Waffenscheine für Frauen

Waffenscheine für Frauen

Startdatum
21. Januar 2016
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Gestartet von S H

Petition zur Änderung des Waffengesetzes vor dem Hintergrund der exzessiven und koordinierten Gewalt gegen Frauen in der Silvesternacht

Einleitung:

Die verabscheuungswürdigen Vorfälle in der Silvesternacht 2015 haben vor Augen geführt, daß Frauen in Deutschland nicht mehr sicher sind und die Polizei inzwischen auch bei offensichtlichen schweren Straftaten gegen Frauen und deren Leib und Leben aus den verschiedensten Gründen nicht mehr in der Lage ist, diese Straftaten zu unterbinden, so daß die Täter ungehindert agieren können. Im Anschluß müssen sich die Opfer von einigen Politikern und Journalisten verhöhnen lassen.

Der Bundestag möge sich vor Augen führen: 

auch Frauen sind Menschen. Auch deutsche Frauen haben Grundrechte, und es ist die Pflicht des Staates, diese zu schützen. Der Staat kommt dieser Pflicht in keiner Weise nach. Stattdessen wird den Opfern allein schon durch die Weigerung, Strafanzeigen aufzunehmen, seitens der Behörden sogar eine Opferentschädigungsrente vorenthalten, eine wirksame Verfolgung der Täter findet nicht statt, von Prävention einmal ganz zu schweigen. Die Täter werden hierdurch zur Wiederholung ihrer Taten, für die sie Straffreiheit erwarten können, animiert. Sollte es doch einmal zu einer Anklage kommen, erfahren die Täter zu allem Überfluß noch die Adresse der Geschädigten, der sie dann weitere "Hausbesuche" abstatten können.

Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar, ja eines Rechtsstaats vollkommen unwürdig. Keine mir bekannte Demokratie duldet und ermutigt einen derartigen Umgang mit den eigenen Bürgern.

Es muß daher Frauen möglich sein, zu wählen, ob und wenn ja wie sie sich gegen derartige Angriffe auf Leib und Leben wirksam zur Wehr setzen wollen, ohne sich dabei strafbar zu machen. Hierfür ist es notwendig, sich jeder Eskalationsstufe wirkungsvoll gewappnet zu sehen. Die Wahl der Eskalationsstufe muß hierbei dem Opfer obliegen, nicht dem Täter.

Das deutsche Waffengesetz ist inzwischen derart restriktiv, daß es keine legale Möglichkeit gibt, sich wirksam gegen diese Art von Übergriffen zu wehren, insbesondere wenn man dem oder den Tätern körperlich unterlegen ist. 

Der Bundestag möge zeitnah folgende Änderungen des Waffengesetzes beschließen:

  1. Selbstschutz ist ein Bedürfnisgrund für die Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine Schußwaffe.
  2. Frauen, insbesondere Vergewaltigungs- und Stalkingopfern, ist eine besondere Gefährdung anzuerkennen, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung eines Waffenscheines legt. Gleichzeitig ist ein Lehrgang für den Umgang und das defensive Schießen zu genehmigen. Zur Minimierung der Umfeldgefährdung ist die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang Voraussetzung für die Erteilung eines Waffenscheins.
  3. Das Führen eines Messers zum Selbstschutz ist als sozial adäquater Zweck zu legalisieren.
  4. Zum Selbstschutz sind auch nicht-lethale Waffen zuzulassen.

Hierzu gehören

  • Pfefferspray
  • Teleskopschlagstock
  • Taser

Das Führverbot für o.g. Gegenstände ist aufzuheben. Bisher als verbotene Gegenstände klassifizierte Waffen bleiben hiervon unberührt (d.h. weiterhin verboten). Die Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray zur Tierabwehr wird aufgehoben.

Begründung

Die Vorfälle vom 31.12.2015 in mehreren deutschen Großstädten haben gezeigt, daß die Polizei nicht in der Lage, willens und bereit ist, Frauen vor organisierten Massenvergewaltigungen zu schützen. Überhaupt ist die Unterstützung von Vergewaltigungsopfern seitens staatlicher Stellen seit Jahren extrem dürftig. So war es mir zum Beispiel nicht möglich, eine Vergewaltigung zur Anzeige zu bringen. Die Polizei in Ingelheim am Rhein hat mir, als ich es versuchte, nahegelegt, das Gelände zu verlassen. Es hat über ein Jahr gedauert, bis schließlich die Polizei in Bad Kreuznach die Strafanzeige aufgenommen hat. Der Täter war da nicht mehr zu ermitteln.

Auch hier geborene Frauen haben Grundrechte, zu denen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit gehören. Diese Rechte stehen im Grundgesetz und in der Menschenrechts-Charta, die die Bundesrepublik Deutschland mit unterzeichnet hat. Eine Vergewaltigung hinterläßt schwere Traumata , mit denen eine Frau ihr Leben lang zu kämpfen hat. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar.

Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ist zwar zu begrüßen, aber sicherlich nicht ausreichend. Es kann nicht sein, daß Frauen, die hier in Deutschland leben, schutzlos Massenvergewaltigungen ausgeliefert sind. Die beste Prävention laut Frau Reker ist, den Täter auf einer Armlänge Abstand zu halten. Das wiederum läßt sich am besten mit einer Schußwaffe durchsetzen, nicht aber, vor dem Täter knien zu müssen und ihn anzuflehen, doch wenigstens ein Kondom zu verwenden.

Insbesondere bieten Gesetze keinen unmittelbaren Schutz, so sie nicht durchgesetzt werden. Sexualstraftaten sind bereits verboten, was die Täter in der Silvesternacht nicht einmal abschreckte. Sie sind verabscheuungswürdig und nicht entschuldbar. 

Auswirkungen auf die innere Sicherheit

Die Anzahl der Frauen, die sich mit einer Schußwaffe schützen wollen, wird vermutlich im niedrigen Prozentbereich liegen. Sämtliche Zugangsvoraussetzungen wie Mindestalter, charakterliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Nachweis der sicheren Aufbewahrung (wenn die Waffe nicht geführt wird), gelten weiterhin.

Die Mißbrauchswahrscheinlichkeit ist äußerst gering, nach der BKA-Statistik gibt es weniger als 100 Straftaten mit legalen Schußwaffen pro Jahr (Dienstwaffen inbegriffen).

Und sogar der Generalsekretär von Interpol, Ronald Noble, fordert die Bewaffnung der Bürger zum Schutz vor derartigen Straftaten.

Kosten für die Umsetzung

Für die öffentliche Verwaltung: zu vernachlässigen

Für die Antragstellerin: die üblichen Kosten für Beantragung der Genehmigungen, Ausbildung, Training

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