Einführung der Familienstartzeit in Deutschland

Das Problem

Ich werde im Juli Vater und seit der freudigen Nachricht über die Schwangerschaft habe ich mich intensiv mit den verschiedenen formalen Voraussetzungen rund um Elterngeld, Elternzeit usw. auseinandergesetzt. Wie viele andere bin ich auf die von Deutschland noch nicht umgesetzte EU-Vorgabe für die Familienstartzeit gestoßen. Dabei geht es um eine zehntätige, bezahlte Auszeit, die es einem Elternteil ermöglicht sich mit um die Familie zu kümmern.  

Die Familienstartzeit ist eine wichtige Maßnahme, die jungen Familien hilft, sich auf das neue Leben einzustellen und eine stabile Bindung zu ihrem Kind aufzubauen. Die EU hat diese Regel bereits 2019 eingeführt (Quelle: Europäische Kommission, Art 4 EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (EU 2019/1158)), aber Deutschland hat sie noch nicht umgesetzt, obwohl dies im Koalitionsvertrag verankert ist.

Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft den Wert junger Familien erkennen und ihnen die Unterstützung bieten, die sie benötigen. Mit dieser Petition fordere ich unsere politischen Entscheidungsträger dazu auf, ihre Aufmerksamkeit auf diese wichtige Maßnahme zu lenken und ihre schnellstmögliche Einführung sicherzustellen.

Bitte unterstützen Sie diese Petition und helfen Sie uns dabei, einen Unterschied für alle zukünftigen Eltern in Deutschland zu machen. Ihre Stimme zählt!

Eckpunkte des Gesetzvorhabens:

Nach einem Referentenentwurf (Gesetz zur Einführung eines Freistellungsanspruchs für den Partner oder die Partnerin nach der Entbindung und zur Änderung anderer Gesetze im Bereich der familienbezogenen Leistungen (Familienstartzeit-Gesetz)) des Familienministeriums vom März 2023 sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um Eltern frühzeitig eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei der Kindesbetreuung zu ermöglichen. Danach soll es ab Januar 2024 für Partner oder Partnerinnen nach der Geburt eines Kindes möglich sein, zehn Arbeitstage lang bezahlte Freistellung zu nehmen, ohne dabei Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen.

Der Gesetzentwurf ist noch in der Ressortabstimmung. Der Entwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

Einführung eines Freistellungsanspruchs des zweiten Elternteils in den ersten zehn Arbeitstagen nach einer Geburt (§ 25a MuSchG).
Anspruchsberechtigt kann der andere Elternteil oder eine von der Frau benannte Person sein, wenn der andere Elternteil nicht mit der Mutter in einem Haushalt lebt.
Die Zeit der Partnerfreistellung wird wie die Zeit der Mutterschutzfrist auf den Anspruch auf Elternzeit angerechnet (§ 15 BEEG).
Für die Zeit der Freistellung erhält der Partner oder die Partnerin vom Arbeitgeber Partnerschaftslohn in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei Kalendermonate (Orientierung an den Mutterschaftsleistungen).
Der Partnerschaftslohn wird auf das Elterngeld angerechnet, wenn ein Anspruch auf Elterngeld besteht (§ 3 BEEG).

(Quelle: aok.de/fk/jahreswechsel/familienstartzeit/, Stand 10.11.2023)

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Das Problem

Ich werde im Juli Vater und seit der freudigen Nachricht über die Schwangerschaft habe ich mich intensiv mit den verschiedenen formalen Voraussetzungen rund um Elterngeld, Elternzeit usw. auseinandergesetzt. Wie viele andere bin ich auf die von Deutschland noch nicht umgesetzte EU-Vorgabe für die Familienstartzeit gestoßen. Dabei geht es um eine zehntätige, bezahlte Auszeit, die es einem Elternteil ermöglicht sich mit um die Familie zu kümmern.  

Die Familienstartzeit ist eine wichtige Maßnahme, die jungen Familien hilft, sich auf das neue Leben einzustellen und eine stabile Bindung zu ihrem Kind aufzubauen. Die EU hat diese Regel bereits 2019 eingeführt (Quelle: Europäische Kommission, Art 4 EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (EU 2019/1158)), aber Deutschland hat sie noch nicht umgesetzt, obwohl dies im Koalitionsvertrag verankert ist.

Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft den Wert junger Familien erkennen und ihnen die Unterstützung bieten, die sie benötigen. Mit dieser Petition fordere ich unsere politischen Entscheidungsträger dazu auf, ihre Aufmerksamkeit auf diese wichtige Maßnahme zu lenken und ihre schnellstmögliche Einführung sicherzustellen.

Bitte unterstützen Sie diese Petition und helfen Sie uns dabei, einen Unterschied für alle zukünftigen Eltern in Deutschland zu machen. Ihre Stimme zählt!

Eckpunkte des Gesetzvorhabens:

Nach einem Referentenentwurf (Gesetz zur Einführung eines Freistellungsanspruchs für den Partner oder die Partnerin nach der Entbindung und zur Änderung anderer Gesetze im Bereich der familienbezogenen Leistungen (Familienstartzeit-Gesetz)) des Familienministeriums vom März 2023 sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um Eltern frühzeitig eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei der Kindesbetreuung zu ermöglichen. Danach soll es ab Januar 2024 für Partner oder Partnerinnen nach der Geburt eines Kindes möglich sein, zehn Arbeitstage lang bezahlte Freistellung zu nehmen, ohne dabei Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen.

Der Gesetzentwurf ist noch in der Ressortabstimmung. Der Entwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

Einführung eines Freistellungsanspruchs des zweiten Elternteils in den ersten zehn Arbeitstagen nach einer Geburt (§ 25a MuSchG).
Anspruchsberechtigt kann der andere Elternteil oder eine von der Frau benannte Person sein, wenn der andere Elternteil nicht mit der Mutter in einem Haushalt lebt.
Die Zeit der Partnerfreistellung wird wie die Zeit der Mutterschutzfrist auf den Anspruch auf Elternzeit angerechnet (§ 15 BEEG).
Für die Zeit der Freistellung erhält der Partner oder die Partnerin vom Arbeitgeber Partnerschaftslohn in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei Kalendermonate (Orientierung an den Mutterschaftsleistungen).
Der Partnerschaftslohn wird auf das Elterngeld angerechnet, wenn ein Anspruch auf Elterngeld besteht (§ 3 BEEG).

(Quelle: aok.de/fk/jahreswechsel/familienstartzeit/, Stand 10.11.2023)

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Die Entscheidungsträger*innen

Lisa Paus
Lisa Paus
Bundesfamilienministerin / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Neuigkeiten zur Petition

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Petition am 6. März 2024 erstellt