"Ja heißt Ja" - Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung!

"Ja heißt Ja" - Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung!

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Warum ist diese Petition wichtig?

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Ja heißt Ja. Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung.

Deine Partnerin, die du liebst, dein bester Kumpel, den du nicht zurückweisen willst, dein Schwarm, dem du gefallen willst: Menschen, die man kennt und denen man vertraut, werden häufiger zu Täter*innen als Fremde.

Sexualisierte und körperliche Gewalt ist nach wie vor ein riesiges Problem in Deutschland. Lasst uns gemeinsam für eine Konsenskultur in unserem Land kämpfen:

Denn nur Ja heißt Ja!

Diese Petition wurde von den zwei Aktivistinnen Nessa Bell (Erziehungswissenschaftlerin) und Maria Schrammen (Historikerin) initiiert. Um dem Thema noch mehr Schlagkraft zu geben, hat sich der Verein KO - Kein Opfer e.V. ,vertreten durch Nina Fuchs (Aktivistin), der Petition als Kooperationspartner angeschlossen.

Unsere Ziele sind:

1. Ein gesellschaftlicher Wandel und ein Umdenken zum Thema Konsens, einschließlich Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen an Schulen

2. Änderung des Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz "Ja heißt Ja"

Seit 2016 gilt im deutschen Sexualstrafrecht der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Eine Vergewaltigung ist dadurch strafbar, sobald die betroffene Person ihr „Nein“ zum Ausdruck bringt. Das aktualisierte Gesetzt berücksichtigt zwar auch Menschen, die nicht in der Lage sind, ein Nein zu äußern, allerdings ist ein klarer Konsensgrundsatz nicht darin verankert. Aus der Arbeit mit Betroffenen und eigener Erfahrung wissen wir jedoch: Das Gesetz reicht nicht aus.

Warum ein „Ja“ so wichtig ist:

Es gibt Situationen, in denen Betroffene von sexualisierter Gewalt sich nicht trauen, „Nein“ zu sagen oder es schlichtweg nicht können. Betroffene von Vergewaltigungen stehen häufig unter Druck oder werden von der Überschreitung ihrer eigenen Grenzen überrumpelt. Ein fehlendes „Nein“ heißt jedoch nicht automatisch, dass der Sex auch gewollt ist. Durch die Nachfrage nach Zustimmung haben Betroffene die Möglichkeit, die Situation noch einmal zu reflektieren und sich selbst zu fragen: Will ich das? Will mein Gegenüber das auch? Und genau hier setzt der Grundsatz „Ja heißt Ja“ an. Nur wer sich durch ein klares „Ja“ rückversichert kann auch wirklich wissen, ob die andere Person Sex haben will. 

Schweden als Vorbild

Seit Juli 2018 gilt in Schweden ein neues Sexualstrafrecht, das sogenannte „Einverständnisgesetz“ (auf Schwedisch „Samtyckeslag“). Nach diesem neuen Gesetz kann es nicht mehr als Zustimmung gedeutet werden, wenn sich der Partner passiv verhält. Das Prinzip lautet »Nur Ja heißt Ja« – das bedeutet, dass der Partner auf verbale oder nonverbale Weise sein Einverständnis zum Ausdruck bringen muss. Neueste Studien aus Schweden machen deutlich: Das Gesetz zeigt Wirkung!

Nun muss Deutschland an der Reihe sein

Schon jetzt möchte fast die Hälfte der Deutschen einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov (2018) zufolge ein strengeres Sexualstrafrecht nach schwedischem Vorbild. Es kann doch nur im Interesse aller sein, dass Sex nur in beiderlei Einvernehmen stattfindet.

Weitere Informationen:

Ein Konsensgrundsatz hat auf allen Ebenen der Strafverfolgung positive Auswirkung. Es beginnt bei der Anzeige – aktuell ist es so, dass sich immer als erstes die Frage aufdrängt, ob die betroffene Person Nein gesagt hat und ob die andere Person dies erkennen konnte. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Tür zu einer Strafverfolgung meistens direkt zu. Ist es jedoch auf Basis der Gesetzesgrundlage möglich, an dieser Stelle zu fragen, ob Ja gesagt oder Einverständnis zum Ausdruck gebracht wurde, öffnet das nicht nur die Türe für weitere Ermittlungen, es zeigt auch deutlich dass die Verantwortung nicht ausschließlich beim Opfer liegt und eine eventuelle Strafbarkeit nur am Verhalten des Opfers gemessen wird, wie es derzeit der Fall ist.

