Erhalt der Qualität des Max-Steenbeck-Gymnasiums als Spezialschule in Cottbus

Erfolg

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Das Problem

Wir, die Eltern, Schülerinnen und Schüler und Unterstützerinnen und Unterstützer des Max-Steenbeck-Gymnasiums (MSG), bitten die Stadt Cottbus dringend, von einer unbefristeten Erhöhung der Zügigkeit von 3 auf 4 Klassen am Max-Steenbeck-Gymnasium abzusehen. Am 18.12.2024 ist nun die Entscheidung gefallen: Mit der Zustimmung zur Beschlussvorlage I.1-013/24 StVV wird unter anderem unsere Schule für die nächsten 3 Jahre jeweils eine zusätzliche Klasse aufnehmen. Nicht enthalten ist in diesem Beschluss die Klassenstärke und wie es danach weitergeht. Die Teilfortschreibung der Schulentwicklungsplanung mit Stand vom 10.12.2024 lässt langfristig weiterhin einen Mangel an Schulplätzen im gymnasialen Bereich erkennen, falls die Nachfrage so bleibt. Erst 2 Jahre nach Errichtung der neuen Gesamtschule kann für diese ein Antrag auf Klassenbildung im Bereich der allgemeinen Hochschulreife gestellt werden. Daher ist unsere Petition auch weiterhin nötig. Die Stadt Cottbus unterstützt das MSG darin, dass die zusätzlichen Klassen auch als Spezialklassen (§8a des BBSchulG) im Sinne des Schulprofils geführt werden. Der Antrag des MSG auf Schulversuch nach § 8 BBSchulG mit Eröffnung einer 2. Leistungs- und Begabungsklasse (Klassenstufe 5) wird ebenfalls durch die Stadt Cottbus befürwortet. Darüber muss das Brandenburger Bildungsministerium entscheiden.

Das Max-Steenbeck-Gymnasium ist eine von zwei MINT-Spezialschulen in ganz Brandenburg und genießt bundesweite Anerkennung für seine spezialisierte naturwissenschaftlich-mathematische Ausbildung. Die Kapazität der Schule lässt aufgrund der räumlichen und strukturellen Gegebenheiten eine maximale Erhöhung der Zügigkeit von 3 auf 4 Klassen pro Jahrgang ab Klassenstufe 7 nur befristet auf 4 Jahre bei gleichzeitiger Verringerung der Klassenstärke auf 22 Kinder zu. Eine dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit auf 4 würde die bestehenden Ressourcen überstrapazieren und die Qualität der schulischen Ausbildung erheblich gefährden, wenn nicht räumliche Veränderungen erfolgen. Eine Veränderung der Schulstruktur darf das Profil einer Schule mit besonderer Prägung nicht beeinflussen.

Unsere Forderungen an die Stadt Cottbus:

- Verzicht auf eine dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit am Max-Steenbeck-Gymnasium und Anpassung der Klassenstärke an die räumlichen Gegebenheiten

- Unterstützung des von der Schule vorgeschlagenen Modells für eine auf 4 Jahre befristete Zügigkeitserhöhung prioritär im Bereich der Klassenstufe 5, alternativ in der Klassenstufe 7, um kurzfristige Bedarfe zu decken

- Sicherstellung, dass zukünftige Maßnahmen die besondere Rolle des Max-Steenbeck-Gymnasiums als MINT-Spezialschule nicht gefährden

Speziell vom Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fordern wir: 

- Anerkennung der neu aufzunehmenden Klassen als Spezialklassen entsprechend des Schulprofils des MSG nach §8a des BBSchulG

- Genehmigung eines Schulversuches im Sinne von §8 BBSchulG zur Eröffnung einer zweiten Leistungs- und Begabungsklasse 

Das Max-Steenbeck-Gymnasium ist ein Aushängeschild der Stadt Cottbus und ein wichtiger Standortfaktor im Strukturwandel in unserer Region. Bitte helfen Sie uns, seine Qualität und Bedeutung zu bewahren.

Melanie Gierach, stellvertretende Elternsprecherin des MSG im Namen aller Personen, die unterschreiben

Die Entscheidungsträger*innen

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Bildungsminister Steffen Freiberg

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