

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
seit Freitag 5. März 2021 bekomme ich oft die Frage gestellt ob nun die Überwachung der AfD und deren Einstufung als Verdachtsfall komplett vom Tisch ist.
Hier im Beitrag wird die Frage eindeutig beantwortet.
Die AfD selbst deren Wähler, deren Sympathisanten und deren Erfüllungsgehilfen, prügeln derzeit Parolen durchs Internet, sie seien kein Verdachtsfall mehr und werden deshalb nicht mehr überwacht.
Das ist natürlich vollkommen falsch, aber von dieser Klientel erwarte ich auch nichts anderes.
Ich muss die AfD und deren Anhängerschaft mal deutlich darauf verweisen Gerichtsurteile richtig zu lesen und vor allem richtig wieder zu geben.
Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Köln hier ein Auszug, der sehr deutlich sagt was Sache ist.
Zitat Anfang:
„Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben.“
Zitat Ende!
Die Quelle hierbei ist das Verwaltungsgericht in Köln, es steht so auf deren Webseite und stammt aus dem Beschluss.
Und es ist kein Tippfehler, und man ist auch nicht Maus gerutscht.
Das geschulte Auge liest sofort, dass es dem Bundesverfassungsschutz lediglich untersagt ist „erneut bekannt zu geben“, dass sie die AfD als Verdachtsfall eingestuft hat.
Das bedeutet, selbstverständlich wird die AfD weiterhin überwacht und als Verdachtsfall geführt.
Noch mal, es darf nur „nicht bekannt gegeben“ werden, und auch nur „nicht bekannt gegeben werden vom Bundesverfassungsschutz“.
Ich denke die Aussage des Gerichts ist eindeutig und wer Spaß daran findet kann sich natürlich auch das gesamte Urteil auf deren Webseite durchlesen.
Dort steht nichts von dem was AfD und ihre Anhängerschaft in den sozialen Netzwerken verbreiten.
Das was das Gericht dort in ihrem Beschluss niedergeschrieben hat, das ist Fakt und das ist die Wahrheit, alles andere ist gelogen.
Bitte weiterhin die Petition teilen und verbreiten, und natürlich auch unterschreiben. Wenn wir die 50.000 Unterschriften zusammen haben, dann geht die Petition an den Deutschen Bundestag und alle Landtage, die dann zum Handeln aufgefordert sind. Es dürfen auch gern mehr als 50.000 Unterschriften werden.
Beste Grüße und bleibt alle gesund.
Uwe Schulze