

Existenzbedrohung der Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen durch die SOKA Bau beenden!


Existenzbedrohung der Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen durch die SOKA Bau beenden!
Das Problem
Mein Name ist Matthias, ich bin Mitarbeiter eines Rohrreinigungsunternehmens aus dem Raum Biberach (Riß) und seit über 10 Jahren in der Branche tätig.
Mit großer Sorge verfolge ich die aktuelle rechtliche Entwicklung im Zusammenhang mit der möglichen Einstufung unserer Branche als Baubetrieb durch die SOKA Bau im Sinne des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) und einer dadurch ausgelösten existenzbedrohenden Kostenlawine.
Die Konsequenz wäre absehbar: Viele Betriebe könnten diese Belastung nicht tragen – ein massives Sterben insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen wäre unausweichlich.
Aktuelle Situation
Am 20.05.2026 wird vor dem Bundesarbeitsgericht im Verfahren 10 AZR 147/25 darüber verhandelt, ob bestimmte Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten als Bauleistungen einzustufen sind und damit unter den
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) fallen.
Da viele Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen überwiegend solche Tätigkeiten ausführen, könnte eine entsprechende Einordnung dazu führen, dass diese Betriebe (abhängig von ihrem tatsächlichen Tätigkeitsschwerpunkt) als Baubetriebe gelten und in den Anwendungsbereich der SOKA-BAU fallen.
Warum mir das wichtig ist:
Existenzbedrohendes Risiko - Rückwirkende Beitragspflicht
Besonders kritisch ist die rückwirkende Beitragspflicht von bis zu vier Jahren im Falle einer Einstufung als Baubetrieb im Sinne des VTV. Die Beitragssumme wird aus ca. 20% der Bruttolohnsumme eines Mitarbeiters errechnet. Hat ein Betrieb mehrere Mitarbeiter, wird dieser besonders stark belastet.
Für viele Unternehmen würde dies faktisch die Insolvenz bedeuten.
Betriebe sind wirtschaftlich nicht mehr tragfähig und Arbeitsplätze gehen verloren.
Reinigung ist keine bauliche Tätigkeit.
Die Beseitigung von Verstopfungen (auch unter Einsatz von Hochdrucktechnik) stellt keinen Eingriff in die bauliche Substanz dar, sondern entspricht einer typischen Dienstleistung.
Der Einsatz mechanischer Hilfsmittel oder das Hochdruckspülen ersetzt keine Bauleistung.
Die verwendete Technik ändert nicht den rechtlichen Charakter der Tätigkeit. Auch technisch aufwendige Reinigungsverfahren bleiben Reinigungsleistungen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- die Beseitigung akuter Verstopfungen.
- die Reinigung und Wartung von Rohr- und Kanalsystemen.
- die Ausleuchtung bestehender Rohrsysteme mittels Kamera.
Im Gegensatz zum Baugewerbe:
- erstellen wir keine Bauwerke
- verändern wir keine baulichen Strukturen
- fehlt es einer auf Dauer angelegten baulichen Einwirkung auf die Substanz eines Bauwerkes
- liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt auf kurzfristiger Störungsbeseitigung, laufender Funktionssicherung sowie der Abwehr unmittelbarer Gefahren für Infrastruktur und Gebäude.
Eine Gleichstellung mit dem Bauhauptgewerbe wird der tatsächlichen Tätigkeit unserer Branche nicht gerecht.
Fehlende Substanzveränderung
Es erfolgt weder ein Herstellen, noch ein Verändern, noch ein Instandsetzen im baulichen Sinne. Die bauliche Struktur bleibt unverändert.
Abgrenzung zur Bauausführung
Weder werden bei einer Reinigung Bauwerke errichtet noch bauliche Maßnahmen vorbereitet oder durchgeführt. Insbesondere fehlt jede auf Dauer angelegte Einwirkung auf das Bauwerk.
Eine Einbeziehung in den Anwendungsbereich des VTV würde daher zu einer unzulässigen Ausdehnung des Baubegriffs führen und die tarifvertraglichen Grenzen überschreiten.
Rechtsunsicherheit und Investitionshemmnisse
Die aktuelle Situation führt bereits jetzt dazu, dass.
