Petition updateEinleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 GGIch bin schockiert über diese Aussage….
AfDexit Initiative für ein konsequentes AfD-VerbotHamburg, Germany
Oct 23, 2022

Esther Bejarano

…dreht sich im Grab, wenn sie lesen würde, welche Antwort ich vom Trägerverein von „Aufstehen gegen Rassismus (AgR) erhalten habe, dem VVN BDA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes).

Dass ich meine Probleme mit AgR habe und auch warum, ist lange schon kein Geheimnis mehr.
Dass sich jetzt aber auch noch der VVN BDA nicht mehr an seine Aufgabe erinnert, dass kann, will und werde ich in die Öffentlichkeit tagen.

Esther war die Ehrenpräsidentin des VVN BDA und hat sich bis zuletzt auch auf die Fahne geschrieben, dass man die neuen Nazis verhindern muss.
2019 gab ich Esther in Hamburg mein Versprechen, dass ich Ihre Arbeit und ihr Engagement ganz in ihrem Sinne fortführen werde.

Bis zum Tod von Esther ging ich davon aus, dass der VVN BDA und AgR dasselbe Ziel verfolgen wie Esther oder ich.
Wie ich nun erfahren durfte, sind weder der VNN BDA noch AGR interessiert, eine wichtige Sache effektiv anzugehen.

Auf eine Email von mir an AgR habe ich jetzt die nachfolgende Antwort bekommen, diese kam vom VVN BDA.

Anfang der Mailantwort an mich:

Lieber Uwe,

entschuldige, dass wir uns zu deinem Anliegen erst jetzt äußern.

Man hat mich gebeten das zu tun, weil ich mit dem Verbotsthema sehr vertraut bin. Unser Verband VVN-BdA (mittlerweile Trägerverein von AgR) hat 2007- 2009 die Kampagne „nonpd“- NPD-Verbot jetzt!“ durchgeführt. Der Titel deiner Petition nimmt ja darauf direkt Bezug.

Wir haben damals in sehr großem Stil mittels einer Petition und anderer Maßnahmen für das Verbot geworben und damit auch nicht unbeträchtlichen Widerhall gefunden. Wir (auch ich) haben damals ungezählte Diskussionen zum Verbotsthema geführt, häufig auch sehr schwierige.

In der Sache haben wir natürlich vollste Sympathie für das Anliegen, die Afd nach Art. 21 GG verbieten zu lassen. Gleichwohl können wir diesen Ansatz nicht unterstützen, weil er unter den gegebenen Umständen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum erklärten Ziel führen wird und sich deshalb auch nicht überzeugend vermitteln lässt.

Die politische und rechtliche Situation hat sich seit 2007 wesentlich verändert, d. h. verschlechtert. Gab es damals- unserer damaligen Einschätzung nach- eine tatsächliche Chance auf ein erfolgreiches Verbotsverfahren, kann davon heute keine Rede sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im zweiten NPD-Verbotsverfahren kurz gesagt festgestellt, dass Nationalsozialismus in Deutschland „erlaubt“ ist, sofern er keine tatsächliche Gefahr für die bestehende demokratische Ordnung darstellt. (Man muss ergänzen, dass, wenn er erst einmal wirklich gefährlich geworden ist, de facto auch nicht mehr verbietbar ist.)

Die NPD ist damit juristisch aus dem Schneider und alle verwandten Parteien wie „III. Weg“ usw. ebenfalls, erst recht die AfD, die sich nicht so eindeutig NS-orientiert äußert wie die NPD.

Diese rechtliche Situation gefällt uns natürlich nicht, ist aber nun einmal Stand der Dinge.

AgR ist anders als damals „nonpd“ in mehrerer Hinsicht breiter angelegt. Dazu gehört das Instrument Stammtischkämpfer*innen-Seminare, zu dem Christian noch einmal eine interessante Mail geschickt hatte.

AgR ist de facto die einzige bundesweite Struktur, die mittlerweile seit Jahren konsequent daran arbeitet, der AfD den Ruf der „Normalität“ wieder zu nehmen und ihr Wirken an allen möglichen Stellen einzuschränken. Das ist alles andere als einfach, aber nun mal das, was zu tun ist.

Viele Grüße

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

(VVN-BdA) e.V.

