Einrichtung eines Hochwassermeldedienstes für die Ahr (RLP)

Einrichtung eines Hochwassermeldedienstes für die Ahr (RLP)
Warum ist diese Petition wichtig?
In der Nacht vom 14.07.2021 auf den 15.07.2021 starben infolge der Flutkatastrophe an der Ahr (RLP) 134 Menschen, 12 davon im Lebenshilfehaus in Sinzig. Es ist anzunehmen, dass bei einer früheren Warnung diese Menschenleben hätten gerettet werden können.
An den Flüssen Rhein, Mosel, Saar, Lahn, Nahe, Glan, Sieg, Sauer und Our existiert ein Hochwassermeldedient (§ 1 HWasMeldeV RP), der die Kommunen dazu verpflichtet, örtliche Alarmpläne aufzustellen und vor Hochwassergefahren zu warnen (§ 4 Abs. 3 HWasMeldeV RP). Für die Ahr besteht eine solche Verpflichtung auch 11 Monate nach der Flutkatastrophe nicht.
Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass der Verordnungsgeber den § 1 der Hochwassermeldeverordnung wie folgt abändert:
Text alt:
§ 1
Einrichtung eines Hochwassermeldedienstes
Es wird ein Hochwassermeldedienst für den Rhein, die Mosel, die Saar, die Lahn, die Nahe, den Glan im Landkreis Bad Kreuznach, die Sieg, die Sauer und die Our eingerichtet.
Text neu:
§ 1
Einrichtung eines Hochwassermeldedienstes
Es wird ein Hochwassermeldedienst für den Rhein, die Mosel, die Saar, die Lahn, die Nahe, den Glan im Landkreis Bad Kreuznach, die Sieg, die Sauer, die Our und die Ahr eingerichtet.
Die Anpassung verpflichtet die Kommunen künftig dazu, vor Hochwassergefahren zu warnen und somit Menschenleben zu schützen.
Update 15.10.2022
Zuständigkeit für die Änderung der Verordnung:
Referat Hochwasserrisikomanagement, Hydrologie, Klimawandel in der Wasserwirtschaft
und Kompetenzzentrum Hochwasservorsorge
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT,
ENERGIE UND MOBILITÄT
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon 06131 16-2441
Telefax 06131 16-172441
christian.staudt@mkuem.rlp.de