Parkplatzsituation auf dem GSG-Gelände der Wolfener Str. 32-34


Parkplatzsituation auf dem GSG-Gelände der Wolfener Str. 32-34
Das Problem
Nach wie vor ist es für Gäste und Mitarbeiter schwierig auf dem Hof zu parken. Es erfordert jedes Mal einen großen Aufwand vor allem Kunden, Geschäftspartnern und Handwerkern zu erklären, dass sie auf das Gelände zwar fahren können und dafür bezahlen müssen, sie sich aber doch nicht länger als 2 Stunden auf dem Gelände aufhalten dürfen, weil sie sonst abgeschleppt werden. Außerdem sind die blauen, ausgewiesenen Parkplätze zu mindestens in den Bereichen J bis O immer besetzt, meistens durch GSG-eigene Handwerker oder Handwerker/Mieter, die vor langer Zeit mal Parkausweise erhalten haben. Es gibt eine windige Abschleppfirma, die ab und zu die Flächen kontrolliert und versucht abzuschleppen, was rechtswidrig ist, weil zunächst das mildere Mittel der Verwarnung geltend zu machen ist. die Dabei ist die Abschleppfirma gar nicht für das Abschleppen auf den blauen Flächen beauftragt (siehe Neuigkeit).
Wir fordern die Öffnung der oberen drei Ebenen des Parkhauses für Besucher und den Abbau der Schranke vor dem Parkhaus. Aufgrund der Parkgebühren werden Besucher nicht unendlich lange dort parken. Die oberen Ebenen sind auch immer frei. Es ist auch viel leichter, Kunden etc. zu erklären, dass sie im zentral gelegenen Parkhaus parken können, u.a. durch Schilder im Eingangsbereich.
Auf den blauen Bereichen sollen die Schilder "2 Stunden Parken" entfernt werden, so dass u.a. Handwerker dort länger stehen können und Einheitlichkeit gegenüber der Parkgebührenabrechnung geschaffen wird.
Weitere Themen, die einer Klärung bedürfen:
Heizungen: Die Heizungen in geteilten Bereichen wie Fluren, Eingangsbereichen und im Treppenhaus sind im Winter teilweise sehr hoch eingestellt. Die GSG verpflichtet sich in § 28 der Mietverträge zum Schutz des Klimas. Zudem entstehen über Umlagen Kosten auch für die Mieter. Wir fordern die GSG dazu auf, das Heizen auf ein Minimum zu reduzieren. Vereinzelt heizen auch Mieterheizungen, obwohl sie auf 0 eingestellt sind. Dies sollten Sie gegenüber den Hausmeistern deutlich machen, damit sie dies abstellen.
Überwachungskameras: Ohne Zustimmung der Mieter ist die Installation von Überwachungskameras aufgrund von Datenschutz verboten. Zu mindestens am Eingan zur S-Bahn hat die GSG eine Überwachungskamera installiert, was nicht rechtens ist. Das Argument „vorbeugender Schutz“ reicht nicht aus. Es müssen schon schwerwiegende Straftaten, zum Beispiel mehrere Einbrüche in der Vergangenheit, nachgewiesen werden. Zudem sollte zunächst versucht werden, Einbrüche und Vandalismus vorab durch geeignete Maßnahmen in den Griff zu bekommen. Nächtliche Beleuchtung, Kontrollgänge durch den Hausmeister, einbruchhemmende Türen, Gitter vor den Fenstern sind die Mittel der Wahl. Erst wenn auch diese Maßnahmen zu keinem Erfolg führen, ist die Installation von Überwachungskameras auch ohne Zustimmung der Mieter zulässig.
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Das Problem
Nach wie vor ist es für Gäste und Mitarbeiter schwierig auf dem Hof zu parken. Es erfordert jedes Mal einen großen Aufwand vor allem Kunden, Geschäftspartnern und Handwerkern zu erklären, dass sie auf das Gelände zwar fahren können und dafür bezahlen müssen, sie sich aber doch nicht länger als 2 Stunden auf dem Gelände aufhalten dürfen, weil sie sonst abgeschleppt werden. Außerdem sind die blauen, ausgewiesenen Parkplätze zu mindestens in den Bereichen J bis O immer besetzt, meistens durch GSG-eigene Handwerker oder Handwerker/Mieter, die vor langer Zeit mal Parkausweise erhalten haben. Es gibt eine windige Abschleppfirma, die ab und zu die Flächen kontrolliert und versucht abzuschleppen, was rechtswidrig ist, weil zunächst das mildere Mittel der Verwarnung geltend zu machen ist. die Dabei ist die Abschleppfirma gar nicht für das Abschleppen auf den blauen Flächen beauftragt (siehe Neuigkeit).
Wir fordern die Öffnung der oberen drei Ebenen des Parkhauses für Besucher und den Abbau der Schranke vor dem Parkhaus. Aufgrund der Parkgebühren werden Besucher nicht unendlich lange dort parken. Die oberen Ebenen sind auch immer frei. Es ist auch viel leichter, Kunden etc. zu erklären, dass sie im zentral gelegenen Parkhaus parken können, u.a. durch Schilder im Eingangsbereich.
Auf den blauen Bereichen sollen die Schilder "2 Stunden Parken" entfernt werden, so dass u.a. Handwerker dort länger stehen können und Einheitlichkeit gegenüber der Parkgebührenabrechnung geschaffen wird.
Weitere Themen, die einer Klärung bedürfen:
Heizungen: Die Heizungen in geteilten Bereichen wie Fluren, Eingangsbereichen und im Treppenhaus sind im Winter teilweise sehr hoch eingestellt. Die GSG verpflichtet sich in § 28 der Mietverträge zum Schutz des Klimas. Zudem entstehen über Umlagen Kosten auch für die Mieter. Wir fordern die GSG dazu auf, das Heizen auf ein Minimum zu reduzieren. Vereinzelt heizen auch Mieterheizungen, obwohl sie auf 0 eingestellt sind. Dies sollten Sie gegenüber den Hausmeistern deutlich machen, damit sie dies abstellen.
Überwachungskameras: Ohne Zustimmung der Mieter ist die Installation von Überwachungskameras aufgrund von Datenschutz verboten. Zu mindestens am Eingan zur S-Bahn hat die GSG eine Überwachungskamera installiert, was nicht rechtens ist. Das Argument „vorbeugender Schutz“ reicht nicht aus. Es müssen schon schwerwiegende Straftaten, zum Beispiel mehrere Einbrüche in der Vergangenheit, nachgewiesen werden. Zudem sollte zunächst versucht werden, Einbrüche und Vandalismus vorab durch geeignete Maßnahmen in den Griff zu bekommen. Nächtliche Beleuchtung, Kontrollgänge durch den Hausmeister, einbruchhemmende Türen, Gitter vor den Fenstern sind die Mittel der Wahl. Erst wenn auch diese Maßnahmen zu keinem Erfolg führen, ist die Installation von Überwachungskameras auch ohne Zustimmung der Mieter zulässig.
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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 29. Juni 2022 erstellt