Elternzeit muss bei der Stufenlaufzeit im TVöD berücksichtigt werden!


Elternzeit muss bei der Stufenlaufzeit im TVöD berücksichtigt werden!
Das Problem
Aktuell wird Elternzeit im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht auf die sogenannte Stufenlaufzeit angerechnet. Das bedeutet: Beschäftigte, die Elternzeit nehmen, steigen während dieser Zeit nicht in den Erfahrungsstufen auf – und verdienen dadurch über Jahre hinweg weniger Geld.
Die Ungerechtigkeit, dass die Tvöd Stufenlaufzeit in der Elternzeit ruht, obwohl man oft mit dem Arbeitgeber aktiv in Verbindung bleibt und an Fortbildungen teilnimmt sollte 2025 endlich modernisiert werden. Dabei sind hauptsächlich Frauen betroffen, was eine klare Form von Geschlechterdiskriminierung darstellt. Während des Langzeitkrankenstands, in dem man tatsächlich passiv ist, um sich auf die Genesung zu konzentrieren, gibt es keine solche Pause. Das ist nicht nur ungerecht, sondern widerspricht auch dem Prinzip der Gleichberechtigung, das wir als Gesellschaft anstreben.
Laut dem Statistischen Bundesamt (Stand 2023) sind ungefähr 1,3 Millionen Mütter jedes Jahr von dieser Regelung betroffen. Das sind 1,3 Millionen Frauen, die trotz ihrer aktiven Beteiligung in ihrer beruflichen Weiterbildung und dem Erhalt eines offenen Dialogs mit ihren Arbeitgebern bestraft werden.
Ebenso Männer, die sich für die Elternzeit entscheiden (im Jahr 2023 waren es immerhin 462.000; Tendenz steigend) sind von dieser Ungleichbehandlung betroffen.
Elternzeit darf kein Karrierekiller und keine Gehaltsfalle sein. Sorgearbeit ist gesellschaftlich wichtig – und muss endlich auch tariflich fair behandelt werden.
Es ist an uns allen, sich gegen diese Ungerechtigkeit zu stellen. Diese Lücke wirkt sich langfristig auf das Gehalt und die Rente aus! Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um die Ungerechtigkeit, die vor allem Mütter trifft, zu bekämpfen und eine gerechtere Gesellschaft für alle zu schaffen. Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam handeln und Unterschiede anerkennen, nicht benachteiligen.
Unterschreiben Sie jetzt!

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Das Problem
Aktuell wird Elternzeit im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht auf die sogenannte Stufenlaufzeit angerechnet. Das bedeutet: Beschäftigte, die Elternzeit nehmen, steigen während dieser Zeit nicht in den Erfahrungsstufen auf – und verdienen dadurch über Jahre hinweg weniger Geld.
Die Ungerechtigkeit, dass die Tvöd Stufenlaufzeit in der Elternzeit ruht, obwohl man oft mit dem Arbeitgeber aktiv in Verbindung bleibt und an Fortbildungen teilnimmt sollte 2025 endlich modernisiert werden. Dabei sind hauptsächlich Frauen betroffen, was eine klare Form von Geschlechterdiskriminierung darstellt. Während des Langzeitkrankenstands, in dem man tatsächlich passiv ist, um sich auf die Genesung zu konzentrieren, gibt es keine solche Pause. Das ist nicht nur ungerecht, sondern widerspricht auch dem Prinzip der Gleichberechtigung, das wir als Gesellschaft anstreben.
Laut dem Statistischen Bundesamt (Stand 2023) sind ungefähr 1,3 Millionen Mütter jedes Jahr von dieser Regelung betroffen. Das sind 1,3 Millionen Frauen, die trotz ihrer aktiven Beteiligung in ihrer beruflichen Weiterbildung und dem Erhalt eines offenen Dialogs mit ihren Arbeitgebern bestraft werden.
Ebenso Männer, die sich für die Elternzeit entscheiden (im Jahr 2023 waren es immerhin 462.000; Tendenz steigend) sind von dieser Ungleichbehandlung betroffen.
Elternzeit darf kein Karrierekiller und keine Gehaltsfalle sein. Sorgearbeit ist gesellschaftlich wichtig – und muss endlich auch tariflich fair behandelt werden.
Es ist an uns allen, sich gegen diese Ungerechtigkeit zu stellen. Diese Lücke wirkt sich langfristig auf das Gehalt und die Rente aus! Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um die Ungerechtigkeit, die vor allem Mütter trifft, zu bekämpfen und eine gerechtere Gesellschaft für alle zu schaffen. Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam handeln und Unterschiede anerkennen, nicht benachteiligen.
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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 18. Januar 2025 erstellt