Erlaubnis Aufbrauchfrist von TPO-haltigen Nagelgelen, die vor dem 01.09.2025 erworben


Erlaubnis Aufbrauchfrist von TPO-haltigen Nagelgelen, die vor dem 01.09.2025 erworben
Das Problem
Da ab dem 01.09.2025 TPO haltige Gele in Kosmetikstudios und Nagelstudios nicht mehr verwendet werden dürfen, erleiden viele dadurch einen hohen wirtschaftlichen und finanziellen Schaden.
hier wird eine Übergangsregelung für die weiter Benutzung für die gele gefordert. Welches dafür sorgen soll, dass Gele die vor dem 01.09.2025 mit dem Inhaltsstoff TPO gekauft wurden, auch weiterhin in den Nagelstudios aufgebraucht werden dürfen.
selbst in der Zahnmedizin findet TPO in diversen Füllungsmaterialien Anwendung.
Begründung:
Nachhaltigkeit (Vernichtung wäre Ressourcenverschwendung).
Wirtschaftlicher Schaden für kleine Nagelstudios.
Gesundheitsschutz bleibt gewahrt, weil die Produkte nach den damaligen Sicherheitsstandards rechtmäßig verkauft wurden.
Forderung:
Eine Übergangsfrist oder ein Aufbrauchrecht für bereits vorhandene Studio-Bestände.
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Das Problem
Da ab dem 01.09.2025 TPO haltige Gele in Kosmetikstudios und Nagelstudios nicht mehr verwendet werden dürfen, erleiden viele dadurch einen hohen wirtschaftlichen und finanziellen Schaden.
hier wird eine Übergangsregelung für die weiter Benutzung für die gele gefordert. Welches dafür sorgen soll, dass Gele die vor dem 01.09.2025 mit dem Inhaltsstoff TPO gekauft wurden, auch weiterhin in den Nagelstudios aufgebraucht werden dürfen.
selbst in der Zahnmedizin findet TPO in diversen Füllungsmaterialien Anwendung.
Begründung:
Nachhaltigkeit (Vernichtung wäre Ressourcenverschwendung).
Wirtschaftlicher Schaden für kleine Nagelstudios.
Gesundheitsschutz bleibt gewahrt, weil die Produkte nach den damaligen Sicherheitsstandards rechtmäßig verkauft wurden.
Forderung:
Eine Übergangsfrist oder ein Aufbrauchrecht für bereits vorhandene Studio-Bestände.
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Petition am 21. August 2025 erstellt