Eigenständiger Radweg am rechten Kremsufer zwischen Nöstlbach und Motorikpark Ansfelden

Eigenständiger Radweg am rechten Kremsufer zwischen Nöstlbach und Motorikpark Ansfelden

Startdatum
4. August 2022
416 Unterschriften:Nächstes Ziel: 500
Jetzt unterstützen

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Magdalena Langmayr

Die Weißenberger Straße zwischen Weißenberg und Ritzlhof ist eine schmale Gemeindestraße (50 km/h), deren geradliniger Verlauf PKW-Fahrer:innen zum „Rasen“ geradezu herausfordert. Aus der Sicht von Radfahrenden ist die Weißenberger Straße Teil des attraktiven Kremstalradweges R10, idyllisch am Kremsfluss verlaufend. 

Dieser Teil des R10 hat große Bedeutung im Alltagsradeln in unserer Region. Sie ist Verbindungsstrecke zwischen den umliegenden Siedlungen und dem Motorikpark in Ansfelden und entfernter liegenden Zielen in Neuhofen, St. Marien, Ansfelden, Traun und Linz.

Eine parallele Führung von Rad- und KFZ-Verkehr auf dieser schmalen Straße ist gefährlich und  benachteiligt den Radverkehr. So kommen wir nicht zu der notwendigen Mobilitätswende die es so notwendig braucht.

Die Initiator:innen wenden sich mit folgendem Forderungen an das Land Oberösterreich und an die OÖ. Landesregierung:

  • Errichtung und Finanzierung eines eigenständigen Radweges am rechten Ufer der Krems zwischen Nöstlbach und dem Motorikpark in Ansfelden
  • Errichtung einer Fahrradbrücke über die Krems

Der von uns geforderte neue Radweg am rechten Kremsufer würde das Gewerbegebiet Nöstlbach für Radfahrende sowie Fußgänger:innen erschließen. Leider wurde beim erst recht kürzlich erfolgten Bau der Umfahrung Nöstlbach darauf keine Rücksicht genommen. 

Wir fordern vom Land OÖ eine Realisierungszusage bis Dezember 2022 und/oder die Herstellung des neuen Radweges innerhalb von 3 Jahren. Ansonsten setzen sich die unterzeichnenden Gemeinderät:innen, Vizebürgermeister:innen und Bürgermeister:innen für eine Ausweisung der Weissenberger Staße als „Fahrradstraße“ ein.

Die Fahrradstraße Weissenberger Straße reicht von der „Hofmühle“ bis zur Unterführung Schellingstraße.

Fahrradstraßen bieten eine hohe Qualität für Radfahrende. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Der motorisierte Verkehr darf nur zufahren  (Anrainer*innen, Zustelldienste) oder queren, aber nicht durchfahren. Die höchst zulässige Fahrgeschwindigkeit ist 30 km/h.

Jetzt unterstützen
416 Unterschriften:Nächstes Ziel: 500
Jetzt unterstützen