalts, um eine gerechte Lastenverteilung zu gewährleisten.

- Eine Überprüfung und Anpassung der Düsseldorfer Tabelle, sodass Unterhaltszahlungen realistisch, fair und existenzsichernd gestaltet werden.
Eine Änderung der Berechnung: Zu den Fixkosten gehören auch Miete / Strom / Versichungen / KFZ / etc.

- Eine Änderung der Berechnung: Zu den Fixkosten gehören auch Miete / Strom / Versichungen / KFZ / etc.

Ein Beispiel (Durchschnittsverdiener):

Ein Vater, der drei Kinder unterhält (Kind 1 von Exfrau 1, Kind 2 und 3 von Exfrau 2), verdient 3.000 € netto im Monat. Nach Abzug aller notwendigen
Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Versicherungen, KFZ, Handy, Internet, Lebensmittel etc.) bleiben ihm ca. 1.180 €. Gemäß Düsseldorfer Tabelle 2025 muss er allerdings für die drei Kinder
insgesamt 1.448,50 € Unterhalt zahlen. Das bedeutet: Er landet monatlich bei 268,50 € im Minus – und das trotz Vollzeitarbeit.
Die gesetzliche Regelung sieht zwar einen Selbstbehalt von 1.450 € vor, doch in der Praxis reicht dieser nicht aus, um die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu decken. Viele Unterhaltspflichtige
rutschen so unter die Armutsgrenze.

Gesetzliche Regelung beim Selbstbehalt:
Der aktuelle Selbstbehalt (Eigenbedarf) für Erwerbstätige liegt bei 1.450 €. Das bedeutet: Nach Zahlung des Kindesunterhalts muss dem Unterhaltspflichtigen mindestens dieser Betrag bleiben.
Dieser Betrag ist im Jahre 2025 schlicht realitätsfern. In der Praxis kommt es vor, dass – etwa durch hohe Unterhaltsverpflichtungen bei mehreren Kindern – das tatsächlich verfügbare Einkommen
nach Abzug der Lebenshaltungskosten und Unterhaltszahlungen unter die Armutsgrenze rutscht.

Eine Änderung der Berechnung des Unterhalts ist unabkömmlich um Fairheit zu schaffen!

Quellen:
Armutsgefährdung in Deutschland
Durchschnittliche Lebenunterhaltskosten
Sächliche Existenzminimum

Die Petition ist dringend notwendig, weil das aktuelle Unterhaltsrecht in Deutschland zahlreiche Betroffene – vor allem unterhaltspflichtige Elternteile mit mehreren Kindern – systematisch unter das
Existenzminimum drängt und damit die Armutsgefahr massiv erhöht.

Fakten, die die Dringlichkeit belegen:
Der gesetzliche Selbstbehalt liegt 2025 bei 1.450 € für Erwerbstätige. Das ist der Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen nach Abzug der Unterhaltszahlungen mindestens zum Leben bleiben muss. 

Das offiziell anerkannte Existenzminimum beträgt im Jahr 2025 11.940 € pro Jahr, also 995 € monatlich. Dieser Wert ist als absolute Untergrenze gedacht, die jedem Menschen zur Sicherung des Lebensunterhalts zustehen sollte. Realistisch betrachtet kann von unter 1000€ kein Berufstätiger leben

In der Praxis reichen auch 1.450 € Selbstbehalt bei steigenden Mieten, Energie- und Lebenshaltungskosten in vielen Regionen Deutschlands nicht mehr aus, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Gerade bei mehreren Unterhaltsverpflichtungen bleibt oft deutlich weniger als das Existenzminimum übrig, wie Beispielrechnungen zeigen.
Studien und Berechnungen belegen: Bereits ab zwei Kindern leben viele Unterhaltspflichtige an oder unter der Armutsgrenze, ab drei Kindern oft weit darunter. Das betrifft besonders Väter, die trotz voller Erwerbstätigkeit nach Abzug aller Fixkosten und Unterhaltszahlungen in eine finanzielle Notlage geraten.

Der Gesetzgeber nimmt in Kauf, dass Unterhaltspflichtige unter das Existenzminimum fallen, obwohl das Unterhaltsrecht eigentlich sicherstellen soll, dass niemand so viel zahlen muss, dass
das eigene Existenzminimum unterschritten wird.

