Digitale Zwangsnutzung stoppen – Recht auf analoge Zugänge sichern!

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
dieses Schreiben möchte ich euch nicht vorenthalten:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Sehr geehrte Frau Zgoll,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. August 2026 und dafür, dass Sie sich mit so viel Engagement für eine verbraucherfreundliche Digitalisierung einsetzen. Wir wissen Ihr Interesse und Ihren Einsatz für dieses wichtige Thema sehr zu schätzen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass aus organisatorischen und zeitlichen Gründen grundsätzlich keine Petitionen persönlich entgegengenommen werden können.
Ich bitte daher um Verständnis, dass wir Ihnen keinen Termin für ein persönliches Treffen anbieten können. Auch wenn eine persönliche Entgegennahme nicht möglich ist, nimmt das BMJV Ihre Initiative und das der Unterstützerinnen und Unterstützer und die damit verbundenen Anliegen für die weitere Arbeit aufmerksam zur Kenntnis.
Die fortschreitende Digitalisierung erfasst immer mehr Bereiche des Verbraucheralltags und viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen die digitalen Angebote und Möglichkeiten aktiv. Lediglich rund 3 % der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren in Deutschland nutzten nach Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes das Internet im letzten Jahr nicht. Der Anteil der „Offliner“ hat sich dabei binnen fünf Jahren kontinuierlich reduziert, im Jahr 2021 lag er noch bei 6%. In der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen war der Anteil der „Offliner“ mit gut 10 Prozent am höchsten.
Trotz der vergleichsweise geringen Zahl an „Offlinern“ darf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche nicht dazu führen, bestimmte Gruppen, die digitale Technologien nicht nutzen, vom Wirtschaftsleben auszuschließen. Das gilt vor allem für Angebote und Leistungen im Bereich der allgemeinen Daseinsvorsorge wie z.B. des öffentlichen Nahverkehrs oder der Energieversorgung. In einigen Bereichen der Daseinsvorsorge ist der Marktzugang generell geregelt und wird auch sichergestellt, beispielsweise bei der Energiegrundversorgung oder beim Zugang zu einem Basiskonto. Auch die weitere Verfügbarkeit und Nutzbarkeit des Euro-Bargeldes ist von großer Bedeutung. Dies ist auch im Koalitionsvertrag abgebildet, wonach das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten werden soll, eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr bestehen und grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen.
Für den Postbereich sieht das seit Juli 2024 geltende modernisierte Postgesetz als Infrastrukturvorgabe für die postalische Grundversorgung (Universaldienst) weiterhin vor, dass bundesweit mindestens 12 000 Universaldienstfilialen unter Einhaltung von einwohneranzahl-, entfernungs- und flächenbezogenen Kriterien vorhanden sein müssen. Die Deutsche Bahn stellt zwar seit einigen Jahren die BahnCard 25 und 50 nicht mehr in Form einer Plastikkarte zur Verfügung, ermöglicht aber weiterhin die Verwendung eines Papierdokuments für die Menschen, die keine digitale BahnCard nutzen wollen oder können. Auch das Deutschlandticket kann – je nach Anbieter – aktuell als digitales Abonnement oder als Chipkarte erworben werden. Die Chipkarte wird beispielsweise von der Deutschen Bahn angeboten sowie von verschiedenen Verkehrsverbünden und ist in den jeweiligen Reise- bzw. Kundenzentren erhältlich. Auch die Spar- und Super Sparpreistickets werden von der Deutschen Bahn weiterhin in Papierform am Schalter angeboten.
Die Bundesregierung fördert daneben immer wieder Projekte, die gezielt vulnerable Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich Digitalisierung unterstützen. Unter dem Titel „Digital-Kompass“ wurden bzw. werden seit 2015 verschiedene Projekte gefördert, in denen inzwischen über 300 Digital-Kompass-Standorte aufgebaut wurden. Die Standorte sind Anlaufstellen vor allem für ältere Menschen und bieten vielfältige Informations- und Dialogangebote für mehr Lebensqualität, Selbstbestimmung und Partizipation im Alter durch Digitalisierung.
Ich danke Ihnen nochmals sehr für Ihr Engagement und die Aufmerksamkeit, die Sie diesem wichtigen Thema verschaffen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dies sollte uns Ansporn sein, laut
Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, die da lautet:
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“
weiter aktiv zu bleiben und vielen Dank für die bisherige Unterstützung.
Herzliche Grüße
Christina Zgoll