

Gegen 12:15 Uhr schien meine Welt noch vollständig in Ordnung. Nach über 3 Jahren vor Gericht und mittlerweile unzähligen Gesprächsrunden, sollte am heutigen Tag das so notwendige Urteil für die Ersatzbeschaffung des, bisher von der Agentur für Arbeit geförderten Permobil C500, durch das Nachfolgemodell den Permobil F5, fallen.
Nach der Einführung durch den zuständigen Richter wurde schnell klar, dass das Gericht schon einen Weg für sich gefunden hatte. Das seit über einem Jahr, vom Gericht bestellte, vorliegende Gutachten wurde erwartungsgemäß nicht angezweifelt, sondern zu Gunsten der Agentur für Arbeit ausgelegt. Aktuelle Beschwerden, die durch den fehlenden Rechtshänder-Rollstuhl auftreten, wurden als allgemeine Probleme abgetan.
Ist ein Antrag gestellt, muss in der Regel nach § 14 SGB IX (Sozialgesetzbuch) spätestens nach fünf Wochen ein Bescheid bei dem Antragsteller vorliegen.
Als das Gericht versuchte die Agentur für Arbeit aus der Verantwortung freizusprechen, erwähnte ich, dass mit der Ablehnung meines Antrages die Agentur für Arbeit ihre Zuständigkeit schon anerkannt hat. Mein Einwand fand auch hier wenig Gehör.
Stattdessen wechselte man voreilig zu dem zweiten Teil des Verfahrens. Konkret hat hier die Agentur für Arbeit bei der Berechnung der Förderkosten für die Anschaffung eines neuen Pkw 6500€ zu wenig ausbezahlt. Der Vertreter der Agentur für Arbeit sah dies zwar anders, hätte aber der Zahlung zugestimmt, wenn ich der Rücknahme der Klage für meinen benötigten Permobil F5 zugestimmt hätte.
Als Beigeladene wurde die Techniker Krankenkasse durch eine ihrer Mitarbeiterinnen vertreten. Streng nach dem Prinzip „Der Feind meines Feindes ist mein Freund“ schoss sie sich gleich von der ersten Minute an auf mich ein. Kurzzeitig stand sogar mal die Nutzung meines Pkws in Frage.
Zum Schluss folgten noch zwei Urteile
1. Die Ersatzbeschaffung des Permobil F5 durch die Agentur für Arbeit wurde abgewiesen.
2. Die Agentur für Arbeit wird dazu verurteilt 6500€ wegen des Autos an mich zu überweisen.
Schon jetzt kann man von einer Berufung in allen Fällen ausgehen. Ein interessanter Aspekt und ohne Frage fader Beigeschmack bleibt. Unmittelbar nach der Verhandlung bat der Richter den Anwalt der Gegenseite, zur Lösung eines Computerproblems, in dessen Büro.
Da für einen Krieger Aufgeben bekanntlich keine Option ist, werde ich mich auch weiterhin nach Kräften wehren. Für Fragen, Interviews oder Ähnlichem stehe ich natürlich auch in Zukunft zur Verfügung. Darf gern geteilt werden.