Den §18 Absatz 1 TierSchG sofort ändern

Das Problem

Der §18 Absatz 1 TierSchG besagt "Wer einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.."

Dies gilt immer noch als Ordnungswidrigkeit und wir fordern, dass dies sofort geändert wird. Dieser § muss in den §17 Absatz 2 TierSchG eingefügt werden, wo dies mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft wird.

Wir von Animal Defence Corps sind der Meinung, dass höhere Strafen für Tierquäler der erste Weg zur Tierrettung ist. Weitere Infos dazu unter:https://www.facebook.com/AnimalDefenceCorps

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Das Problem

Der §18 Absatz 1 TierSchG besagt "Wer einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.."

Dies gilt immer noch als Ordnungswidrigkeit und wir fordern, dass dies sofort geändert wird. Dieser § muss in den §17 Absatz 2 TierSchG eingefügt werden, wo dies mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft wird.

Wir von Animal Defence Corps sind der Meinung, dass höhere Strafen für Tierquäler der erste Weg zur Tierrettung ist. Weitere Infos dazu unter:https://www.facebook.com/AnimalDefenceCorps

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Petition am 17. September 2013 erstellt