

Eingliederungshilfe: Keine Verschlechterung der Einkommens- und Vermögensanrechnung
Das Problem
Es droht eine Verschlechterung der Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Eingliederungshilfe. Bund und Länder haben am 25. Juni 2026 angekündigt, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe anpassen zu wollen – und nehmen dabei zuvorderst die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte in den Blick. Sparmaßnahmen gefährden die hart erkämpften Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes. Es drohen eine stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen zulasten der Betroffenen und eine Rückkehr zur Fürsorgelogik der Vergangenheit.
Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen, etwa durch Assistenzleistungen. Seit 2020 ist die Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz aus der Sozialhilfe herausgelöst. Damit wird anerkannt, dass Eingliederungshilfe keine Fürsorgeleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist, sondern eine Leistung zur Teilhabe, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleicht. Seither werden eigenes Einkommen und Vermögen weniger angerechnet, womit die Erwerbsarbeit von Menschen mit Behinderungen anerkannt und zumindest das Ansparen begrenzter Rücklagen ermöglicht wird.
Auf Eingliederungshilfe angewiesene Menschen mit Behinderungen zahlen wie andere Bürgerinnen und Bürger auch Abgaben und Steuern. Zusätzlich muss für notwendige Assistenzleistungen ein einkommensabhängiger Beitrag zur Eingliederungshilfe geleistet werden. Menschen mit Behinderungen, die zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile Eingliederungshilfe benötigen, dürfen zudem nur begrenzt sparen. Bezieher von Eingliederungshilfe sind ständig mit der Frage konfrontiert: Wie viel darf ich noch sparen? Das oberhalb des Vermögensfreibetrags liegende Vermögen muss für die Eingliederungshilfe eingesetzt werden – auch wenn von dem Ersparten bereits Abgaben, Steuern und ein Eigenbeitrag für die Eingliederungshilfe geleistet wurden. Die Bundesregierung fordert die Bevölkerung auf, für das Alter ausreichend vorzusorgen; Beziehern von Eingliederungshilfe ist dies jedoch weitestgehend unmöglich.
Eine stärkere Anrechnung schwächt Leistungsanreize erheblich. Mehrarbeit und beruflicher Aufstieg lohnen sich kaum noch. Fachleute und das Bundeswirtschaftsministerium warnen: Hohe Entzugsraten machen Erwerbsarbeit unattraktiver und verschärfen den Fachkräftemangel. Die Koalition will Erwerbsanreize bei der Grundsicherung und weiteren Sozialleistungen verbessern; Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe droht jedoch das Gegenteil.
Eine stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen widerspricht dem erklärten Reformziel, die Eingliederungshilfe zu entbürokratisieren. Sie verursacht mehr Verwaltungsaufwand und Bürokratie, nicht weniger. Fraglich ist, ob die durch stärkere Anrechnung eingenommenen Gelder überhaupt den Verwaltungsaufwand übersteigen.
Der UN-Fachausschuss kritisierte 2023 ausdrücklich die Anrechnung von Einkommen und Vermögen von Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe, da dadurch das gleichberechtigte Sparen behindert sowie die finanzielle Sicherheit im Alter gefährdet wird. Eine stärkere Anrechnung verschärft genau die Problematik, die der UN-Fachausschuss kritisiert hat, und ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. Diese Sicht teilt auch die SPD-Bundestagsfraktion, die die Anrechnung als nicht mehr zeitgemäß und mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar bewertet und sich für eine einkommens- und vermögensunabhängige Eingliederungshilfe ausspricht, wie es beispielsweise für Assistenzleistungen in Schweden bereits seit Jahrzehnten der Fall ist.
Perspektivisch sollte ein vollständiger Verzicht auf die Einkommens- und Vermögensanrechnung geprüft werden, der die damit verbundene Bürokratie abschafft, Leistungsanreize erhöht, gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht und im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Unverzichtbar ist jedoch, dass die Einkommens- und Vermögensanrechnung nicht verschärft wird. Teilhabe ist kein Luxus, sondern Menschenrecht!
