Keine Homöopathie in der Tierarztpraxis!

Das Problem

Resolution deutscher Tierärzte zur Homöopathie


Sehr geehrter Herr Dr. Tiedemann (BTK), sehr geehrter Herr Dr. Moder (BPT), sehr geehrte Frau Ministerin Klöckner (BMEL), sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wehrend (ATF),


"Alternativ" rechtfertigt keine Sonderstellung - Evidenz gilt überall, deshalb keine Homöopathie für unsere Tiere!


Vor dem Hintergrund dieser Situation fordern die unterzeichnenden Tierärzte:

  • Die Anwendung homöopathischer Präparate in der tiermedizinischen Praxis und deren Verkauf ist weder ratsam noch vertretbar und soll deshalb unterbleiben. Tierärzte sind der Anwendung evidenzbasierter Methoden verpflichtet.
  • Tierärzte sollen direkte oder auch indirekten Behauptungen hinsichtlich der Wirksamkeit der Homöopathie bei der Behandlung medizinischer Konditionen ("hat sich bewährt", "mit Erfolg angewendet", "kann nicht schaden", etc.) unterlassen.
  • Jegliche Aufwertung der Homöopathie soll unterbleiben. Dies beginnt bei der Anbietung und Anpreisung der Methode in der tierärztlichen Praxis. Des weiteren sind betroffen die Zulassung von Publikationen über die Homöopathie in tierärztlichen Fachorganen, ohne auf die Prinzipien der Reproduzierbarkeit und Evidenz der Hypothese zu achten ("Erfahrensmedizin", "Fallberichte"), die Aufwertung der Methode als Wissenschaft durch tierärztliche Ausbildung an den universitären Instituten, die Weiterbildung auf tierärztlichen Fortbildungen und Kongressen, die Mitarbeit in Stiftungen, die sich zum Ziel gesetzt haben, eine Anerkennung der Ideologie als Wissenschaft zu fördern, der Bildung von Fachgruppen und Arbeitskreisen bei der ATF, der DVG und dem BPT und letztendlich der Vergabe der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" an Tierärzte durch die Landestierärztekammern.
  • Es ist unverantwortlich, dass Erzeuger von biologischen landwirtschaftlichen Produkten wiederholt, z. B. in der EU-Richtlinie No. 834/2007, Art. 14 und 889/2008, Art 24 dazu verleitet werden, unwirksame homöopathische Produkte evidenzbasierter tiermedizinischer Behandlung vorzuziehen. Insbesondere kann aus der Sicht des Tierwohls der Ersatz einer notwendigen antibiotischen Behandlung von Nutztieren in Bio-Betrieben durch Homöopathika nicht hingenommen werden.

Desweiteren fordern die Tierärzte:

  • Homöopathische Arzneimittel sollen nur dann zugelassen oder registriert werden, wenn ihre Wirkung evidenzbasiert belegt ist.
  • Arzneimittel müssen akkurat, simpel und in der Landessprache deklariert sein mit sämtlichen Inhaltsstoffen und deren jeweiliger Menge in der Formulierung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Verbraucher aufgrund der zur Zeit üblichen Deklarierung den Ursprung und die Unwirksamkeit der Zubereitung nicht zu erkennen vermag.
  • Werbung und Vermarktung homöopathischer Produkte müssen sich an die Standards für Arzneimittel angleichen: Keine Werbung mit unbewiesenen Behauptungen in Bezug auf Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität ohne reproduzierbare und demonstrierbare Evidenz.

Begriffserklärung: unter “Homöopathie” im Sinne dieser Resolution verstehen wir Tierärzte auch Behandlungsmethoden und Produkte, die angelehnt an die Prinzipien der homöopathischen Dilution hergestellt sind: namentlich auch “Homotoxikologie”, “Bach-Blüten”, Präparate der anthroposophischen "Medizin" und “Schüssler-Salze”.


#realdrugs4realpets

#nohomoepathy4homies

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Malte KubinetzPetitionsstarter*in

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Das Problem

Resolution deutscher Tierärzte zur Homöopathie


Sehr geehrter Herr Dr. Tiedemann (BTK), sehr geehrter Herr Dr. Moder (BPT), sehr geehrte Frau Ministerin Klöckner (BMEL), sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wehrend (ATF),


"Alternativ" rechtfertigt keine Sonderstellung - Evidenz gilt überall, deshalb keine Homöopathie für unsere Tiere!


