Dein Name, deine Entscheidung! Namensänderungen vereinfachen, jetzt! #DeinNameDeinRecht

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Alexandra Teute und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wenn man in Deutschland seinen Namen ändern oder auch nur anpassen will, wird man schnell merken, dass dies nahezu unmöglich und vom Staat nicht gewünscht ist. Dabei ist der eigene Name mitunter das größte Selbsterkennungs- und Identifikationsmerkmal einer Person. Es ist bewiesen, dass der Name sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die eigene Psyche haben kann. Er definiert entscheidend, wie andere Menschen uns betrachten und mit uns interagieren. Deshalb sollte jeder das Recht haben, den eigenen Namen selbstbestimmt zu wählen! Selbstbenennung gehört zum Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung!

Die gesetzliche Regelung behindert eine selbstbestimmte Namenswahl jedoch maßgeblich. Das geltende Recht ist überbürokratisiert, widerspricht der Gleichbehandlung und ist ein Relikt aus dem Nationalsozialismus. Mit dieser Petition fordere ich eine Anpassung des Namensänderungsgesetzes, wonach mit einem einfachen Behördengang Vornamen, genauso wie Nachnamen und Zweitnamen geändert werden können.

Das heutige Namensrecht wurde 1938 unter der Herrschaft der NSDAP geschaffen und stellte ein wichtiges Instrument der Nationalsozialisten dar, um vermeintliche Feinde des Staates leichter identifizieren und verfolgen zu können. Im Gesetz wird unter anderem ein Interesse der Allgemeinheit an einer “Namenskontinuität” erwähnt. Hinter dieser “Namenskontinuität” steckt die Idee, dass vor allem jüdische Mitbürger ihre - oft im Familiennamen erkennbare - Herkunft nicht verschleiern sollten und somit nur unter erschwerten Bedingungen vor dem Nationalsozialistischen Machtapparat fliehen konnten.

Dieses Relikt aus dem Dritten Reich findet nach wie vor Anwendung in der Praxis, muss von allen Bürgern akzeptiert und von den Beamten umgesetzt werden. Das Grundgesetz legt das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung fest, welches im Fall der Namensänderung durch dieses NS-Gesetz eingeschränkt wird.

Aktuell sind für eine sogenannte “Öffentlich-Rechtliche” Namensänderung viele Behördengänge, unzählige Dokumente und eine schriftliche Begründung nötig. Das ist allerdings noch der einfachste Teil, denn auch wenn es offiziell keine Pflicht ist, so wird in der Regel eine Bescheinigung eines Arztes oder sogar ein psychologisches Gutachten verlangt. Ein solches psychologisches Gutachten wird meist erst nach etlichen Sitzungen, welche sich über Monate ziehen, ausgestellt. Wenn eine Person als Kassenpatient schon allein über ein halbes Jahr warten muss, um überhaupt einen Termin bei einem Psychiater zu bekommen, dann ist dieser Aufwand für die Betroffenen nicht zumutbar.

Die größte Absurdität des Gesetzes ist allerdings der Fakt, dass laut Gesetzestext eine Änderung des Namens nur möglich ist, wenn ein “guter Grund” dies rechtfertigt.

Da eine “gute Begründung” nicht einmal genauer definiert ist, liegt die Auslegung des Gesetzes beim jeweiligen Beamten. Der zuständige Beamte und nicht die Gesetzgebung bestimmt also über die erfolgreiche oder nicht-erfolgreiche Durchführung einer solchen Namensänderung. Somit entfällt eine Gleichbehandlung aller Bürger. Dies wäre bei den meisten anderen Gesetzen undenkbar.

Deutschland stellt mit dieser Gesetzeslage eine klare Ausnahme dar. In den meisten Staaten, wie bspw. den USA oder dem Vereinigten Königreich wird eine Namensänderung schon nach einseitiger Willenserklärung wirksam. Das deutsche Gesetz ist hier einfach unzeitgemäß!

Deshalb wollen wir es allen Bundesbürgern ermöglichen, selbst über ihre Namen zu bestimmen, ohne dabei an ein NS-Gesetz gebunden zu sein oder sich vor anderen rechtfertigen zu müssen. Eine Rechtfertigung sollte vom Gesetzgeber kommen, warum dieser scheinbar ein weiterhin hohes Interesse an einer “Namenskontinuität” hat. 

Ich bitte daher alle, die das genauso sehen, diese Petition zu unterzeichnen, damit der 2. Artikel des Grundgesetzes nicht weiterhin durch ein NS-Gesetz beschnitten wird und alle mündigen Staatsbürger über sich selbst entscheiden dürfen.