- Investitionen zurückgestellt werden
- Betriebe keine Planungssicherheit haben
- es Unsicherheit bei der Unternehmensentwicklung gibt
Wettbewerbsnachteile und Ungleichbehandlung
Rohrreinigungsunternehmen haben im Vergleich zu Sanitärbetrieben, die ebenfalls Rohrreinigung anbieten, einen klaren Wettbewerbsnachteil.
Das Gas- und Wasserinstallationsgewerbe fällt in der Regel nicht unter den VTV und damit nicht unter die SOKA-Bau. Ein Sanitärbetrieb kann (sofern die Arbeitszeit der ausgeführten Tätigkeit nicht überwiegt) Rohrreinigungsarbeiten ganz normal anbieten, ohne zusätzliche Sozialkassenkosten.
Obwohl beide dieselbe Arbeit machen können, gelten also unterschiedliche Regeln:
Sanitärbetrieb: keine oder nur eingeschränkte SOKA-Bau-Pflicht
Rohrreinigungsbetrieb: mögliche volle Beitragspflicht nach VTV.
Das bedeutet in der Praxis: Rohrreinigungsbetriebe haben höhere Kosten und ein größeres Risiko, während Sanitärbetriebe dieselben Leistungen günstiger anbieten können. Dadurch entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für reine Rohrreinigungsunternehmen.
Meine Forderung:
- Rohr- und Kanalreinigungsbetriebe sind nicht als Baubetriebe einzustufen.
- Klare und faire Regeln für unsere Branche.
- Entsprechende Betriebe sollen jetzt und in Zukunft nicht unter den Geltungsbereich des VTV fallen.
- keine rückwirkenden Beiträge
Schlusswort
Eine geplante bzw. mögliche Einstufung unserer Branche als Baubetrieb ist weder sachgerecht noch wirtschaftlich vertretbar. Sie gefährdet eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge leisten. Sie bedroht Arbeitsplätze da eine Vielzahl von Unternehmen zur Geschäftsaufgabe gezwungen werden.
Ich bitte Sie daher mich und die gesamte Branche zu unterstützen und sich gemeinsam für eine faire und praxisgerechte Lösung einzusetzen.
So können Sie uns unterstützen:
✍️ Unterschreiben Sie diese Petition
📲 Teilen Sie die Petition zum Beispiel per WhatsApp, Facebook oder Instagram.
#FairfürsHandwerk #FairfürRohrreiniger
Danke für Ihre Mithilfe!
Matthias

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Das Problem
Mein Name ist Matthias, ich bin Mitarbeiter eines Rohrreinigungsunternehmens aus dem Raum Biberach (Riß) und seit über 10 Jahren in der Branche tätig.
Mit großer Sorge verfolge ich die aktuelle rechtliche Entwicklung im Zusammenhang mit der möglichen Einstufung unserer Branche als Baubetrieb durch die SOKA Bau im Sinne des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) und einer dadurch ausgelösten existenzbedrohenden Kostenlawine.
Die Konsequenz wäre absehbar: Viele Betriebe könnten diese Belastung nicht tragen – ein massives Sterben insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen wäre unausweichlich.
Aktuelle Situation
Am 20.05.2026 wird vor dem Bundesarbeitsgericht im Verfahren 10 AZR 147/25 darüber verhandelt, ob bestimmte Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten als Bauleistungen einzustufen sind und damit unter den
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) fallen.
Da viele Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen überwiegend solche Tätigkeiten ausführen, könnte eine entsprechende Einordnung dazu führen, dass diese Betriebe (abhängig von ihrem tatsächlichen Tätigkeitsschwerpunkt) als Baubetriebe gelten und in den Anwendungsbereich der SOKA-BAU fallen.
Warum mir das wichtig ist:
Existenzbedrohendes Risiko - Rückwirkende Beitragspflicht
Besonders kritisch ist die rückwirkende Beitragspflicht von bis zu vier Jahren im Falle einer Einstufung als Baubetrieb im Sinne des VTV. Die Beitragssumme wird aus ca. 20% der Bruttolohnsumme eines Mitarbeiters errechnet. Hat ein Betrieb mehrere Mitarbeiter, wird dieser besonders stark belastet.
Für viele Unternehmen würde dies faktisch die Insolvenz bedeuten.
Betriebe sind wirtschaftlich nicht mehr tragfähig und Arbeitsplätze gehen verloren.
Reinigung ist keine bauliche Tätigkeit.
