Erhöhen Sie den Freibetrag für SGB XII Empfänger & reduzieren Sie die Leistungsanrechnung


Erhöhen Sie den Freibetrag für SGB XII Empfänger & reduzieren Sie die Leistungsanrechnung
Das Problem
Ich bin selbst von diesem Anliegen betroffen und kenne viele andere auch. Besonders die Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, leiden am meisten darunter, da sie nichts dazu verdienen dürfen. Im Gegensatz dazu können SGB II Empfänger ohne Einschränkungen dazu verdienen und dürfen bis zu 100€ im Monat verdienen.
Es ist klar, dass wir in unserem Sozialsystem eine Ungerechtigkeit erleben. Unsere aktuelle Legislative benachteiligt weiterhin die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Bestimmte SGB XII-Empfänger, insbesondere diejenigen mit dauerhaften Erwerbsminderungen, sind unverhältnismäßig benachteiligt.
Es ist an der Zeit, ein Sozialsystem zu schaffen, das allen Bürgern in schwierigen Zeiten hilft und Unterstützung bietet. Wir fordern eine Erhöhung der Freibeträge für SGB XII-Empfänger und weniger Anrechnung der Leistungen. Lassen Sie uns diese Gesetze ergänzen und modifizieren, um eine gerechtere Verteilung der Unterstützung zu erreichen und um sicherzustellen, dass die am stärksten Betroffenen die Hilfe bekommen, die sie dringend benötigen.
Schließen Sie sich unserer Petition durch Ihre Unterschrift an, um eine Änderung zu bewirken.
- Was ist SGB XII bei Dauerhafter Erwerbsminderung? -
Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können finanziell hilfebedürftige Menschen erhalten, wenn sie nicht erwerbsfähig sind. Also wenn sie
entweder aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können (volle Erwerbsminderung)
oder das der Regelaltersgrenze entsprechende Lebensalter erreicht haben.
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel des SGB XII)
Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zur Pflege führt nicht zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle Leistungsberechtigten, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger finanziert.
Personen, die laufende Leistungen der Sozialhilfe erhalten, sind gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Sie erhalten in der Regel eine Krankenversicherungskarte von einer Krankenkasse ihrer Wahl aus dem Bereich des jeweiligen Sozialhilfeträgers. Die Krankenkasse rechnet die erbrachten Leistungen dann mit dem Sozialhilfeträger ab.
Anders ist es hingegen, wenn die leistungsberechtigte Person voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder nur Beratungsleistungen oder Beiträge zur Vorsorge beansprucht. In diesem Fall erfolgt keine Krankenbehandlung von der Krankenkasse. Statt dessen übernehmen die Sozialämter unmittelbar die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung dieser Personen. Dies bedeutet: Sie müssen vor jeder medizinischen Behandlung beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen (Ausnahme: Notfälle oder Behandlungen an Sonn- und Feiertagen). Der behandelnde Arzt, die Apotheke oder ein anderer Leistungserbringer des Gesundheitssystems rechnet die anfallenden Vergütungen und die entstehenden Sachkosten dann direkt mit dem Sozialamt ab.
Neue Regelsätze ab 01.01.2024: Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro. Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro. Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro.
Was wird bei Grundsicherung alles bezahlt?
Neben dem pauschalen monatlichen Regelbedarf bezahlt das Sozialamt auch die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten, wenn die Kosten und die Wohnfläche angemessen sind. Strom muss von dem Geld aus dem Regelbedarf selbst gezahlt werden.
Sie haben Anspruch auf diese Leistung, wenn
Sie die Altersgrenze für die Rente überschritten haben
oder
Sie mindestens 18 Jahre alt sind und aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also nicht arbeiten können
Zudem können Sie die Leistung auch für die Zeit erhalten, in der Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder dauerhaft im Arbeitsbereich tätig sind.
Sie haben keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn
Sie nicht dauerhaft in Deutschland wohnen.
Sie weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch das notwendige Aufenthaltsrecht haben.
Sie in Deutschland Leistungen für Asylbewerber beantragt haben.
Sie Ihre Notsituation in den letzten zehn Jahren mit Absicht oder grob fahrlässig verursacht haben, zum Beispiel indem Sie Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben.
Sie erwerbsfähig sind, also arbeiten können, und damit Anspruch auf Bürgergeld haben.
Sie nur vorübergehend erwerbsgemindert sind und Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

