Durch Solidarität zu gleichen Rentenansprüchen für ALLE Bürger!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Stefan Huber und 12 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Stellen Sie sich vor, wir hätten ein Rentensystem, das niemanden im Alter im Stich lässt – und in das jeder von uns fair einzahlt. 

Der Bundeskanzler hat im März 2026 einen Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung angekündigt. Dieser Paradigmenwechsel ist unbedingt erforderlich! Im Zusammenhang mit den derzeitigen Diskussionen zur Rentenreform kann ich aber einen solchen Paradigmenwechsel nicht erkennen. Im Gegenteil:  Die Politik bastelt weiter an alten Stellschrauben herum, während die „kleineren Leute“ im Alter um ihre Existenz bangen müssen und auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind. Das ist weder weitsichtig noch sozial gerecht! Es muss wieder eine Politik für die Bürger unseres Landes mit Weitsicht gemacht werden! So zukunftsorientiert, dass  eben nicht ständig daran herumgebastelt werden muss. Aber das geht natürlich nicht von heute auf morgen!

Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland in den Artikeln 20 und 28 als sozialen Rechtsstaat. Dies bedeutet, dass der Staat verpflichtet ist, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten, soziale Gegensätze auszugleichen und das Wohl der Bürger zu fördern. Dazu gehört auch eine gerechte Lastenverteilung. Das kommt aber bisher alles viel zu kurz! Einer trage des anderen Last! Dieser soziale Gedanke wurde in den letzten Jahren immer mehr nach hinten gedrängt. 

Deshalb muss ein Paradigmenwechsel her, der dafür sorgt,

  • dass unsere Gesellschaft wieder enger zusammenrückt. Insbesondere dann, wenn auch in der Kranken- und Pflegeversicherung alle Bürger pflichtversichert werden. 
  • dass unsere Bürger eine Rente erhalten, von der sie leben können und nicht auf „Zuschüsse“ des Staates angewiesen sind.
  • dass diese Renten in ihrer Höhe vergleichbar sind mit den Pensionen unserer Beamten und den Renten anderer EU-Staaten.
  • dass die Diskussionen zwischen Renten und Pensionen bzw. zwischen Arbeitern und Angestellten sowie Beamten in der Altersversorgung aufhören. 

Um das zu erreichen ist das Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) dahingehend zu ändern,

  • dass alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden, wobei z.B. bei Beamten wegen der Besitzstandswahrung Übergangsregelungen geschaffen werden müssen.
  • dass Regelungen zum Aufbau eines Rentenfonds geschaffen werden, wobei dieser Fonds von allen Bürgern aus zusätzlichen Abgaben (Soli) finanziert (aufgebaut) und bei der Rentenversicherung angesiedelt wird. Dazu ist auch eine Änderung bei den steuerlichen Gesetzen erforderlich!
  • dass später aus den Zinsen dieses Fonds die Renten mitfinanziert werden.
  • dass alle Tarifbereiche übergreifend eine betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) aufzubauen haben, analog der im Baugewerbe bestehenden.

Das wichtigste ist also:

  • Die Einbeziehung aller Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Der Aufbau eines Fonds unter Beteiligung aller Bürger, aus dessen Zinsen später einmal die Renten mitfinanziert werden.
  • Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zwar tarifübergreifend.

Damit wird bezogen auf die Altersversorgung eine Gleichbehandlung aller Bürger erreicht und somit das „Kastendenken“ beendet.

Es wird eine Angleichung der Renten für Arbeiter und Angestellte an die Beamten-Pensionen und an die Renten anderer EU-Länder erreicht.

Arbeiter und Angestellte haben endlich Anspruch auf Renten von denen sie leben können, wie in anderen EU-Ländern auch.

Durch den Aufbau des gemeinschaftlichen Fonds braucht zukünftig niemand mehr eine eigene zusätzliche Altersversorgung (auf eigenes Risiko) abzuschließen.

Die Rentenversicherungsbeiträge werden nicht erhöht, sondern können ggf. sogar gesenkt werden.

Die Gesellschaft rückt näher zusammen. Insbesondere dann, wenn auch in der Kranken- und Pflegeversicherung alle Bürger pflichtversichert werden. Eine Petition dazu wird von mir vorbereitet.