Die Beseitigung von Verstopfungen (auch unter Einsatz von Hochdrucktechnik) stellt keinen Eingriff in die bauliche Substanz dar, sondern entspricht einer typischen Dienstleistung.
Der Einsatz mechanischer Hilfsmittel oder das Hochdruckspülen ersetzt keine Bauleistung.
Die verwendete Technik ändert nicht den rechtlichen Charakter der Tätigkeit. Auch technisch aufwendige Reinigungsverfahren bleiben Reinigungsleistungen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- die Beseitigung akuter Verstopfungen.
- die Reinigung und Wartung von Rohr- und Kanalsystemen.
- die Ausleuchtung bestehender Rohrsysteme mittels Kamera.
Im Gegensatz zum Baugewerbe:
- erstellen wir keine Bauwerke
- verändern wir keine baulichen Strukturen
- fehlt es einer auf Dauer angelegten baulichen Einwirkung auf die Substanz eines Bauwerkes
- liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt auf kurzfristiger Störungsbeseitigung, laufender Funktionssicherung sowie der Abwehr unmittelbarer Gefahren für Infrastruktur und Gebäude.
Eine Gleichstellung mit dem Bauhauptgewerbe wird der tatsächlichen Tätigkeit unserer Branche nicht gerecht.
Fehlende Substanzveränderung
Es erfolgt weder ein Herstellen, noch ein Verändern, noch ein Instandsetzen im baulichen Sinne. Die bauliche Struktur bleibt unverändert.
Abgrenzung zur Bauausführung
Weder werden bei einer Reinigung Bauwerke errichtet noch bauliche Maßnahmen vorbereitet oder durchgeführt. Insbesondere fehlt jede auf Dauer angelegte Einwirkung auf das Bauwerk.
Eine Einbeziehung in den Anwendungsbereich des VTV würde daher zu einer unzulässigen Ausdehnung des Baubegriffs führen und die tarifvertraglichen Grenzen überschreiten.
Rechtsunsicherheit und Investitionshemmnisse
Die aktuelle Situation führt bereits jetzt dazu, dass.
- Investitionen zurückgestellt werden
- Betriebe keine Planungssicherheit haben
- es Unsicherheit bei der Unternehmensentwicklung gibt
Wettbewerbsnachteile und Ungleichbehandlung
Rohrreinigungsunternehmen haben im Vergleich zu Sanitärbetrieben, die ebenfalls Rohrreinigung anbieten, einen klaren Wettbewerbsnachteil.
Das Gas- und Wasserinstallationsgewerbe fällt in der Regel nicht unter den VTV und damit nicht unter die SOKA-Bau. Ein Sanitärbetrieb kann (sofern die Arbeitszeit der ausgeführten Tätigkeit nicht überwiegt) Rohrreinigungsarbeiten ganz normal anbieten, ohne zusätzliche Sozialkassenkosten.
Obwohl beide dieselbe Arbeit machen können, gelten also unterschiedliche Regeln:
Sanitärbetrieb: keine oder nur eingeschränkte SOKA-Bau-Pflicht
Rohrreinigungsbetrieb: mögliche volle Beitragspflicht nach VTV.
Das bedeutet in der Praxis: Rohrreinigungsbetriebe haben höhere Kosten und ein größeres Risiko, während Sanitärbetriebe dieselben Leistungen günstiger anbieten können. Dadurch entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für reine Rohrreinigungsunternehmen.
Meine Forderung:
- Rohr- und Kanalreinigungsbetriebe sind nicht als Baubetriebe einzustufen.
- Klare und faire Regeln für unsere Branche.
- Entsprechende Betriebe sollen jetzt und in Zukunft nicht unter den Geltungsbereich des VTV fallen.
- keine rückwirkenden Beiträge
Schlusswort
Eine geplante bzw. mögliche Einstufung unserer Branche als Baubetrieb ist weder sachgerecht noch wirtschaftlich vertretbar. Sie gefährdet eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge leisten. Sie bedroht Arbeitsplätze da eine Vielzahl von Unternehmen zur Geschäftsaufgabe gezwungen werden.
Ich bitte Sie daher mich und die gesamte Branche zu unterstützen und sich gemeinsam für eine faire und praxisgerechte Lösung einzusetzen.
So können Sie uns unterstützen:
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#FairfürsHandwerk #FairfürRohrreiniger
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Matthias

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Petition am 26. April 2026 erstellt