Die einseitige Belastung: Aktuell wird das Einkommen des betreuenden Elternteils bei der Unterhaltsberechnung kaum berücksichtigt. Das führt dazu, dass ein Elternteil (meist der Vater) große Teile seines Einkommens abgeben muss, während der andere Elternteil und die Kinder finanziell besser gestellt sind – unabhängig von deren eigenem Einkommen. „Bereits ab zwei Kindern steht dem Unterhaltspflichtigen nur mehr ein Betrag an oder unter dem Referenzbudget übrig. Ab drei Kindern lebt der Betroffene bereits weit unter dem Referenzbudget. Es trifft ihn
sogar nur mehr das bittere Los, menschenunwürdig unter dem normalen Existenzminimum zu leben.“

Die Folgen:
- Viele Unterhaltspflichtige werden durch die aktuellen Regelungen in die Armut getrieben, obwohl sie arbeiten und ihren Verpflichtungen nachkommen wollen.
- Die gesellschaftliche Teilhabe, Vorsorge und selbst bestimmte Lebensgestaltung werden massiv eingeschränkt.
- Das Unterhaltsrecht widerspricht damit seinem eigenen Anspruch, das Existenzminimum zu sichern und beide Elternteile gerecht zu behandeln.

Deshalb ist eine Reform des Unterhaltsrechts überfällig:
- Der Selbstbehalt muss realistisch an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
- Das Einkommen beider Elternteile muss bei der Unterhaltsberechnung verpflichtend berücksichtigt werden, um eine faire Lastenverteilung zu gewährleisten.
- Die Düsseldorfer Tabelle muss überprüft und an die gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden.

Nur so kann verhindert werden, dass Unterhaltspflichtige trotz Arbeit und Verantwortung für ihre Kinder in Armut geraten.

Es darf nicht sein, dass Unterhaltspflichtige in finanzielle Not geraten, während die finanzielle Situation des betreuenden Elternteils unberücksichtigt bleibt. Das Unterhaltsrecht muss gerechter
und zeitgemäßer werden!

avatar of the starter
Holger KlemannPetitionsstarter*in

75

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gaby Kollmann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Der aktuelle Selbstbehalt von 1.450 € für unterhaltspflichtige Elternteile liegt deutlich unter dem realen Existenzminimum. Besonders bei mehreren Kindern geraten viele Betroffene – meist
Väter – trotz voller Erwerbstätigkeit an oder sogar unter die Armutsgrenze. Es ist unzumutbar, dass ein Elternteil mit beispielsweise drei Kindern nach Abzug des Unterhalts kaum genug zum
Leben hat, während der andere Elternteil das gesamte Einkommen und die Unterhaltszahlungen erhält.

Wir fordern daher:
- Eine deutliche Anhebung des Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige, damit das Existenzminimum und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert sind.

- Die verpflichtende Berücksichtigung des Einkommens beider Elternteile bei der Berechnung des Kindesunterhalts, um eine gerechte Lastenverteilung zu gewährleisten.

- Eine Überprüfung und Anpassung der Düsseldorfer Tabelle, sodass Unterhaltszahlungen realistisch, fair und existenzsichernd gestaltet werden.
Eine Änderung der Berechnung: Zu den Fixkosten gehören auch Miete / Strom / Versichungen / KFZ / etc.

- Eine Änderung der Berechnung: Zu den Fixkosten gehören auch Miete / Strom / Versichungen / KFZ / etc.

Ein Beispiel (Durchschnittsverdiener):

Ein Vater, der drei Kinder unterhält (Kind 1 von Exfrau 1, Kind 2 und 3 von Exfrau 2), verdient 3.000 € netto im Monat. Nach Abzug aller notwendigen
Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Versicherungen, KFZ, Handy, Internet, Lebensmittel etc.) bleiben ihm ca. 1.180 €. Gemäß Düsseldorfer Tabelle 2025 muss er allerdings für die drei Kinder
insgesamt 1.448,50 € Unterhalt zahlen. Das bedeutet: Er landet monatlich bei 268,50 € im Minus – und das trotz Vollzeitarbeit.
Die gesetzliche Regelung sieht zwar einen Selbstbehalt von 1.450 € vor, doch in der Praxis reicht dieser nicht aus, um die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu decken. Viele Unterhaltspflichtige
rutschen so unter die Armutsgrenze.

Gesetzliche Regelung beim Selbstbehalt:
Der aktuelle Selbstbehalt (Eigenbedarf) für Erwerbstätige liegt bei 1.450 €. Das bedeutet: Nach Zahlung des Kindesunterhalts muss dem Unterhaltspflichtigen mindestens dieser Betrag bleiben.
Dieser Betrag ist im Jahre 2025 schlicht realitätsfern. In der Praxis kommt es vor, dass – etwa durch hohe Unterhaltsverpflichtungen bei mehreren Kindern – das tatsächlich verfügbare Einkommen
nach Abzug der Lebenshaltungskosten und Unterhaltszahlungen unter die Armutsgrenze rutscht.