 



 

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Stefan Huber und 12 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Stellen Sie sich vor, wir hätten ein Rentensystem, das niemanden im Alter im Stich lässt – und in das jeder von uns fair einzahlt. 

Der Bundeskanzler hat im März 2026 einen Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung angekündigt. Dieser Paradigmenwechsel ist unbedingt erforderlich! Im Zusammenhang mit den derzeitigen Diskussionen zur Rentenreform kann ich aber einen solchen Paradigmenwechsel nicht erkennen. Im Gegenteil:  Die Politik bastelt weiter an alten Stellschrauben herum, während die „kleineren Leute“ im Alter um ihre Existenz bangen müssen und auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind. Das ist weder weitsichtig noch sozial gerecht! Es muss wieder eine Politik für die Bürger unseres Landes mit Weitsicht gemacht werden! So zukunftsorientiert, dass  eben nicht ständig daran herumgebastelt werden muss. Aber das geht natürlich nicht von heute auf morgen!

Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland in den Artikeln 20 und 28 als sozialen Rechtsstaat. Dies bedeutet, dass der Staat verpflichtet ist, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten, soziale Gegensätze auszugleichen und das Wohl der Bürger zu fördern. Dazu gehört auch eine gerechte Lastenverteilung. Das kommt aber bisher alles viel zu kurz! Einer trage des anderen Last! Dieser soziale Gedanke wurde in den letzten Jahren immer mehr nach hinten gedrängt. 

Deshalb muss ein Paradigmenwechsel her, der dafür sorgt,

  • dass unsere Gesellschaft wieder enger zusammenrückt. Insbesondere dann, wenn auch in der Kranken- und Pflegeversicherung alle Bürger pflichtversichert werden. 
  • dass unsere Bürger eine Rente erhalten, von der sie leben können und nicht auf „Zuschüsse“ des Staates angewiesen sind.
  • dass diese Renten in ihrer Höhe vergleichbar sind mit den Pensionen unserer Beamten und den Renten anderer EU-Staaten.
  • dass die Diskussionen zwischen Renten und Pensionen bzw. zwischen Arbeitern und Angestellten sowie Beamten in der Altersversorgung aufhören. 

Um das zu erreichen ist das Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) dahingehend zu ändern,

  • dass alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden, wobei z.B. bei Beamten wegen der Besitzstandswahrung Übergangsregelungen geschaffen werden müssen.
  • dass Regelungen zum Aufbau eines Rentenfonds geschaffen werden, wobei dieser Fonds von allen Bürgern aus zusätzlichen Abgaben (Soli) finanziert (aufgebaut) und bei der Rentenversicherung angesiedelt wird. Dazu ist auch eine Änderung bei den steuerlichen Gesetzen erforderlich!
  • dass später aus den Zinsen dieses Fonds die Renten mitfinanziert werden.
  • dass alle Tarifbereiche übergreifend eine betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) aufzubauen haben, analog der im Baugewerbe bestehenden.

Das wichtigste ist also:

  • Die Einbeziehung aller Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Der Aufbau eines Fonds unter Beteiligung aller Bürger, aus dessen Zinsen später einmal die Renten mitfinanziert werden.
  • Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zwar tarifübergreifend.

Damit wird bezogen auf die Altersversorgung eine Gleichbehandlung aller Bürger erreicht und somit das „Kastendenken“ beendet.

Es wird eine Angleichung der Renten für Arbeiter und Angestellte an die Beamten-Pensionen und an die Renten anderer EU-Länder erreicht.

Arbeiter und Angestellte haben endlich Anspruch auf Renten von denen sie leben können, wie in anderen EU-Ländern auch.

Durch den Aufbau des gemeinschaftlichen Fonds braucht zukünftig niemand mehr eine eigene zusätzliche Altersversorgung (auf eigenes Risiko) abzuschließen.

Die Rentenversicherungsbeiträge werden nicht erhöht, sondern können ggf. sogar gesenkt werden.

Die Gesellschaft rückt näher zusammen. Insbesondere dann, wenn auch in der Kranken- und Pflegeversicherung alle Bürger pflichtversichert werden. Eine Petition dazu wird von mir vorbereitet.

 



 

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