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Luca TebrüggePetitionsstarter*in

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Alexandra Teute und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wenn man in Deutschland seinen Namen ändern oder auch nur anpassen will, wird man schnell merken, dass dies nahezu unmöglich und vom Staat nicht gewünscht ist. Dabei ist der eigene Name mitunter das größte Selbsterkennungs- und Identifikationsmerkmal einer Person. Es ist bewiesen, dass der Name sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die eigene Psyche haben kann. Er definiert entscheidend, wie andere Menschen uns betrachten und mit uns interagieren. Deshalb sollte jeder das Recht haben, den eigenen Namen selbstbestimmt zu wählen! Selbstbenennung gehört zum Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung!

Die gesetzliche Regelung behindert eine selbstbestimmte Namenswahl jedoch maßgeblich. Das geltende Recht ist überbürokratisiert, widerspricht der Gleichbehandlung und ist ein Relikt aus dem Nationalsozialismus. Mit dieser Petition fordere ich eine Anpassung des Namensänderungsgesetzes, wonach mit einem einfachen Behördengang Vornamen, genauso wie Nachnamen und Zweitnamen geändert werden können.

Das heutige Namensrecht wurde 1938 unter der Herrschaft der NSDAP geschaffen und stellte ein wichtiges Instrument der Nationalsozialisten dar, um vermeintliche Feinde des Staates leichter identifizieren und verfolgen zu können. Im Gesetz wird unter anderem ein Interesse der Allgemeinheit an einer “Namenskontinuität” erwähnt. Hinter dieser “Namenskontinuität” steckt die Idee, dass vor allem jüdische Mitbürger ihre - oft im Familiennamen erkennbare - Herkunft nicht verschleiern sollten und somit nur unter erschwerten Bedingungen vor dem Nationalsozialistischen Machtapparat fliehen konnten.

Dieses Relikt aus dem Dritten Reich findet nach wie vor Anwendung in der Praxis, muss von allen Bürgern akzeptiert und von den Beamten umgesetzt werden. Das Grundgesetz legt das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung fest, welches im Fall der Namensänderung durch dieses NS-Gesetz eingeschränkt wird.

Aktuell sind für eine sogenannte “Öffentlich-Rechtliche” Namensänderung viele Behördengänge, unzählige Dokumente und eine schriftliche Begründung nötig. Das ist allerdings noch der einfachste Teil, denn auch wenn es offiziell keine Pflicht ist, so wird in der Regel eine Bescheinigung eines Arztes oder sogar ein psychologisches Gutachten verlangt. Ein solches psychologisches Gutachten wird meist erst nach etlichen Sitzungen, welche sich über Monate ziehen, ausgestellt. Wenn eine Person als Kassenpatient schon allein über ein halbes Jahr warten muss, um überhaupt einen Termin bei einem Psychiater zu bekommen, dann ist dieser Aufwand für die Betroffenen nicht zumutbar.

Die größte Absurdität des Gesetzes ist allerdings der Fakt, dass laut Gesetzestext eine Änderung des Namens nur möglich ist, wenn ein “guter Grund” dies rechtfertigt.

Da eine “gute Begründung” nicht einmal genauer definiert ist, liegt die Auslegung des Gesetzes beim jeweiligen Beamten. Der zuständige Beamte und nicht die Gesetzgebung bestimmt also über die erfolgreiche oder nicht-erfolgreiche Durchführung einer solchen Namensänderung. Somit entfällt eine Gleichbehandlung aller Bürger. Dies wäre bei den meisten anderen Gesetzen undenkbar.

Deutschland stellt mit dieser Gesetzeslage eine klare Ausnahme dar. In den meisten Staaten, wie bspw. den USA oder dem Vereinigten Königreich wird eine Namensänderung schon nach einseitiger Willenserklärung wirksam. Das deutsche Gesetz ist hier einfach unzeitgemäß!

Deshalb wollen wir es allen Bundesbürgern ermöglichen, selbst über ihre Namen zu bestimmen, ohne dabei an ein NS-Gesetz gebunden zu sein oder sich vor anderen rechtfertigen zu müssen. Eine Rechtfertigung sollte vom Gesetzgeber kommen, warum dieser scheinbar ein weiterhin hohes Interesse an einer “Namenskontinuität” hat. 

Ich bitte daher alle, die das genauso sehen, diese Petition zu unterzeichnen, damit der 2. Artikel des Grundgesetzes nicht weiterhin durch ein NS-Gesetz beschnitten wird und alle mündigen Staatsbürger über sich selbst entscheiden dürfen.

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Luca TebrüggePetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Nancy Faeser
Bundesministerin des Innern und für Heimat
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