Eine Änderung der Berechnung des Unterhalts ist unabkömmlich um Fairheit zu schaffen!

Quellen:
Armutsgefährdung in Deutschland
Durchschnittliche Lebenunterhaltskosten
Sächliche Existenzminimum

Die Petition ist dringend notwendig, weil das aktuelle Unterhaltsrecht in Deutschland zahlreiche Betroffene – vor allem unterhaltspflichtige Elternteile mit mehreren Kindern – systematisch unter das
Existenzminimum drängt und damit die Armutsgefahr massiv erhöht.

Fakten, die die Dringlichkeit belegen:
Der gesetzliche Selbstbehalt liegt 2025 bei 1.450 € für Erwerbstätige. Das ist der Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen nach Abzug der Unterhaltszahlungen mindestens zum Leben bleiben muss. 

Das offiziell anerkannte Existenzminimum beträgt im Jahr 2025 11.940 € pro Jahr, also 995 € monatlich. Dieser Wert ist als absolute Untergrenze gedacht, die jedem Menschen zur Sicherung des Lebensunterhalts zustehen sollte. Realistisch betrachtet kann von unter 1000€ kein Berufstätiger leben

In der Praxis reichen auch 1.450 € Selbstbehalt bei steigenden Mieten, Energie- und Lebenshaltungskosten in vielen Regionen Deutschlands nicht mehr aus, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Gerade bei mehreren Unterhaltsverpflichtungen bleibt oft deutlich weniger als das Existenzminimum übrig, wie Beispielrechnungen zeigen.
Studien und Berechnungen belegen: Bereits ab zwei Kindern leben viele Unterhaltspflichtige an oder unter der Armutsgrenze, ab drei Kindern oft weit darunter. Das betrifft besonders Väter, die trotz voller Erwerbstätigkeit nach Abzug aller Fixkosten und Unterhaltszahlungen in eine finanzielle Notlage geraten.

Der Gesetzgeber nimmt in Kauf, dass Unterhaltspflichtige unter das Existenzminimum fallen, obwohl das Unterhaltsrecht eigentlich sicherstellen soll, dass niemand so viel zahlen muss, dass
das eigene Existenzminimum unterschritten wird.

Die einseitige Belastung: Aktuell wird das Einkommen des betreuenden Elternteils bei der Unterhaltsberechnung kaum berücksichtigt. Das führt dazu, dass ein Elternteil (meist der Vater) große Teile seines Einkommens abgeben muss, während der andere Elternteil und die Kinder finanziell besser gestellt sind – unabhängig von deren eigenem Einkommen. „Bereits ab zwei Kindern steht dem Unterhaltspflichtigen nur mehr ein Betrag an oder unter dem Referenzbudget übrig. Ab drei Kindern lebt der Betroffene bereits weit unter dem Referenzbudget. Es trifft ihn
sogar nur mehr das bittere Los, menschenunwürdig unter dem normalen Existenzminimum zu leben.“

Die Folgen:
- Viele Unterhaltspflichtige werden durch die aktuellen Regelungen in die Armut getrieben, obwohl sie arbeiten und ihren Verpflichtungen nachkommen wollen.
- Die gesellschaftliche Teilhabe, Vorsorge und selbst bestimmte Lebensgestaltung werden massiv eingeschränkt.
- Das Unterhaltsrecht widerspricht damit seinem eigenen Anspruch, das Existenzminimum zu sichern und beide Elternteile gerecht zu behandeln.

Deshalb ist eine Reform des Unterhaltsrechts überfällig:
- Der Selbstbehalt muss realistisch an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
- Das Einkommen beider Elternteile muss bei der Unterhaltsberechnung verpflichtend berücksichtigt werden, um eine faire Lastenverteilung zu gewährleisten.
- Die Düsseldorfer Tabelle muss überprüft und an die gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden.

Nur so kann verhindert werden, dass Unterhaltspflichtige trotz Arbeit und Verantwortung für ihre Kinder in Armut geraten.

Es darf nicht sein, dass Unterhaltspflichtige in finanzielle Not geraten, während die finanzielle Situation des betreuenden Elternteils unberücksichtigt bleibt. Das Unterhaltsrecht muss gerechter
und zeitgemäßer werden!

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Holger KlemannPetitionsstarter*in

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