Entzug der Lehrbefugnis für das Fach Geschichte von Björn Höcke

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Elisabeth Oertwig und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

An das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Keine Lehrbefugnis für Geschichtsrevisionisten

Björn Höcke ist derzeit zwar nicht als Lehrer tätig, sondern als Abgeordneter, aber sein Beamtenstatus ruht nur – eine Rückkehr in den Schuldienst ist jederzeit möglich, etwa nach einem möglichen Parteiverbot der AfD.

Wer als Geschichtslehrer öffentlich rechtsextreme Parolen, NS-Vokabular und geschichtsrevisionistische Rhetorik verwendet, ist für dieses Fach ungeeignet. Die einzig logische Konsequenz ist, dass das Thüringer Bildungsministerium die Lehrbefugnis für Geschichte von Björn Höcke entzieht – um den Geschichtsunterricht dauerhaft vor ideologischer Einflussnahme zu schützen.

 

Forderung
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport möge gemäß

§ 4 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG),
§ 33 Abs. 1 und 5 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG),
§ 2 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)

Herrn Björn Höcke die Lehrbefugnis für das Fach Geschichte entziehen.

 

Begründung

1. Gesetzliche Grundlage
§ 2 ThürSchulG verpflichtet Schulen, Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) zu vermitteln und Schüler*innen zu Toleranz und Verantwortung zu erziehen.
§ 4 ThürLbG schreibt für die Fachlehrbefähigung die fachliche und pädagogische Eignung vor.
§ 33 Abs. 5 BeamtStG verpflichtet Beamte, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur FDGO zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten – auch außerhalb des aktiven Dienstes (§ 31 Abs. 3 BeamtStG).
 
2. Öffentliche Äußerungen, die Zweifel an der Eignung begründen
Herr Höcke hat mehrfach öffentlich Aussagen getätigt, die mit den Bildungszielen des Fachs Geschichte unvereinbar sind:

Rede in Dresden (Januar 2017):
„Wir Deutschen […] sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.“
Quelle: MDR-Bericht, https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/afd-hoecke-rede-dresden-100.html ; Wortlautprotokoll der Rede.
SA-Parole „Alles für Deutschland“

Wahlkampfveranstaltung Merseburg (Mai 2021):
„Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“
Verurteilung durch das Landgericht Halle 2024 wegen Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).
Quellen: LG Halle Urteil: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-halle-5kls623-hoecke-urteil
Berichterstattung: https://www.welt.de/251511782
Verwendung von NS-Terminologie

Begriffe wie „Volksverderber“ und „Tat-Elite“ mit direktem NS-Hintergrund, dokumentiert im Strafverfahren gegen Höcke.
Quelle: https://www.welt.de/251181608
 
3. Unvereinbarkeit mit den Zielen des Geschichtsunterrichts
Das Fach Geschichte verlangt eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und verfassungskonforme Darstellung historischer Ereignisse.
Lehrkräfte sind verpflichtet, den Geschichtsunterricht im Einklang mit den Werten der FDGO und der historischen Wahrheit zu gestalten.
Öffentliche Relativierungen nationalsozialistischer Verbrechen oder die Verwendung von NS-Parolen widersprechen diesen Anforderungen fundamental.

 

Präzedenzfälle
In mehreren Bundesländern wurde Lehrkräften die Unterrichtsbefugnis in Politik, Geschichte oder Sozialkunde entzogen, wenn diese durch extremistische Äußerungen das Vertrauen in ihre fachliche Eignung zerstört hatten – auch ohne Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Beispiele: Entzug der Unterrichtserlaubnis für einen NPD-nahen Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern (2007).
Fachentzug für einen rechtsextrem auffälligen Lehrer in Bayern (2010).

 

Erwartete Wirkung
Der Entzug der Lehrbefugnis für Geschichte würde:

  • Den Schutz von Schüler*innen vor politisch motivierter Geschichtsverfälschung gewährleisten
  • das Vertrauen in die Integrität des Geschichtsunterrichts sichern
  • und ein klares Signal setzen, dass Geschichtsrevisionismus und Extremismus im Schuldienst keinen Platz haben. 

 

Wir erwarten vom Thüringer Bildungsministerium, dass es seiner Verantwortung nachkommt und konsequent gegen politisch motivierte Geschichtsverfälschung im Schuldienst vorgeht. Schüler:innen haben ein Recht auf einen Geschichtsunterricht, der faktenbasiert und frei von extremistischer Ideologie ist.

 

Quellen
Thüringer Schulgesetz – https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-SchulGTH2018rahmen
Thüringer Lehrerbildungsgesetz – https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LbGTH2018rahmen
Beamtenstatusgesetz – https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html
MDR-Bericht zur „Denkmal der Schande“-Rede – https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/afd-hoecke-rede-dresden-100.html
Landgericht Halle, Urteil zur SA-Parole – https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-halle-5kls623-hoecke-urteil
Berichterstattung zu SA-Parole – https://www.welt.de/251511782
Bericht zu NS-Vokabular – https://www.welt.de/251181608

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Wim DahlmannPetitionsstarter*in

3.473

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Elisabeth Oertwig und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

An das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Keine Lehrbefugnis für Geschichtsrevisionisten

Björn Höcke ist derzeit zwar nicht als Lehrer tätig, sondern als Abgeordneter, aber sein Beamtenstatus ruht nur – eine Rückkehr in den Schuldienst ist jederzeit möglich, etwa nach einem möglichen Parteiverbot der AfD.

