Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Nicole Schwab und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich bin Mutter und Opfer häuslicher Gewalt . Ich habe diesen Prozess so oft erleben müssen, dass mir aufgefallen ist wie schwerwiegend eine falsche Entscheidung sein kann. Ich gehöre einer starken Gruppe von Frauen an, die nun dafür kämpfen das sich das Verfahren zum Schutz von Gewaltopfern verbessert. Bitte helft uns, damit Täter in jedem Fall weiter verfolgt werden.

Gesetzesinitiative zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren 

Einführung einer verpflichtenden Opferberatung nach Gewalttaten vor endgültigen Verfahrensentscheidungen

Entwurf einer Gesetzesänderung

An den Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland

Entwurf eines Gesetzes zur verpflichtenden Opferberatung und zur Sicherung informierter Verfahrensentscheidungen von Opfern schwerer Straftaten

A. Problem und Regelungsbedarf

Opfer von Gewaltstraftaten befinden sich unmittelbar nach der Tat häufig in einem Zustand erheblicher psychischer Belastung. Schock, Angst, Traumatisierung, Verwirrung und akute Stressreaktionen können die Fähigkeit beeinträchtigen, die rechtlichen und persönlichen Folgen von Entscheidungen im Strafverfahren sachgerecht abzuwägen.

Das geltende Strafprozessrecht erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit von Opfern bereits an. So enthält die Strafprozessordnung (StPO) umfangreiche Regelungen zu Opferrechten, insbesondere in den §§ 406d bis 406l StPO (Informations- und Schutzrechte von Verletzten) sowie Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung (§ 406g StPO).

Dennoch besteht eine Schutzlücke: Entscheidungen über die weitere Mitwirkung im Strafverfahren werden oftmals unmittelbar nach der Tat oder in einer frühen Belastungsphase getroffen, bevor eine fachkundige Beratung stattgefunden hat.

Der Gesetzgeber ist aufgrund der Schutzpflichten aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet, Opfer wirksam zu schützen und ihnen eine informierte Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen.

B. Ziel der Gesetzesänderung

Die Gesetzesänderung verfolgt folgende Ziele:

Sicherstellung einer verpflichtenden qualifizierten Opferberatung nach Gewalttaten.

Vermeidung von Verfahrensentscheidungen unter akutem psychischem Ausnahmezustand.

Stärkung der Selbstbestimmung von Opfern.

Verbesserung der Qualität von Aussagen und Verfahrensbeteiligungen.

Sicherstellung einer konsequenten Strafverfolgung bei Gewaltdelikten im öffentlichen Interesse.

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StopViolence 444Petitionsstarter*inWir kämpfen für Frauenrechte

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Nicole Schwab und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich bin Mutter und Opfer häuslicher Gewalt . Ich habe diesen Prozess so oft erleben müssen, dass mir aufgefallen ist wie schwerwiegend eine falsche Entscheidung sein kann. Ich gehöre einer starken Gruppe von Frauen an, die nun dafür kämpfen das sich das Verfahren zum Schutz von Gewaltopfern verbessert. Bitte helft uns, damit Täter in jedem Fall weiter verfolgt werden.

Gesetzesinitiative zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren 

Einführung einer verpflichtenden Opferberatung nach Gewalttaten vor endgültigen Verfahrensentscheidungen

Entwurf einer Gesetzesänderung

An den Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland

Entwurf eines Gesetzes zur verpflichtenden Opferberatung und zur Sicherung informierter Verfahrensentscheidungen von Opfern schwerer Straftaten

A. Problem und Regelungsbedarf

Opfer von Gewaltstraftaten befinden sich unmittelbar nach der Tat häufig in einem Zustand erheblicher psychischer Belastung. Schock, Angst, Traumatisierung, Verwirrung und akute Stressreaktionen können die Fähigkeit beeinträchtigen, die rechtlichen und persönlichen Folgen von Entscheidungen im Strafverfahren sachgerecht abzuwägen.

Das geltende Strafprozessrecht erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit von Opfern bereits an. So enthält die Strafprozessordnung (StPO) umfangreiche Regelungen zu Opferrechten, insbesondere in den §§ 406d bis 406l StPO (Informations- und Schutzrechte von Verletzten) sowie Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung (§ 406g StPO).

Dennoch besteht eine Schutzlücke: Entscheidungen über die weitere Mitwirkung im Strafverfahren werden oftmals unmittelbar nach der Tat oder in einer frühen Belastungsphase getroffen, bevor eine fachkundige Beratung stattgefunden hat.

Der Gesetzgeber ist aufgrund der Schutzpflichten aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet, Opfer wirksam zu schützen und ihnen eine informierte Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen.

B. Ziel der Gesetzesänderung

Die Gesetzesänderung verfolgt folgende Ziele:

Sicherstellung einer verpflichtenden qualifizierten Opferberatung nach Gewalttaten.

Vermeidung von Verfahrensentscheidungen unter akutem psychischem Ausnahmezustand.

Stärkung der Selbstbestimmung von Opfern.

Verbesserung der Qualität von Aussagen und Verfahrensbeteiligungen.

Sicherstellung einer konsequenten Strafverfolgung bei Gewaltdelikten im öffentlichen Interesse.

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Petition am 8. Juni 2026 erstellt