

Hallo zusammen,
ohne jetzt auf die vergangenen Prozesstage noch im Detail einzugehen, ist dies ein insgesamt langes Verfahren gewesen. Seit 2019 liegt der Fall Gerichten vor und wurde heute, am 13.05.2024, vom OVG Münster entschieden. Es ist keine Berufung zugelassen, und das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig.
Und es ist noch immer Vorsicht geboten, denn die AfD kann noch immer vor ein Gericht ziehen. In diesem Fall ist es das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, und dort einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen.
Wir wissen alle, dass die AfD diese Niederlage nicht wegstecken kann und auch nicht wegstecken wird. Es ist auch äußerste Vorsichtig notwendig, denn jeder von uns allen, unkontrollierte Schritt, also jede unkontrollierte Handlung, kann der AfD im Nachgang positiv in die Karten spielen.
Daher ist davon auszugehen, dass die AfD diesen Zulassungsantrag stellen wird.
Wenn schon Untergang, dann wenigstens mit Pauken und Trompeten, oder besser mit Fackeln und Trommeln.
Und kurz nochmal zum Mitschreiben: Das Urteil von heute wirkt sich auf die AfD bundesweit aus, somit auch auf die Junge Alternative.
Als ständiger Beobachter im Rahmen der Petition war uns nach diversen juristischen Einschätzungen bewusst, wie das Urteil von heute aussehen wird. Und wir setzen auch noch einen drauf, denn wir haben von Anfang an berichtet, dass dieses Urteil sich auch negativ in einem Verbotsverfahren gegen die gesamte AfD auswirken wird.
Es ist jetzt wichtig die Nerven zu behalten und keine Dummheiten zu machen.
Daher unsere Bitte: Freude ist okay, in Euphorie verfallen ist ganz schlecht.
Der nächste Schritt von uns ist, wir werden jetzt mit Marco Wanderwitz Kontakt aufnehmen, um alles weitere für einen Verbotsantrag zu besprechen.
Das bedeutet für euch: Ihr könnt euch noch immer unserer Petition anschließen und jetzt erst recht unterschreiben und natürlich die Petition richtig weit verbreiten.
Das Tor zur Hölle für die AfD ist offen, schubsen wir sie endgültig hinein.
-Uwe Schulze-