

EU-Verpackungsregeln: Kleinsthändler nicht ausbremsen!
Das Problem
EU-Verpackungsregeln dürfen Kleinsthändler nicht vom europäischen Binnenmarkt ausschließen
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Regulation (EU) 2025/40).
Das Ziel ist richtig: Verpackungsmüll reduzieren, Recycling verbessern und Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen.
Doch für kleine Onlinehändler, Handwerksbetriebe, Künstler, Manufakturen und Kleinstunternehmen entsteht beim grenzüberschreitenden Versand ein unverhältnismäßiger bürokratischer und finanzieller Aufwand.
Wer nur wenige Pakete pro Jahr in andere EU-Mitgliedstaaten versendet, kann dort bereits mit nationalen Registrierungs-, Melde- und EPR-Pflichten konfrontiert werden.
Damit wird aus dem europäischen Binnenmarkt für Kleinstunternehmen faktisch wieder ein Flickenteppich nationaler Vorschriften.
Für einen kleinen Händler kann bereits eine Handvoll Bestellungen aus verschiedenen EU-Ländern bedeuten, sich mit mehreren nationalen Systemen, Registrierungen, Meldungen und möglichen Dienstleisterkosten beschäftigen zu müssen.
Das steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu wenigen Kartons, Versandtaschen oder einigen Kilogramm Verpackungsmaterial im Jahr.
Die Folge ist bereits absehbar:
Kleine Händler stellen den Versand in einzelne EU-Länder ein.
Nicht weil sie nicht dorthin verkaufen wollen.
Sondern weil sich der administrative und finanzielle Aufwand für wenige Bestellungen schlicht nicht mehr rechnet.
Das kann nicht das Ziel eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes sein.
Wir fordern deshalb:
eine EU-weit einheitliche Bagatellgrenze für Kleinstmengen an Versandverpackungen,
eine zentrale EU-weite Registrierung oder die gegenseitige Anerkennung der Registrierung im Sitzland des Unternehmens,
eine vereinfachte Regelung für Kleinstunternehmen und geringe grenzüberschreitende Versandmengen,
keine unverhältnismäßigen Registrierungs-, Vertretungs- oder Systemkosten in jedem einzelnen Mitgliedstaat bei Kleinstmengen,
ein einfaches digitales Meldeverfahren für Unternehmen, die nur geringe Verpackungsmengen grenzüberschreitend in Verkehr bringen.
Es geht nicht darum, Verpackungsverantwortung abzuschaffen.
Auch kleine Händler sollen ihren angemessenen Beitrag zu Recycling und Entsorgung leisten.
Aber Verantwortung muss verhältnismäßig bleiben.
Ein Unternehmen, das einige Kilogramm Verpackungsmaterial pro Jahr in ein anderes EU-Land versendet, darf regulatorisch nicht behandelt werden, als würde es dort tonnenweise Verpackungen in Verkehr bringen.
Die Europäische Union hat einen gemeinsamen Binnenmarkt geschaffen.
Dann muss es insbesondere für Kleinstunternehmen auch praktisch möglich bleiben, diesen Binnenmarkt zu nutzen.
Umweltschutz ja. Herstellerverantwortung ja. Aber mit einer fairen Bagatellgrenze und ohne 27-fache Bürokratie.

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Das Problem
EU-Verpackungsregeln dürfen Kleinsthändler nicht vom europäischen Binnenmarkt ausschließen
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Regulation (EU) 2025/40).
Das Ziel ist richtig: Verpackungsmüll reduzieren, Recycling verbessern und Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen.
Doch für kleine Onlinehändler, Handwerksbetriebe, Künstler, Manufakturen und Kleinstunternehmen entsteht beim grenzüberschreitenden Versand ein unverhältnismäßiger bürokratischer und finanzieller Aufwand.
Wer nur wenige Pakete pro Jahr in andere EU-Mitgliedstaaten versendet, kann dort bereits mit nationalen Registrierungs-, Melde- und EPR-Pflichten konfrontiert werden.
Damit wird aus dem europäischen Binnenmarkt für Kleinstunternehmen faktisch wieder ein Flickenteppich nationaler Vorschriften.
Für einen kleinen Händler kann bereits eine Handvoll Bestellungen aus verschiedenen EU-Ländern bedeuten, sich mit mehreren nationalen Systemen, Registrierungen, Meldungen und möglichen Dienstleisterkosten beschäftigen zu müssen.
Das steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu wenigen Kartons, Versandtaschen oder einigen Kilogramm Verpackungsmaterial im Jahr.
Die Folge ist bereits absehbar:
Kleine Händler stellen den Versand in einzelne EU-Länder ein.
Nicht weil sie nicht dorthin verkaufen wollen.
Sondern weil sich der administrative und finanzielle Aufwand für wenige Bestellungen schlicht nicht mehr rechnet.
Das kann nicht das Ziel eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes sein.
Wir fordern deshalb:
eine EU-weit einheitliche Bagatellgrenze für Kleinstmengen an Versandverpackungen,
eine zentrale EU-weite Registrierung oder die gegenseitige Anerkennung der Registrierung im Sitzland des Unternehmens,
eine vereinfachte Regelung für Kleinstunternehmen und geringe grenzüberschreitende Versandmengen,
keine unverhältnismäßigen Registrierungs-, Vertretungs- oder Systemkosten in jedem einzelnen Mitgliedstaat bei Kleinstmengen,
ein einfaches digitales Meldeverfahren für Unternehmen, die nur geringe Verpackungsmengen grenzüberschreitend in Verkehr bringen.
Es geht nicht darum, Verpackungsverantwortung abzuschaffen.
Auch kleine Händler sollen ihren angemessenen Beitrag zu Recycling und Entsorgung leisten.
Aber Verantwortung muss verhältnismäßig bleiben.
Ein Unternehmen, das einige Kilogramm Verpackungsmaterial pro Jahr in ein anderes EU-Land versendet, darf regulatorisch nicht behandelt werden, als würde es dort tonnenweise Verpackungen in Verkehr bringen.
Die Europäische Union hat einen gemeinsamen Binnenmarkt geschaffen.
Dann muss es insbesondere für Kleinstunternehmen auch praktisch möglich bleiben, diesen Binnenmarkt zu nutzen.
Umweltschutz ja. Herstellerverantwortung ja. Aber mit einer fairen Bagatellgrenze und ohne 27-fache Bürokratie.

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Petition am 18. August 2026 erstellt