Es ist sehr wichtig, dass die Verantwortung nicht allein beim Opfer, sondern bei den Täter*innen liegt. Viel zu oft wird auch von Seiten der Gesellschaft die Verantwortung für sexuelle Übergriffe auf die Betroffenen abgewälzt. Flirten, Alkoholeinfluss oder aufreizende Kleidung werden dabei als Entschuldigung für sexuelle Übergriffe genutzt, ohne die Verantwortung bei der einzigen Person zu suchen, die sie übernehmen muss: die sexualisierte Gewalt anwendende, vergewaltigende Person. Nach dem Modell „Ja heißt Ja“ liegt die Verantwortung, sich über das gegenseitige Einvernehmen abzusichern, stattdessen bei allen Beteiligten. So liegt es nicht an der Person, die potenziell Betroffene einer Vergewaltigung wird, verbal oder nonverbal und vor allem eigenständig „NEIN“ zu sagen. Die Person, die den Sex initiiert muss, wenn kein klares verbales oder nonverbales Einverständnis vorliegt, selbst aktiv werden und nach Zustimmung fragen.

Auch auf die weiteren Ebenen der Strafverfolgung würde eine Gesetzesänderung Einfluss nehmen – auf die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft, die nicht sofort abgeschlossen wären, wenn sich in der Akte kein eindeutig zum Ausdruck gebrachtes Nein finden lässt und schließlich auf die Verhandlung vor Gericht, in der man Angeklagten, die behaupten, es hat einvernehmlich stattgefunden, einfach mal dazu befragen würde, woran genau dies festmacht wurde. „Die Person hat nicht Nein gesagt“ würde dann nicht mehr ausreichen, um das Thema zu beenden.

Das heißt gar nicht unbedingt, dass es in solchen Momenten dann zur Verurteilung kommen würde. Aber es würde noch einmal deutlich werden, wo die eigentliche Verantwortlichkeit liegt, nämlich bei Täter*innen. Auch wenn sich in einem Prozess aufgrund der bekannten Beweisproblematik jemand nicht als Täter*in im strafrechtlichen Sinne erweisen würde, hätte die gesamte Kommunikation einen ganz anderen Ton als in Situationen, in denen überwiegend das Verhalten der anzeigenden Person beleuchtet wird. Das scheint aktuell aber häufig so zu sein und deshalb haben wir uns von dem Grundsatz, der vor "Nein heißt Nein" galt, nämlich dass ohne körperliche Gegenwehr nicht von einem strafbaren Übergriff auszugehen ist, gar nicht so weit entfernt, wie es eigentlich beabsichtigt gewesen sein sollte.

Die Unschuldsvermutung für der Täter*innen bleibt bestehen. „Ja heißt Ja“ bietet jedoch die Möglichkeit, ein wenig mehr Licht ins Dunkel der sexuellen Handlungen zu bringen, die so oft in der sogenannten Grauzone stattfinden. Seit dem 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag auf den sich bisher 46 Mitgliedsstaaten des Europarats geeinigt haben, in Deutschland rechtlich verbindlich und definiert sexuelle Gewalt als jede sexuelle Handlung mit einer anderen Person ohne gegenseitiges Einverständnis. Wir fordern daher eine Reformierung des deutschen Sexualstrafrechts und die Aufnahme des Grundsatzes „Ja heißt Ja“, und damit eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, die Betroffene von Gewalt schützt.

Mit der Petition "Ja heißt Ja" wollen wir die Diskussion weiter anstoßen, dass Sex nur im gegenseitigen Einverständnis stattfinden darf. Primär ist es uns also erst einmal wichtig zum Thema "Einverständnis" aufzuklären. Schaut hierzu auch gerne auf unserem Instagram-Kanal @jaheisstja vorbei! Das weiterführende Ziel ist eine Änderung des Sexualstrafrechts hin zum "Ja heißt Ja", bei dem Spanien, Dänemark und Schweden als Vorbild dienen. Dazu sind wir schon mit Jurist*innen im Gespräch.

Lasst uns laut werden ! #jaheißtja #konsensistsexy

Danke für die großartigen Mitarbeit bei der Erstellung des Petitionstextes auch an Morgane Dziubek, Rechtsanwältin aus Hamburg. www.dziubek-rechtsanwältin.de

Special thx to Isa (Instagram: @isa.tatu) for the beautiful Logo! We love you #womensupportingwomen

Unterstützer*innen

  • Alice Westphal (Vorstandsmitglied des S.I.G.N.A.L. e.V., Autorin, Aktivistin)
  • Mirka Pigulla (Schauspielerin)
  • Kristine Holst (Aktivistin, die aktiv an der erfolgreichen Gesetzesveränderung "Ja heißt Ja" in Dänemark mitgearbeitet hat)
  • Romy Stangl (Vorstandsfrau von OnebillionRising, Moderatorin, Model & Aktivistin)
  • Nina Fuchs (Vorstandsvorsitzende von KO-e.V., Aktivistin)
  • Julia Steenken (Vorstandsmitglied von "Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität")
  • Jorinde Wiese (Aktivistin)
  • Liviana Bath (Aktivistin, Theaterpädagogin, Dozentin)
48.003 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 50.000.