Wir fordern die Bundesregierung auf: Keine Verschlechterung der Einkommens- und Vermögensanrechnung!
Belege und weiterführende Quellen:
- Herauslösung aus der Sozialhilfe, geringere Anrechnung seit 2020: §§ 135 ff. SGB IX; betanet, „Eingliederungshilfe – Einkommen und Vermögen".
- Einkommensabhängiger Eigenbeitrag: § 136 SGB IX.
- Vermögen oberhalb des Freibetrags ist einzusetzen: § 139 SGB IX.
- Drohende Verschärfung / fiskalischer Anlass: Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen", Beschluss der Bundeskanzler-Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Juni 2026.
- Rückkehr zur Fürsorgelogik: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, „Drohender Kahlschlag im Sozialen".
- Hohe Transferentzugsraten mindern Erwerbsanreize und können den Fachkräftemangel verschärfen: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2023/24; Bundeswirtschaftsministerium, Monatsbericht 10/2024.
- Altersvorsorge-Appell der Bundesregierung: Bundesregierung, „Private Altersvorsorge wird attraktiver".
- Reformierung der Entzugsraten im Bürgergeld und bei weiteren Sozialleistungen: Koalitionsvertrag CDU/CSU–SPD 2025; IAB-Forum, 15. Juli 2025.
- Reformziel Bürokratieabbau: BMAS, Abschluss des Dialogprozesses Eingliederungshilfe (Meldung vom 12. Juni 2026).
- UN-Behindertenrechtskonvention: UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Abschließende Bemerkungen zu Deutschland (CRPD/C/DEU/CO/2-3), 3. Oktober 2023, Artikel 28, Ziffer c.
- Position der SPD-Bundestagsfraktion: SPD-Bundestagsfraktion, Positionspapier „Für eine inklusive Gesellschaft".
- Schweden, einkommensunabhängige persönliche Assistenz: schwedische Assistenzreform (LSS, seit 1994); Independent Living Institute.

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Das Problem
Es droht eine Verschlechterung der Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Eingliederungshilfe. Bund und Länder haben am 25. Juni 2026 angekündigt, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe anpassen zu wollen – und nehmen dabei zuvorderst die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte in den Blick. Sparmaßnahmen gefährden die hart erkämpften Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes. Es drohen eine stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen zulasten der Betroffenen und eine Rückkehr zur Fürsorgelogik der Vergangenheit.
Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen, etwa durch Assistenzleistungen. Seit 2020 ist die Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz aus der Sozialhilfe herausgelöst. Damit wird anerkannt, dass Eingliederungshilfe keine Fürsorgeleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist, sondern eine Leistung zur Teilhabe, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleicht. Seither werden eigenes Einkommen und Vermögen weniger angerechnet, womit die Erwerbsarbeit von Menschen mit Behinderungen anerkannt und zumindest das Ansparen begrenzter Rücklagen ermöglicht wird.
Auf Eingliederungshilfe angewiesene Menschen mit Behinderungen zahlen wie andere Bürgerinnen und Bürger auch Abgaben und Steuern. Zusätzlich muss für notwendige Assistenzleistungen ein einkommensabhängiger Beitrag zur Eingliederungshilfe geleistet werden. Menschen mit Behinderungen, die zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile Eingliederungshilfe benötigen, dürfen zudem nur begrenzt sparen. Bezieher von Eingliederungshilfe sind ständig mit der Frage konfrontiert: Wie viel darf ich noch sparen? Das oberhalb des Vermögensfreibetrags liegende Vermögen muss für die Eingliederungshilfe eingesetzt werden – auch wenn von dem Ersparten bereits Abgaben, Steuern und ein Eigenbeitrag für die Eingliederungshilfe geleistet wurden. Die Bundesregierung fordert die Bevölkerung auf, für das Alter ausreichend vorzusorgen; Beziehern von Eingliederungshilfe ist dies jedoch weitestgehend unmöglich.
