
Liebe Freund/innen und liebe Mitstreiter/innen,
sorry, dass ich euch/Ihnen heute noch einmal schreibe. Aber ganz offensichtlich will die Stadt Ravensburg die Petition gegen die Umwandlung der Oberschwabenhalle in eine reine Sporthalle (aus OSH wird SH) nicht als Petition akzeptieren. Beschrieben habe ich dies HIER ausführlich, gebe es aber im Folgenden gekürzt wieder:
>>> Das Verhalten der Ravensburger Stadtverwaltung gegenüber einem kritischen Bürger wird immer abstruser. Bekanntlich hatte der Ravensburger Blogger am 29. März 2026 eine Petition an den Ravensburger Gemeinderat gerichtet. In ihr schrieb ich unter anderem:
"Im Sinne des Artikels 17 GG ergeht dieses dringende Ersuchen: Bitte nehmen Sie Abstand von den Plänen, die "Oberschwabenhalle" in eine Sporthalle umzugestalten. Danke. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung Ihrer Geschäftsstelle."
Aufgrund des Hinweises auf Artikel 17 GG ist eindeutig ersichtlich, dass es sich hier um eine Petition handelt. Am 13. April 2026 erhielt ich folgendes Schreiben (Mail) von der Geschäftsstelle des Gemeinderates, in dem es hieß:
" ... vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema mögliche Umnutzung der Oberschwabenhalle zu einer Großsporthalle. Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing des Gemeinderates hat die Verwaltung mit der Prüfung der Rahmenbedingungen zu einer Umnutzung der Oberschwabenhalle beauftragt. Diese Prüfung läuft derzeit. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema beschäftigen. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger veranstaltet die Stadt Ravensburg am Dienstag, 28. April, um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Oberschwabenhalle."
Das war alles andere als die Bestätigung des Eingangs einer Petition. Denn über eine Petition muss der Gemeinderat bzw. einer seiner Ausschüsse beraten und dem Petenten wird im Anschluss daran das Ergebnis mitgeteilt. Was der Blogger als Antwort bezüglich der OSH-Petition erhielt, war eine Abspeisung à la carte. Daraufhin schrieb ich zurück (Auszüge):
" ... danke für Ihr Schreiben. Allerdings handelt es sich bei meiner Mail, deren Eingang Sie betätigen, nicht um eine "E-Mail zum Thema mögliche Umnutzung der Oberschwabenhalle zu einer Großsporthalle", sondern explizit um eine Petition zur Verhinderung dieser Umnutzung. - Ich muss aufgrund Ihres Schreibens davon ausgehen, dass die Ravensburger Stadtverwaltung meine Petition nicht als solche anerkennen will. Ausdrücklich aber habe ich auf den Artikel 17 GG (hier geht es um Petitionen) hingewiesen. Aufgrund einer Abmachung zwischen dem BaWü-Landtag und der Regierung von BaWü *) soll erst über ein Vorhaben entschieden werden, wenn zuvor über eine in dieser Sache anhängige Petition entschieden wurde.
*) Eine Petition hat rechtlich keine aufschiebende Wirkung. Einer (politischen) Absprache des Landtags mit der Landesregierung zufolge werden jedoch im Grundsatz während eines anhängigen Petitionsverfahrens die Maßnahmen, gegen die sich die Petition richtet, von der Verwaltung bis zur Entscheidung über die Petition nicht vollzogen ...
Zudem muss ich auf die parallel laufende Online-Petition "Umwidmung der Oberschwabenhalle verhindern!", welche inzwischen 263 Unterschriften **) aufweist.
**) Heute Morgen sind es knapp 290
Ich bitte Sie daher, mir unverzüglich den Eingang meiner Petition ... zu bestätigen ... <<<
So zum Beispiel hier: "Sehr geehrter Herr Weinert, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Petition "Wiedereröffnung der Straße "Hirschgraben" für den normalen Straßenverkehr". Wir werden Ihre Petition im dafür festgelegten Verfahren behandeln. Sie erhalten wieder Nachricht, sobald über die Petition entschieden wurde." (Stadt an mich am 17.11.2025)
Es zeigt mir, dass hier ein Projekt durchgeboxt werden soll, das die Ravensburger Bürgerschaft gar nicht will. Wir werden sehen!
Mit guten und solidarischen Grüßen,
Stefan Weinert