

Erfolgloser Eilantrag der AfD gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidung zu öffentlichen Bekanntmachungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz!
Kurzfassung:
Erfolgloser Eilantrag gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidung zu öffentlichen Bekanntmachungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Pressemitteilung Nr. 22/2021 vom 18. März 2021
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) abgelehnt, der auf eine Zwischenentscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gerichtet ist.
Gesamte Entscheidung:
Des Weiteren hat man Change.org die Gemeinnützigkeit entzogen.
Kurz zwischendurch, diese Petition läuft auf der Plattform von Change.org.
Zitat von Change.org: Wir sind geschockt: Uns wurde die #Gemeinnützigkeit final entzogen, weil wir uns weigern Eure Petitionen an Nestlé, Amazon Amazon & andere Großkonzerne zu löschen! Tausende Petitionen sind betroffen!
Wir erheben Einspruch,
@OlafScholz
! Wir sind überzeugt: #DemokratieIstGemeinnützig 1/5 „
Ihr könnt Olaf Scholz dazu auch die Meinung schreiben, hier sein öffentliches Facebookprofil.
Und bitte sachlich bleiben, alles andere ist unprofessionell .