Aggiornamento sulla petizioneKindertagespflege ist kein Hobby!Niederschmetterndes Urteil für uns Kindertagespflegepersonen

Jennifer HartmannGermania
4 feb 2018
Hallo liebe Unterstützer,
am Donnerstag, den 25.01.18 wurde durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein niederschmetterndes Urteil für uns Kindertagespflegepersonen getroffen. Der Richter hat bestätigt, was schon lange befürchtet wurde. Der „Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung“ (nach Maßgabe von Absatz 2a,) muss nicht zum Leben reichen. Die Kommunen haben einen großen Beurteilungsspielraum und es ist gesetzeskonform, wenn die Kindertagespflegeperson nicht davon leben kann, geschweige denn für das Alter vorsorgen kann. (http://www.bverwg.de/pm/2018/2)
Bereits 2008 war dem Bundestag bekannt, dass sich die Kindertagespflege zu einem Berufsbild entwickeln soll. Bis heute, ganze 10 Jahre später!, hat sich nicht viel getan.
Wir hoffen sehr darauf, dass die Klägerin weiter an das Bundesverfassungsgericht gehen wird. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen. Wir unterstützen sie natürlich mit allem, was wir haben!
Jetzt ist es wichtiger denn je, die Bundesländer mit ins Boot zu holen. Sie treffen die letzten Entscheidungen, sie sind für die genauen Regelungen zuständig. Auf unserer Länderkonferenz im März werden wir über diese landesspezifischen Regelungen diskutieren und Forderungen für das jeweilige Bundesland formulieren. Natürlich suchen wir auch weiterhin den Kontakt zu den Politikern.
Uns fehlen noch 2 Bundesländer für die Konferenz: Brandenburg und Hamburg. Wir suchen also noch Kindertagespflegepersonen, die diese beiden Bundesländer bei unserer Konferenz vertreten wollen. Außerdem können wir für einige Bundesländer noch 1-2 Leute brauchen.
Informationen findet ihr auf (hier könnt ihr euch auch für die Konferenz vormerken lassen)
http://www.kindertagespflege-heute.de/2017/12/laenderkonferenz-am-17-3-18/
Wir werden nicht aufgeben! Jetzt erst recht nicht. Wir haben eine gerechte Bezahlung verdient!
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