Bundesvereinigung

Magdalenenstr. 19

10365 Berlin „

Ende der Antwort an mich!

 

Sehr bedenklich finde ich folgende Aussage in der Antwort an mich:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im zweiten NPD-Verbotsverfahren kurz gesagt festgestellt, dass Nationalsozialismus in Deutschland erlaubt ist, sofern er keine tatsächliche Gefahr für die bestehende demokratische Ordnung darstellt“.

Warum die NPD noch existiert, hat mit der Begründung von AgR und dem VVN BDA herzlich wenig zu tun, denn:

2001 wurde ein Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) angestrengt, allerdings wegen Verfahrensfehlern eingestellt. Ein zweiter Verbotsantrag wurde im Januar 2017 als unbegründet zurückgewiesen: Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus und wolle „die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen“, stelle aber aktuell angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit im politischen Geschehen keine konkrete Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.

Für mich liest sich die Antwort wie ein totales Resignieren, wenn nicht sogar wie eine Kapitulation.
Gerade Gruppierungen wie der VVN oder AgR sollten ein hohes Interesse daran haben, Parteien wie die AfD verbieten zu lassen.
Schließlich rufen genau diese beiden Gruppierungen ständig „Nie wieder Faschismus“.

Die rechten Parteien können nur mit rechtsstaatlichen Mitteln ausgehebelt werden, damit sie nicht stärker werden.
Das macht man solange, bis man sie verhindert hat.

Ich sehe an der Stelle absolut kein Engagement von VVN und AgR, ich sehe, dass man sie duldet.
Eine Duldung ist keine Option!

Auch keine Option ist es, darauf hinzuwirken, dass die AfD ihr Handeln und ihre Politik ändert. Damit signalisiert man, dass man die AfD, wenn sie sich anders zeigt, akzeptiert. Ich persönlich will nicht, dass die AfD sich verändert, die AfD muss mit ihrem Dasein so wie sie ist, verboten werden.

Was der Stammtischkamerad von VVN/AgR auch nicht verstanden hat, ist, dass die AfD bereits gefährlicher ist als die NPD. Die AfD unternimmt täglich Angriffe auf die Demokratie, versucht den Staat zu entzweien und zu zersetzen.
Wo ist eigentlich das Problem, das nicht zu erkennen?

Schockierend ist auch folgende Aussage in der Antwort an mich:

Wenn eine Partei für die Demokratie zu gefährlich geworden ist, dann hat man keine Chance mehr, diese zu verbieten“
.

Entschuldigung, das ist Bullshit vom obersten Regal.

Gerade wenn eine Partei immer gefährlicher wird, ist es um so leichter, diese mit rechtsstaatlichen Mitteln verbieten zu lassen. Allerdings kommt erschwerend hinzu, dass gerade der VVN und AgR kläglich versagt haben, denn dass die AfD soweit kommen konnte, hätte man schon frühzeitig unterbinden müssen, und zwar vereint mit gebündelten Kräften.
Vor was haben VVN und AgR eigentlich Angst?

Die Antwort, die ich ja hier 1:1 wiedergegeben habe, ist inhaltlich arrogant und vollkommen überheblich.
Sie sagt auch aus, dass sich der VVN und AgR als das Allheilmittel mit dem geballten Allwissen betrachten.
Und wie wir sehen ist das falsch.

Ich werde mich daher hier offiziell von allem, was Aufstehen gegen Rassismus und der VVN BDA machen, distanzieren.

Beide Organisationen sind nicht mehr in der Lage, ihre Kernaufgaben zu kennen und mit welchen legalen Mitteln sie vorgehen können.
Diese Kapitulationserklärung der beiden Gruppierungen werde ich öffentlich machen, denn beide Organisationen machen schlichtweg nichts, außer dass sie über die Straßen laufen und mit Transparenten wedeln, sich in Video- oder Telefonkonferenzen vergraben und sich beweihräuchern.

Ich bin stinksauer auf den VVN BDA sowie auf Aufstehen gegen Rassismus, schon allein deshalb, weil sie das auch von ihnen angetretene Erbe von Esther mit Füßen treten.

Ich werde mich weiter an mein Versprechen Esther gegenüber halten und vor den neuen Nazis nicht zu Kreuze kriechen.

Uwe

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