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Das Problem
Ich bin selbst von diesem Anliegen betroffen und kenne viele andere auch. Besonders die Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, leiden am meisten darunter, da sie nichts dazu verdienen dürfen. Im Gegensatz dazu können SGB II Empfänger ohne Einschränkungen dazu verdienen und dürfen bis zu 100€ im Monat verdienen.
Es ist klar, dass wir in unserem Sozialsystem eine Ungerechtigkeit erleben. Unsere aktuelle Legislative benachteiligt weiterhin die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Bestimmte SGB XII-Empfänger, insbesondere diejenigen mit dauerhaften Erwerbsminderungen, sind unverhältnismäßig benachteiligt.
Es ist an der Zeit, ein Sozialsystem zu schaffen, das allen Bürgern in schwierigen Zeiten hilft und Unterstützung bietet. Wir fordern eine Erhöhung der Freibeträge für SGB XII-Empfänger und weniger Anrechnung der Leistungen. Lassen Sie uns diese Gesetze ergänzen und modifizieren, um eine gerechtere Verteilung der Unterstützung zu erreichen und um sicherzustellen, dass die am stärksten Betroffenen die Hilfe bekommen, die sie dringend benötigen.
Schließen Sie sich unserer Petition durch Ihre Unterschrift an, um eine Änderung zu bewirken.
- Was ist SGB XII bei Dauerhafter Erwerbsminderung? -
Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können finanziell hilfebedürftige Menschen erhalten, wenn sie nicht erwerbsfähig sind. Also wenn sie
entweder aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können (volle Erwerbsminderung)
oder das der Regelaltersgrenze entsprechende Lebensalter erreicht haben.
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel des SGB XII)
Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zur Pflege führt nicht zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle Leistungsberechtigten, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger finanziert.
Personen, die laufende Leistungen der Sozialhilfe erhalten, sind gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Sie erhalten in der Regel eine Krankenversicherungskarte von einer Krankenkasse ihrer Wahl aus dem Bereich des jeweiligen Sozialhilfeträgers. Die Krankenkasse rechnet die erbrachten Leistungen dann mit dem Sozialhilfeträger ab.
Anders ist es hingegen, wenn die leistungsberechtigte Person voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder nur Beratungsleistungen oder Beiträge zur Vorsorge beansprucht. In diesem Fall erfolgt keine Krankenbehandlung von der Krankenkasse. Statt dessen übernehmen die Sozialämter unmittelbar die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung dieser Personen. Dies bedeutet: Sie müssen vor jeder medizinischen Behandlung beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen (Ausnahme: Notfälle oder Behandlungen an Sonn- und Feiertagen). Der behandelnde Arzt, die Apotheke oder ein anderer Leistungserbringer des Gesundheitssystems rechnet die anfallenden Vergütungen und die entstehenden Sachkosten dann direkt mit dem Sozialamt ab.
Neue Regelsätze ab 01.01.2024: Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro. Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro. Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro.
Was wird bei Grundsicherung alles bezahlt?
Neben dem pauschalen monatlichen Regelbedarf bezahlt das Sozialamt auch die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten, wenn die Kosten und die Wohnfläche angemessen sind. Strom muss von dem Geld aus dem Regelbedarf selbst gezahlt werden.
Sie haben Anspruch auf diese Leistung, wenn
Sie die Altersgrenze für die Rente überschritten haben
oder
Sie mindestens 18 Jahre alt sind und aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also nicht arbeiten können
Zudem können Sie die Leistung auch für die Zeit erhalten, in der Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder dauerhaft im Arbeitsbereich tätig sind.
Sie haben keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn
Sie nicht dauerhaft in Deutschland wohnen.
Sie weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch das notwendige Aufenthaltsrecht haben.
Sie in Deutschland Leistungen für Asylbewerber beantragt haben.
Sie Ihre Notsituation in den letzten zehn Jahren mit Absicht oder grob fahrlässig verursacht haben, zum Beispiel indem Sie Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben.
Sie erwerbsfähig sind, also arbeiten können, und damit Anspruch auf Bürgergeld haben.
Sie nur vorübergehend erwerbsgemindert sind und Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

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Petition am 30. Oktober 2024 erstellt