Vor dem Hintergrund dieser Situation fordern die unterzeichnenden Tierärzte:

  • Die Anwendung homöopathischer Präparate in der tiermedizinischen Praxis und deren Verkauf ist weder ratsam noch vertretbar und soll deshalb unterbleiben. Tierärzte sind der Anwendung evidenzbasierter Methoden verpflichtet.
  • Tierärzte sollen direkte oder auch indirekten Behauptungen hinsichtlich der Wirksamkeit der Homöopathie bei der Behandlung medizinischer Konditionen ("hat sich bewährt", "mit Erfolg angewendet", "kann nicht schaden", etc.) unterlassen.
  • Jegliche Aufwertung der Homöopathie soll unterbleiben. Dies beginnt bei der Anbietung und Anpreisung der Methode in der tierärztlichen Praxis. Des weiteren sind betroffen die Zulassung von Publikationen über die Homöopathie in tierärztlichen Fachorganen, ohne auf die Prinzipien der Reproduzierbarkeit und Evidenz der Hypothese zu achten ("Erfahrensmedizin", "Fallberichte"), die Aufwertung der Methode als Wissenschaft durch tierärztliche Ausbildung an den universitären Instituten, die Weiterbildung auf tierärztlichen Fortbildungen und Kongressen, die Mitarbeit in Stiftungen, die sich zum Ziel gesetzt haben, eine Anerkennung der Ideologie als Wissenschaft zu fördern, der Bildung von Fachgruppen und Arbeitskreisen bei der ATF, der DVG und dem BPT und letztendlich der Vergabe der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" an Tierärzte durch die Landestierärztekammern.
  • Es ist unverantwortlich, dass Erzeuger von biologischen landwirtschaftlichen Produkten wiederholt, z. B. in der EU-Richtlinie No. 834/2007, Art. 14 und 889/2008, Art 24 dazu verleitet werden, unwirksame homöopathische Produkte evidenzbasierter tiermedizinischer Behandlung vorzuziehen. Insbesondere kann aus der Sicht des Tierwohls der Ersatz einer notwendigen antibiotischen Behandlung von Nutztieren in Bio-Betrieben durch Homöopathika nicht hingenommen werden.

Desweiteren fordern die Tierärzte:

  • Homöopathische Arzneimittel sollen nur dann zugelassen oder registriert werden, wenn ihre Wirkung evidenzbasiert belegt ist.
  • Arzneimittel müssen akkurat, simpel und in der Landessprache deklariert sein mit sämtlichen Inhaltsstoffen und deren jeweiliger Menge in der Formulierung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Verbraucher aufgrund der zur Zeit üblichen Deklarierung den Ursprung und die Unwirksamkeit der Zubereitung nicht zu erkennen vermag.
  • Werbung und Vermarktung homöopathischer Produkte müssen sich an die Standards für Arzneimittel angleichen: Keine Werbung mit unbewiesenen Behauptungen in Bezug auf Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität ohne reproduzierbare und demonstrierbare Evidenz.

Begriffserklärung: unter “Homöopathie” im Sinne dieser Resolution verstehen wir Tierärzte auch Behandlungsmethoden und Produkte, die angelehnt an die Prinzipien der homöopathischen Dilution hergestellt sind: namentlich auch “Homotoxikologie”, “Bach-Blüten”, Präparate der anthroposophischen "Medizin" und “Schüssler-Salze”.


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Malte KubinetzPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Dr. Uwe Tiedemann
Dr. Uwe Tiedemann
Präsident der Bundestierärztekammer
Dr. Siegfried Moder
Dr. Siegfried Moder
Präsident des Bundesverbandes deutscher Tierärzte
Julia Klöckner
Julia Klöckner
Bundesministerin BMEL
Prof. Dr. Axel Wehrend
Prof. Dr. Axel Wehrend
Vorsitzender der Akademie für tierärztliche Fortbildung

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Petition am 26. November 2017 erstellt