Actualización de la peticiónRespekt, Förderung und individuelle Wahl bei Impfungen nach Information und ZustimmungDER WEG ZUM IMPFSCHADEN ( PATHWAY FOR VACCINE DAMAGE )
Claudia MillwischVienna, Austria
13 abr 2019

Auch deutsche Ärzte setzen sich für die individuelle Impfentscheidung ein.

Beschreibung
Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, jede Gesetzesinitiative zur Einführung einer Impfpflicht gegen Masern zu unterlassen und das Recht auf freie und individuelle Impfentscheidung anzuerkennen.
Begründung
Seit Jahren fordern einige Politiker und Ärztefunktionäre die Einführung einer Impfpflicht. Nachdem sich nun auch der Bundesgesundheitsminister und die Familienministerin für eine Masern-Impfpflicht in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ausgesprochen haben, ist in absehbarer Zeit mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen, die zumindest diese Impfpflicht juristisch festschreiben will. Die Argumente, die vorgebracht und in den Massenmedien verbreitet werden, halten einer Überprüfung nicht stand:

Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Impfquoten in Europa. Mehr als 97 % der Kinder in den ersten Lebensjahren sind zumindest einmal gegen Masern geimpft, und die Zahlen steigen weiter. In den meisten europäischen Ländern mit Impfpflicht sind weniger Menschen geimpft.
In den ersten Monaten 2019 gab es in Deutschland zwar mehr Masernfälle als 2018, aber weniger als etwa 2017 oder 2015. Insgesamt kam es in den letzten Jahren nicht zu einem Anstieg der Erkrankungszahlen. Ein deutlich wachsender Anteil der Erkrankten sind Jugendliche und Erwachsene sowie Zuwanderer aus der EU. Gerade diese Bevölkerungsgruppen würden durch die geplante Impfpflicht nicht erreicht.
Die Masern sind weder eine Erkrankung mit hoher Sterblichkeit, noch ist mit einer epidemischen Ausbreitung zu rechnen. Die bestehenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für zeitlich begrenzte Schutzmaßnahmen (z.B. temporäre Betretungsverbote für Kindergärten und Schulen, bei Masern bereits heute auch gegenüber Ungeimpften bzw. Kindern ohne Immunstatus möglich, vgl. § 28 Abs. 2 IfSG) reichen aus, um wirksam gegen Krankheitshäufungen vorzugehen.
Neuere Studienergebnisse aus Deutschland zeigen, dass eine Impfpflicht eher kontraproduktiv sein könnte und die Ablehnung von Schutzimpfungen befördert.
Die UNESCO hat 2005 einstimmig formuliert: „Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen.“ Wenn ein demokratischer Rechtsstaat solche Maßnahmen für nötig hält, muss er auf Aufklärung setzen. Die steigende Impfbereitschaft gegenüber Masern zeigt, dass Aufklärung wirkt. In den vergangenen Jahren wurde eine deutliche Erhöhung der Impfquoten für Masern insbesondere im frühen Kindesalter erreicht. Der Masernschutz bei Jugendlichen und Erwachsenen kann durch vermehrte Aufklärung und ggf. gezielte Kampagnen verbessert werden.

Aktuell gibt es daher keine tragfähige Begründung, die verfassungsmäßigen Grundrechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie das Grundrecht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) durch eine Impfpflicht einzuschränken. Die Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit einer solch einschneidenden Maßnahme sind nicht gegeben. Vor allem aber steht eine Impfpflicht - ohne legitimierende epidemiologische Notsituation – im Widerspruch zu dem Grundkonsens unserer Gesellschaft mit dem Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Weitere Informationen und Quellen unter: www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/die-impfpflicht-wirksamkeit.html
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https://www.individuelle-impfentscheidung.de/petition

https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/die-impfpflicht-wirksamkeit.html

Quellenangaben und Referenzen
 

Interview mit dem Vorsitzenden der STIKO, Prof. Thomas Mertens, u.a. zum Thema Impfpflicht:

Mertens: Eine Impfpflicht wäre in Deutschland eher kontraproduktiv. Dadurch würden hartnäckige Impfgegner nur zu Märtyrern aufgewertet. Auch eine indirekte Impfpflicht wie in den USA – ohne Impfschutz werden Kinder nicht in eine Schule oder einen öffentlichen Kindergarten aufgenommen – wäre in Deutschland kaum durchsetzbar. Die problematischsten Impflücken etwa bei Masern gibt es bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, da würde eine Impfpflicht für Kinder gar nicht helfen

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RKI-Präsident Lothar H. Wieler spricht sich gegen Impfpflicht aus

Die Einführung einer Impfpflicht zur Eindämmung von Masern-Ausbrüchen sei womöglich sogar kontraproduktiv, erklärt der Präsident des Robert-Koch-Instituts Lothar H. Wieler: Sie könnte das Vertrauen in die Vorteile von Impfungen untergraben. Die Impfskepsis ist seiner Ansicht nach derzeit nicht das größte Problem.

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Der Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht:

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Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Impfpflicht für Kinder:

„Die Abwägung dieser widerstreitenden grundrechtlichen Interessen muss für jede Impfung bzw. jede Krankheit getrennt erfolgen. Das Interesse an der Impfpflicht wird sich dabei wohl nur bei Krankheiten durchsetzen können, bei denen eine hohe Gefahr eines fatalen Verlaufs für das Leben oder die Gesundheit der Kinder sowie eine nicht untergeordnete Ansteckungswahrscheinlichkeit besteht. Aber auch bei einer verfassungsrechtlich zulässigen Impfpflicht wird der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen vorsehen müssen, damit auch der Angemessenheit des Grundrechtseingriffs in besonderen Einzelfällen Rechnung getragen werden kann.“

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Äußerung des Verfassungsrechtlers Prof. Rüdiger Zuck:

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Rüdiger Zuck  kommt in einem Beitrag in der Fachzeitschrift Zeitschrift für Rechtspolitik zu dem Ergebnis, dass unter Geltung des aktuellen Rechts das letzte Mittel zur Durchführung einer Zwangsimpfung gegen Masern nicht in Betracht komme, da es an den Voraussetzung des § 20 Abs. 6 IfSG fehle. Zudem scheitere ein abweichendes Verständnis von § 20 Abs. 6 IfSG an verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Quelle: ZRP 2017, 118-121

Dr. Dan Bastian Trapp (Akademischer Rat a. Z. am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn) beantwortet die Frage, ob eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, eindeutig:

„Eine flächendeckende Impfung wäre – bezogen auf aktuell diskutierte Erkrankungen – nicht mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz vereinbar; Eltern könnten auch nicht anderweitig gezwungen werden, ihre Kinder entsprechend den staatlichen Empfehlungen impfen zu lassen. Das Unterlassen empfohlener Impfungen ist in der Regel auch keine Fürsorgepflichtverletzung, die den Staat zum Einschreiten berechtigt.“

Quelle: DVBl. 2015, S. 11 – 19 (19)

 

 

 

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