Eine stärkere Anrechnung schwächt Leistungsanreize erheblich. Mehrarbeit und beruflicher Aufstieg lohnen sich kaum noch. Fachleute und das Bundeswirtschaftsministerium warnen: Hohe Entzugsraten machen Erwerbsarbeit unattraktiver und verschärfen den Fachkräftemangel. Die Koalition will Erwerbsanreize bei der Grundsicherung und weiteren Sozialleistungen verbessern; Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe droht jedoch das Gegenteil.
Eine stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen widerspricht dem erklärten Reformziel, die Eingliederungshilfe zu entbürokratisieren. Sie verursacht mehr Verwaltungsaufwand und Bürokratie, nicht weniger. Fraglich ist, ob die durch stärkere Anrechnung eingenommenen Gelder überhaupt den Verwaltungsaufwand übersteigen.
Der UN-Fachausschuss kritisierte 2023 ausdrücklich die Anrechnung von Einkommen und Vermögen von Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe, da dadurch das gleichberechtigte Sparen behindert sowie die finanzielle Sicherheit im Alter gefährdet wird. Eine stärkere Anrechnung verschärft genau die Problematik, die der UN-Fachausschuss kritisiert hat, und ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. Diese Sicht teilt auch die SPD-Bundestagsfraktion, die die Anrechnung als nicht mehr zeitgemäß und mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar bewertet und sich für eine einkommens- und vermögensunabhängige Eingliederungshilfe ausspricht, wie es beispielsweise für Assistenzleistungen in Schweden bereits seit Jahrzehnten der Fall ist.
Perspektivisch sollte ein vollständiger Verzicht auf die Einkommens- und Vermögensanrechnung geprüft werden, der die damit verbundene Bürokratie abschafft, Leistungsanreize erhöht, gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht und im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Unverzichtbar ist jedoch, dass die Einkommens- und Vermögensanrechnung nicht verschärft wird. Teilhabe ist kein Luxus, sondern Menschenrecht!
Wir fordern die Bundesregierung auf: Keine Verschlechterung der Einkommens- und Vermögensanrechnung!
Belege und weiterführende Quellen:
- Herauslösung aus der Sozialhilfe, geringere Anrechnung seit 2020: §§ 135 ff. SGB IX; betanet, „Eingliederungshilfe – Einkommen und Vermögen".
- Einkommensabhängiger Eigenbeitrag: § 136 SGB IX.
- Vermögen oberhalb des Freibetrags ist einzusetzen: § 139 SGB IX.
- Drohende Verschärfung / fiskalischer Anlass: Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen", Beschluss der Bundeskanzler-Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Juni 2026.
- Rückkehr zur Fürsorgelogik: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, „Drohender Kahlschlag im Sozialen".
- Hohe Transferentzugsraten mindern Erwerbsanreize und können den Fachkräftemangel verschärfen: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2023/24; Bundeswirtschaftsministerium, Monatsbericht 10/2024.
- Altersvorsorge-Appell der Bundesregierung: Bundesregierung, „Private Altersvorsorge wird attraktiver".
- Reformierung der Entzugsraten im Bürgergeld und bei weiteren Sozialleistungen: Koalitionsvertrag CDU/CSU–SPD 2025; IAB-Forum, 15. Juli 2025.
- Reformziel Bürokratieabbau: BMAS, Abschluss des Dialogprozesses Eingliederungshilfe (Meldung vom 12. Juni 2026).
- UN-Behindertenrechtskonvention: UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Abschließende Bemerkungen zu Deutschland (CRPD/C/DEU/CO/2-3), 3. Oktober 2023, Artikel 28, Ziffer c.
- Position der SPD-Bundestagsfraktion: SPD-Bundestagsfraktion, Positionspapier „Für eine inklusive Gesellschaft".
- Schweden, einkommensunabhängige persönliche Assistenz: schwedische Assistenzreform (LSS, seit 1994); Independent Living Institute.

Die Entscheidungsträger*innen

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Petition am 1. Juli 2026 erstellt