Wer als Geschichtslehrer öffentlich rechtsextreme Parolen, NS-Vokabular und geschichtsrevisionistische Rhetorik verwendet, ist für dieses Fach ungeeignet. Die einzig logische Konsequenz ist, dass das Thüringer Bildungsministerium die Lehrbefugnis für Geschichte von Björn Höcke entzieht – um den Geschichtsunterricht dauerhaft vor ideologischer Einflussnahme zu schützen.

 

Forderung
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport möge gemäß

§ 4 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG),
§ 33 Abs. 1 und 5 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG),
§ 2 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)

Herrn Björn Höcke die Lehrbefugnis für das Fach Geschichte entziehen.

 

Begründung

1. Gesetzliche Grundlage
§ 2 ThürSchulG verpflichtet Schulen, Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) zu vermitteln und Schüler*innen zu Toleranz und Verantwortung zu erziehen.
§ 4 ThürLbG schreibt für die Fachlehrbefähigung die fachliche und pädagogische Eignung vor.
§ 33 Abs. 5 BeamtStG verpflichtet Beamte, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur FDGO zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten – auch außerhalb des aktiven Dienstes (§ 31 Abs. 3 BeamtStG).
 
2. Öffentliche Äußerungen, die Zweifel an der Eignung begründen
Herr Höcke hat mehrfach öffentlich Aussagen getätigt, die mit den Bildungszielen des Fachs Geschichte unvereinbar sind:

Rede in Dresden (Januar 2017):
„Wir Deutschen […] sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.“
Quelle: MDR-Bericht, https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/afd-hoecke-rede-dresden-100.html ; Wortlautprotokoll der Rede.
SA-Parole „Alles für Deutschland“

Wahlkampfveranstaltung Merseburg (Mai 2021):
„Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“
Verurteilung durch das Landgericht Halle 2024 wegen Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).
Quellen: LG Halle Urteil: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-halle-5kls623-hoecke-urteil
Berichterstattung: https://www.welt.de/251511782
Verwendung von NS-Terminologie

Begriffe wie „Volksverderber“ und „Tat-Elite“ mit direktem NS-Hintergrund, dokumentiert im Strafverfahren gegen Höcke.
Quelle: https://www.welt.de/251181608
 
3. Unvereinbarkeit mit den Zielen des Geschichtsunterrichts
Das Fach Geschichte verlangt eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und verfassungskonforme Darstellung historischer Ereignisse.
Lehrkräfte sind verpflichtet, den Geschichtsunterricht im Einklang mit den Werten der FDGO und der historischen Wahrheit zu gestalten.
Öffentliche Relativierungen nationalsozialistischer Verbrechen oder die Verwendung von NS-Parolen widersprechen diesen Anforderungen fundamental.

 

Präzedenzfälle
In mehreren Bundesländern wurde Lehrkräften die Unterrichtsbefugnis in Politik, Geschichte oder Sozialkunde entzogen, wenn diese durch extremistische Äußerungen das Vertrauen in ihre fachliche Eignung zerstört hatten – auch ohne Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Beispiele: Entzug der Unterrichtserlaubnis für einen NPD-nahen Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern (2007).
Fachentzug für einen rechtsextrem auffälligen Lehrer in Bayern (2010).

 

Erwartete Wirkung
Der Entzug der Lehrbefugnis für Geschichte würde:

  • Den Schutz von Schüler*innen vor politisch motivierter Geschichtsverfälschung gewährleisten
  • das Vertrauen in die Integrität des Geschichtsunterrichts sichern
  • und ein klares Signal setzen, dass Geschichtsrevisionismus und Extremismus im Schuldienst keinen Platz haben. 

 

Wir erwarten vom Thüringer Bildungsministerium, dass es seiner Verantwortung nachkommt und konsequent gegen politisch motivierte Geschichtsverfälschung im Schuldienst vorgeht. Schüler:innen haben ein Recht auf einen Geschichtsunterricht, der faktenbasiert und frei von extremistischer Ideologie ist.

 

Quellen
Thüringer Schulgesetz – https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-SchulGTH2018rahmen
Thüringer Lehrerbildungsgesetz – https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LbGTH2018rahmen
Beamtenstatusgesetz – https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html
MDR-Bericht zur „Denkmal der Schande“-Rede – https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/afd-hoecke-rede-dresden-100.html
Landgericht Halle, Urteil zur SA-Parole – https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-halle-5kls623-hoecke-urteil
Berichterstattung zu SA-Parole – https://www.welt.de/251511782
Bericht zu NS-Vokabular – https://www.welt.de/251181608

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